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Nur mal schnell 'ne Lambretta-Technikfrage


poppa

Empfohlene Beiträge

Da ja hier viel was wissen und ihr wissen gerne weiter geben. ich aber nicht extra ein Topic eröffnen will dafür.

es geht um den Fahrzeugschein......

habe einen einer TV 175 hier liegen es ist aber keine erstzulassung oder Bj eingetragen, wie verhält sich das ganze beim TÜV Zulassungsstelle, einzigst ist abmelde Datum 87

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Naja normaler weise steht im Schein BJ und Zulassung, bei mir im Schein nicht.....

Wollte halt gerne wissen da nichts im schein angegeben ist

wie der Tüv oder die Zulassungsste nun rausfindet welche EZ es ist.

oder holen die sich das über die Fhrzeugschein Nr.

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normalerweise hat alles über 125ccm einen brief mit erstzulassung. wenn dein mofa eine BE hat, gibt es keine Erstzulassung (Feld B) da hier formal nur "versichert" wird. das wir trotzdem einen schein und ein kennzeichen zugeteilt bekommen, liegt daran, dass der gestzgeber die HU für dies Fahrzeuge wollte und das über die heutige FZV geregelt ist.

klingt komisch, ist aber so.

Bearbeitet von zochen
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@Ernie: meine Tv3 läuft auch im kompletten Originalzustand prima, Kontaktzündung absolut problemlos. Habe nur den zugesetzten Auspuff ersetzt, sowie Verschleißteile halt. Kurbelwelle, Zylinder, Zündung,... alles wie ab Werk.

Man darf halt nur nicht versuchen mit den Oansern mitzuhalten. Muss man ja auch nicht. Trotzdem letztes Jahr 3500km ohne Probleme abgespult.

Kannst gerne von mir Briefkopie (EZ '61) haben, vielleicht übernimmt der TüV Mann das ja.

Bearbeitet von Innocenti-71
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ich schau mal was dadraus wird, so schnell werde ich sie nicht Tüven gehen. denn sie soll ja komplett gemacht werden.

Motor Läuft schon mal. habe aber kontaktlose 12V nun verbaut. Lüra Lüdder Konus....ZZP finde ich blos grad nicht richtig da es ne ne PX Spule auf der Originalen Grundplatte ist. ich glaube ich muss die Löcher der Grundplatte noch etwas in die länge ziehen. ZZP war doch 23° oder täusch ich mich....

also werde ich noch ein paar Tausend taler investieren wollen und müssen

Der Motor bleibt erstmal so wie er ist Kuplung mal vorher machen....

Auspuff wollte ich n clubman unterschnallen und evll 1 Nr. grösser an Vergaser

Macher aber dicherlich nochmal ein Topik auf für das grüne gift

@ Innocenti.... Briefcopie wäre nicht schlecht wenn du mir die schiggän magst

Bearbeitet von ernie
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@Ernie: meine Tv3 läuft auch im kompletten Originalzustand prima, Kontaktzündung absolut problemlos. Habe nur den zugesetzten Auspuff ersetzt, sowie Verschleißteile halt. Kurbelwelle, Zylinder, Zündung,... alles wie ab Werk.

Man darf halt nur nicht versuchen mit den Oansern mitzuhalten. Muss man ja auch nicht. Trotzdem letztes Jahr 3500km ohne Probleme abgespult.

Kannst gerne von mir Briefkopie (EZ '61) haben, vielleicht übernimmt der TüV Mann das ja.

dem kann ich nur zustimmen,bin auch mit ner karre letztes jahr mehrere tausend km mit kontakten und ner alten li-welle gefahren.

null probleme.

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Da ja hier viel was wissen und ihr wissen gerne weiter geben. ich aber nicht extra ein Topic eröffnen will dafür.

es geht um den Fahrzeugschein......

habe einen einer TV 175 hier liegen es ist aber keine erstzulassung oder Bj eingetragen, wie verhält sich das ganze beim TÜV Zulassungsstelle, einzigst ist abmelde Datum 87

Alte Fahrzeugpapiere, Brief auch vorhanden ohne Eintrag der Erstzulassung ?

Das Problem mit der Erstzulassung hatte ich 1994 auch mal bei einer Lambretta ohne Papiere. Der TÜV-Man sagte damals, die Erstzulassung macht das Straßenverkehrsamt und das Straßenverkehramt sagte, die Erstzulassung schätzt der TÜV. Der Herr vom TÜV hat mir dann nach bestandener Vollabnahme (§21-Untersuchung) die technischen Daten im Blankobrief eingetragen. Lediglich die Spalte für das Datum der Erstzulassung wurde nicht ausgefüllt, habe dann selber per Kugelschreiber die Erstzulassung 01.07.60 eingetragen.

Früher war das durchaus üblich, daß die Erstzulassung entweder per Hand (auch ohne Stempel) oder per "Datumsstempel" so in den Brief eingetragen wurde von der Zulassungsstelle.

Bei meiner Lambretta hat das nie jemanden bei der Zulassungsbehörde interessiert, obwohl die Lambretta mehrfach ab- und angemeldet wurde.

Da deine Lambretta bereits seit 1987 abgemeldet ist, gibt es auch keine Daten mehr beim Kraftfahrtbundesamt. Daten von Fahrzeugen werden gelöscht sobald diese ca. 7 Jahre abgemeldet sind.

Anbei zwei Beispiele von Erstzulassungeinträgen gemacht von der jeweiligen Zulassungsstelle und als drittes meine Lambretta.

Gruß

Erstzulassung PX200.pdf

Erstzulassung Vespa125.pdf

Erstzulassung Serveta.pdf

Erstzulassung PX200.pdf

Erstzulassung Vespa125.pdf

Erstzulassung Serveta.pdf

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@ Ernie:

Wenn Du zum TÜV für das "Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis" fährst, nimm nachvollziehbares Papier (Briefkopien von Fahrzeugen mit ähnlicher FIN, Ausdrucke offizieller Internet-Seiten o.ä.) mit. Der Tüv-Mensch hat auch Zugriff auf eine Datenbank und kann anhand der FIN die für ihn relvanten Werte finden.

Hier mal eine "offizielle" Seite, welche die Eingrenzung des Baujahres ganz gut ermöglicht: KLICK und dann auf Geschichte (2x) => Modelle => Series III (TV).

Anmerkung: www.lambretta.com - Kann es etwas offizielleres geben, als den Inhaber des Markennamens Lambretta? :wacko:

Bitte den TÜV-Mann, Dir auf dem ersten Blatt der "Begutachtung §21 StVZO" das Baujahr des Rollers explizit zu nennen (Das Fz. wurde 1962 gebaut...............300). In das zweite Datenblatt "Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis" darf er m.W. dazu nichts reinschreiben. Das vom TÜV "festgestellte" Baujahr wird dann für die Ausstellung der Papiere bei der Zulassungsstelle gern übernommen. Da das genaue Datum unbekannt ist. wird dazu i.d.R. die Mitte des angegebenen Jahres = z.B. 1.7.1962 als "Tag der ersten Zulassung" übernommen.

Falls Du Produktionsjahr u. Monat Deines Moppeds wissen willst, schick mir Deine FIN per PM. :wacko:

Edith: Gerade gesehen, daß Du da ne Ser.III in der Mache hast. Wurde oben korrigiert.

Bj. 62 ist irgendwie blöde wg. Blinker - evtl. solltest Du Dir eine andere Strategie überlegen um auf Bj. 61 zu kommen. :laugh:

Bearbeitet von T5Rainer
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Bj 61 ist natürlich besser das ist mal klar was mich an der Sache nevt ist sie wurde 62 ohne Blinker ausgeliefert, das heisst eigendlich müsste ich nun auch keine drann haben.....

ausser ich melde sie als 124ccm an, dann brauch ich sowieso kein Blinker. dann Langen die Stummel Arme,

und später dann aufrüsten auf 175ccm dann gibbet da glaube ich ne ausnahme Genemigung.....

mal sehen wie ich das Ganze machen werde, erstmal müssen die Renn Vespen weg, damit Geld für die TV da ist. denn leider Wurde ich nicht mitm Goldenen Löffel im Mund gebohren :wacko: auch wenn es so einige sagen

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Bj 61 ist natürlich besser das ist mal klar was mich an der Sache nevt ist sie wurde 62 ohne Blinker ausgeliefert, das heisst eigendlich müsste ich nun auch keine drann haben.....

Da haste kein Recht drauf. Es liegt im Ermessen des Prüfers, ob er den "Mangel" erkennt / vermerkt. Dann wiederum an der Zulassungsstelle, ob sie den Mangel akzeptiert (Chance = gering). Es besteht kein Bestandsschutz für keine Blinker, sonderm m.W. vielmehr eine Nachrüstungspflicht.

ausser ich melde sie als 124ccm an, dann brauch ich sowieso kein Blinker.

:laugh:

und später ... dann gibbet da glaube ich ne ausnahme Genemigung.....

Und schon wieder ist es "Ermessenssache, ob eine Ausnahmegenehmigung vom Sachverständigen (TÜV) erteilt und anschließend "amtlich" (Zulassungsstelle) eingetragen wird. Da braucht's schon gute Verbindungen, Überredungskunst, Glück... :wacko:

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Bj 61 ist natürlich besser das ist mal klar was mich an der Sache nevt ist sie wurde 62 ohne Blinker ausgeliefert, das heisst eigendlich müsste ich nun auch keine drann haben.....

Da juckt die mal gar nicht, mittlerweile könnte man sowas mit überschaubarem Aufwand nachrüsten, meinen sie.

Da es allerdings immer noch keine wirklich haltbare Lösung für Lenkerendenblinker gibt (und selbst bei denen bedarf es eines gnädigen Prüfers), bliebe nur Beinschild und Seitenbacken als Ort der Befestigung vom notwendigen Schalter mal ganz abgesehen. :wacko:

-

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Da juckt die mal gar nicht, mittlerweile könnte man sowas mit überschaubarem Aufwand nachrüsten, meinen sie.

Da es allerdings immer noch keine wirklich haltbare Lösung für Lenkerendenblinker gibt (und selbst bei denen bedarf es eines gnädigen Prüfers), bliebe nur Beinschild und Seitenbacken als Ort der Befestigung vom notwendigen Schalter mal ganz abgesehen. :wacko:

-

ich :laugh: ins essen.....was soll denn die :wacko:

naja dann Wirds ne TV 175/124ccm

da weil ich es echt schade finden würde wenn ich Hässlige Gelbe Augen Li & Re verbauen müsste.....

Aber so weit ist das ja noch nicht.

Gibt es denn sonst ein Chance da laut Rainer die TV einer 04.63 ist, sie sonst Richtung 61 zu drücken da ich ja BJ oder EZ im Schein nicht Stehen habe

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ohne Blinker hin und gut ists, falls der Prüfer doch Blinker sehen will dann gehts eben zum nächsten...

ich versteh euch nicht, baut die dinger irgendwie hin, geht zur abnahme und dann geht ihr wieder heim und baut wieder zurück. der herr im mantel macht auch nur seinen job und kann nicht für jede liebhabergruppe des fahrzeughandwerks zuneigung zeigen.

is wie wenn ich in den lidl gehe und die frau an der kasse anscheiße warum da jetzt pfeffer in der salami ist. die kann nix dafür, und der kerl bei der prüfung hats auch nicht erfunden.

weiterhin ist ein nicht eingetragener blinker nicht gleich die befreiung davon. da müsste dann §70 im schein auftauchen.

meine meinung.

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ich :laugh: ins essen.....was soll denn die :wacko:

naja dann Wirds ne TV 175/124ccm

da weil ich es echt schade finden würde wenn ich Hässlige Gelbe Augen Li & Re verbauen müsste.....

Aber so weit ist das ja noch nicht.

Gibt es denn sonst ein Chance da laut Rainer die TV einer 04.63 ist, sie sonst Richtung 61 zu drücken da ich ja BJ oder EZ im Schein nicht Stehen habe

Was ist denn jetzt mit dem Brief, hast Du den Brief und steht da jetzt eine EZ drin ja oder nein ?

Falls ja, Brief ohne EZ- Einrag, würde ich die EZ einfach selber eintragen. Ist eh nicht mehr nachvollziehbar, wer das mal eingetragen hat.

Wenn nur Schein (ohne EZ-Eintrag) vorhanden und/oder Brief mit EZ-Eintrag, würde ich zum TÜV und nur den Schein mitnehmen, und behaupten das das EZ 60 oder 61 ist. Das mit EZ kann man ja mit dem Herren vom TÜV abklären bevor es richtig losgeht. Findest bestimmt einen der das glaubt. Dann natürlich die EZ im Brief unleserlich machen falls vorhanden. :wacko:

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Kann sicher auch anderes Metall sein. Ein GG-Zylinder auf einem Alu-Gehäuse ist schließlich auch kein Problem.

Warum soll's eigentlich Stahl sein? Ein Spacer muß i.d.R. an die Gehäuse- bzw. die Zylinder-Überströmer angepaßt werden. Das ist bei Alu sicher einfacher, als bei Stahl.

Ich würde einen Spacer aus hartem Material ca. 0,5 mm dünner machen und drüber und drunter eine dünne Papierdichtung verbauen. Das ist aber eher so mein spezielles Ding, weil ich Dichtmasse verabscheue. :wacko:

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könnt ich machen, aber wenn ich 0,3mm ausgleichen muss, muss ich drei Dichtungen verbauen! So kann ich´s hinschleifen!

Mein Plan war halt, Steuerzeiten messen mittel Hülsen u. Paßscheiben unterm Zylinder dann das Engültige Maß nehmen was dann wahrscheinlich irgenwo zwischen 8,5 u. 9mm liegt u. dann diese Spacer zurechtschleifen!

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