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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

hat schonmal wer nen Indischen 200er Kopf vermessen?

 

Verdichtung?

%Quetschfläche?

joa.

Was meinst Du mit Verdichtung? Die ist abhängig von ganz vielen Parametern (FuDi, KoDi, Kolbenunter/überlauf, Kolbendachvolumen).

Das Kopfvolumen leer ausgelitert bis zur Dichtfläche = ca.33ccm.

Die sichelförmige Quetschfläche = ca. 35%

Geschrieben (bearbeitet)

naja halt auf nen standartkolben mit 58mm hub ca. 1,3 quetschkante oder so.

wobei die quetschkante ja eh nicht sooooviel reinspielt, kann man dann ja auch rausrechnen

Bearbeitet von Werner Amort
Geschrieben

was für'n Trichter willst denn nehmen für'n TMX35...?

k.a habe mich da noch nicht schlau gemacht....Gockel spuckte n paar Farbfotos

Geschrieben

Wie hoch darf das radiale Spiel der Getrieberäder maximal sein?? Gibt es hierzu eine Angabe, konnte im Sticky nichts finden!

Sind im Falle eines Hauptwellen Austausches die Italy, SIL oder MB D Hauptwellen zu empfehlen??

 

Achso, fahre ein Serveta SX 200 Getriebe und ich kann das Zahnrad des 1.Ganges problemlos 2-5 mm hin und her schieben und kippen

Spiel vom Shim zur Getriebeplatte liefer ich heute Abend nach, dürfte aber jenseits von 0,3mm liegen :whistling:

 

Bin für jede Anregung dankbar.

Geschrieben

Ich bin auf der Suche nach den STVZO-§, nach dem erst ab EZ 01.01.1962 Blinker bei über 125 ccm benötigt werden. Habe zwar Hinweise/Vermerke auf diversen Seiten gefunden, aber eben nicht nicht den vollen Gesetzestext.

Angeblich soll sich das Datum auf 1954 geändert haben?!?

Möchte eine Kopie des § ganz gerne dabei haben, falls es bei der HU zu Unstimmigkeiten kommen sollte...

Wer kann helfen?

Danke im Voraus!

Geschrieben

Die Ausnahmegenehmigung suche ich nicht, aber danke für den Hinweis.

Ich suche den entsprechenden Wortlauf des §.

Ein Link wäre hilfreich, da ich über die Suche nichts gefunden habe.

Geschrieben

Könnte problematisch werden.

Der StVZO §72 Übergangsvorschriften wurde kürzlich geändert.

 

Die Aussage zu § 54 = FRAZ erst ab 1.1.62 in der alten Version ist in der neuen Version des § 72 nicht mehr enthalten.

K.A. was nun dazu gilt. :satisfied:

 

Reiner, könnte nicht Absatz 1 der neuen Version die Antwort sein?

 

(1) Für Fahrzeuge sowie für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten für diese Fahrzeuge, die vor dem 5. Mai 2012 erstmals in den Verkehr gekommen sind, gelten die zum Zeitpunkt ihrer Zulassung geltenden Vorschriften fort.

 

Für mich liest sich das auf jeden Fall so.

 

Geschrieben (bearbeitet)

Die StVZO in der gültigen Fassung vom 01. August 2013. Nachfolgend der § 54 und der wichtige Absatz in rot (siehe ziemlich weit unten) markiert.

 

§ 54 Fahrtrichtungsanzeiger.

(1) Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen mit Fahrtrichtungsanzeigern ausgerüstet sein. Die Fahrtrichtungsanzeiger müssen nach dem Einschalten mit einer Frequenz von 1,5 Hz + 0,5 Hz (90 Impulse + 30 Impulse in der Minute) zwischen hell und dunkel sowie auf derselben Fahrzeugseite - ausgenommen an Krafträdern mit Wechselstromlichtanlage - in gleicher Phase blinken. Sie müssen so angebracht und beschaffen sein, dass die Anzeige der beabsichtigten Richtungsänderung unter allen Beleuchtungs- und Betriebsverhältnissen von anderen Verkehrsteilnehmern, für die ihre Erkennbarkeit von Bedeutung ist, deutlich wahrgenommen werden kann. Fahrtrichtungsanzeiger brauchen ihre Funktion nicht zu erfüllen, solange sie Warnblinklicht abstrahlen.

(1 a) Die nach hinten wirkenden Fahrtrichtungsanzeiger dürfen nicht an beweglichen Fahrzeugteilen angebracht werden. Die nach vorn wirkenden Fahrtrichtungsanzeiger und die zusätzlichen seitlichen Fahrtrichtungsanzeiger dürfen an beweglichen Fahrzeugteilen angebaut sein, wenn diese Teile nur eine Normallage (Betriebsstellung) haben. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Fahrtrichtungsanzeiger, die nach § 49 a Abs. 9 und 10 abnehmbar sein dürfen.

(2) Sind Fahrtrichtungsanzeiger nicht im Blickfeld des Führers angebracht, so muss ihre Wirksamkeit dem Führer sinnfällig angezeigt werden; dies gilt nicht für Fahrtrichtungsanzeiger an Krafträdern und für seitliche Zusatzblinkleuchten. Fahrtrichtungsanzeiger dürfen die Sicht des Fahrzeugführers nicht behindern.

(3) Als Fahrtrichtungsanzeiger sind nur Blinkleuchten für gelbes Licht zulässig.

(4) Erforderlich als Fahrtrichtungsanzeiger sind

1. an mehrspurigen Kraftfahrzeugen

paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Statt der Blinkleuchten an der Vorderseite dürfen Fahrtrichtungsanzeiger am vorderen Teil der beiden Längsseiten angebracht sein. An Fahrzeugen mit einer Länge von nicht mehr als 4 m und einer Breite von nicht mehr als 1,60 m genügen Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten. An Fahrzeugen, bei denen der Abstand zwischen den einander zugekehrten äußeren Rändern der Lichtaustrittsflächen der Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite mehr als 6 m beträgt, müssen zusätzliche Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten angebracht sein,

2. an Krafträdern

paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten muss von der durch die Längsachse des Kraftrades verlaufenden senkrechten Ebene bei den an der Rückseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 120 mm, bei den an der Vorderseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 170 mm und vom Rand der Lichtaustrittsfläche des Scheinwerfers mindestens 100 mm betragen. Der untere Rand der Lichtaustrittsfläche von Blinkleuchten an Krafträdern muss mindestens 350 mm über der Fahrbahn liegen. Wird ein Beiwagen mitgeführt, so müssen die für die betreffende Seite vorgesehenen Blinkleuchten an der Außenseite des Beiwagens angebracht sein,".

3. an Anhängern

paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Rückseite. Beim Mitführen von 2 Anhängern genügen Blinkleuchten am letzten Anhänger, wenn die Anhänger hinter einer Zugmaschine mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h mitgeführt werden oder wenn sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind,

4. an Kraftomnibussen, die für die Schülerbeförderung besonders eingesetzt sind,

an der Rückseite zwei zusätzliche Blinkleuchten, die so hoch und so weit außen wie möglich angeordnet sein müssen,

5. an mehrspurigen Kraftfahrzeugen und Sattelanhängern - ausgenommen Arbeitsmaschinen, Stapler und land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen und deren Anhänger - mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t an den Längsseiten im vorderen Drittel zusätzliche Blinkleuchten, deren Lichtstärke nach hinten mindestens 50 cd und höchstens 200 cd beträgt. Für diese Fahrzeuge ist die Anbringung zusätzlicher Fahrtrichtungsanzeiger nach Nummer 1 nicht erforderlich.

(5) Fahrtrichtungsanzeiger sind nicht erforderlich an

1. einachsigen Zugmaschinen,

2. einachsigen Arbeitsmaschinen,

3. offenen Krankenfahrstühlen,

4. Leichtkrafträdern, Kleinkrafträdern und Fahrrädern mit Hilfsmotor,

5. folgenden Arten von Anhängern:

a) eisenbereiften Anhängern, die nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet werden;

b) angehängten land- oder forstwirtschaftlichen Arbeitsgeräten, soweit sie die Blinkleuchten des ziehenden Fahrzeugs nicht verdecken;

c) einachsigen Anhängern hinter Krafträdern;

d) Sitzkarren (§ 3 Abs.2 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe i der Fahrzeug-Zulassungsverordnung).

Bearbeitet von Dirk Diggler
Geschrieben (bearbeitet)

Hallo Diggler,

 

da der blaue Klaus mehr als 125 cm³ hat braucht´s Blinker, was aber nicht neu wäre.

Viele Prüfer drücken aber ein Auge zu

Bearbeitet von Friseur
Geschrieben

Getriebespiel gemessen 0,45 mm, ich hätte ein viel größeren Wert erwartet. Sollte man entweder mit der Getriebeabdeckung oder einer neuen Distanzscheibe hinbekommen. Trotzdem verwirrt mich das radiale Spiel des Getrieberades auf der Welle, oder ist das bei Lambretta normal ??(nur mal so an die Experten hier im Forum)

Geschrieben

Wie hoch darf das radiale Spiel der Getrieberäder maximal sein?? Gibt es hierzu eine Angabe, konnte im Sticky nichts finden!

Sind im Falle eines Hauptwellen Austausches die Italy, SIL oder MB D Hauptwellen zu empfehlen??

Achso, fahre ein Serveta SX 200 Getriebe ...

Versuche besser eine span. Hauptwelle zu verwenden. Mischmasch zwischen den "Nationalitäten" kann klappen, muß aber nicht. Könnte u.U. sogar richtig gefährlich werden ( siehe DA).

 

... und ich kann das Zahnrad des 1.Ganges problemlos 2-5 mm hin und her schieben und kippen

Spiel vom Shim zur Getriebeplatte liefer ich heute Abend nach, dürfte aber jenseits von 0,3mm liegen :whistling:

Kippen um ca. 1-2 mm bei zu großem achsialen Spiel (> 0.3mm) ist schon denkbar. Radiales Schieben im 2 -5 mm-Bereich ist sicher zu viel.

Geschrieben (bearbeitet)

Hallo Diggler,

 

da der blaue Klaus mehr als 125 cm³ hat braucht´s Blinker, was aber nicht neu wäre.

Viele Prüfer drücken aber ein Auge zu

Hase, ist schon klar. Ich postete den Beitrag für Vaddi, denn der fragte weiter oben.

 

Kläuschen würde im Grundsatz Blinker brauchen, wenn nicht ein bayrischer Pferderennsportreiter direkt aus der Box vor vielen Jahren das Kunststück fertig gebracht hätte, die Blinker beim TÜV unter "Abweichung des §54 und ohne besondere Gutachten und ohne Auflagen"  austragen zu lassen und mir meine Zulassungsstelle dies nicht auch später anstandslos in die Papiere eingetragen hätte. Seitdem hämmert Klaus ohne Blinker durch die dunkle Nacht und den hellen Tag.

Bearbeitet von Dirk Diggler
Geschrieben

Hase, ist schon klar. Ich postete den Beitrag für Vaddi, denn der fragte weiter oben.

 

Der Vaddi fragte (so wie ich das verstanden habe) aber auch nach der HU bei einem "richtigen Mopped" - also > als Leicht- oder Kleinkraftrad. :satisfied:

Geschrieben

Versuche besser eine span. Hauptwelle zu verwenden. Mischmasch zwischen den "Nationalitäten" kann klappen, muß aber nicht. Könnte u.U. sogar richtig gefährlich werden ( siehe DA).

 

Kippen um ca. 1-2 mm bei zu großem achsialen Spiel (> 0.3mm) ist schon denkbar. Radiales Schieben im 2 -5 mm-Bereich ist sicher zu viel.

 

Danke!

Geschrieben

Der Vaddi fragte (so wie ich das verstanden habe) aber auch nach der HU bei einem "richtigen Mopped" - also > als Leicht- oder Kleinkraftrad. :satisfied:

 

Das ist korrekt. Es handelt sich um ein TS1-Krad, bei dem alles eingetragen ist. Bedingt durch EZ 01.07.1961 gab es auch bei den letzten HUs keinerlei Probleme mit den nicht vorhandenen Blinkern.

Da sich ja wie o.g. etwas geändert haben könnte, wollte ich mir den offiziellen §-Text vorab besorgen, damit man bei etwaigen Unstimmigkeiten entsprechend vorbereitet ist.

Geschrieben (bearbeitet)

Ma ruhig mit den Pferden. Blinker ab dem 1.1.62 und über 125ccm ist Pflicht wenn nicht explizit ausgetragen. Es gibt da keine Änderung , die alte übergangsvorschrift gilt weiterhin.
Grüße

Bearbeitet von zochen
Geschrieben

ich hab mich gestern mal daran gemacht dem roller wieder leben einzuhauchen; erst hatte ich kein zündfunken, dann nach viel frickelei schon aber er wollte nicht vernünftig starten geschweige denn laufen (habs erst auf die vergasereinstellung geschoben); genauer hingeschaut hat er zwar besagten funken, aber der is recht wenig vorhanden, auch ist nicht bei jeden "flapp-flapp-flapp" ein funke sondern weniger :-(

verbaut sind die relativ neue af-zündung, die wie ich inzwischen weiß doch nicht die beste sein soll und probleme hat;

ne andere cdi brachte auch keine nennenswerte verbesserung

 

woran könnte es noch liegen bzw welche empfehlung könnt ihr mir geben?

Geschrieben (bearbeitet)

Bei "neuer AF-Zündung" muß man hellhörig werden...

Ist der Widerstand der Erregerspule (grün - Masse) nahe 500 Ohm?

Fluchtet der Pickup mit den überlappeneden Magnetzungen im Lüfterrad (Knete - Test Pkt 1 - 5)?

Bearbeitet von T5Rainer
Geschrieben

hi rainer,

 

danke, muß ich mal durchmessen... ;-)

 

da bin ich mir auch nicht zu 100% sicher, werde es noch mal überprüfen ;-)

 

denkst du ich sollte die zgp gegen die bgm v3 tauschen?

oder anders gefragt, welche der bauteile ist bei ner neuen af zündung grütze, die zgp oder das polrad?

Geschrieben

Neue AF (eigentlich AFR) hatte wohl mal einige schlecht vernietete Konen im LüRa. Da gab es dann Brüche im Alu. Bei der ZGP wüßte ich nix negatives. Aber bei AF oder AFR ist m.E. grundsätzlich zu prüfen, ob wie das alles auf der Welle und im Maghousing zusammenpaßt.

 

Der Tip, die Erregerspule mal ohmsch zu messen, basiert eher auf Deiner Schilderung, wie sich bei Dir der "Zündfunken" darstellt.

Geschrieben (bearbeitet)

Moin,

komme gerade von einer bedüsungsfahrt mit Ts1, 60/110 bgm welle, tmx 32 und tourist zurück und wundere mich...

Ausgangssetup Vergaser:

ND 15, HD 250, Schieber 5.5, Nadel 6DL1-61, Clip ganz oben, gs 3/4 Umdrehungen

Änderung 1:

Nd 20, Nadel 6DJ08-61 Clip ganz unten, lief mit gs 0 raus schon sehr gut

Änderung 2:

Nd 22.5, Hd 260. Auch jetzt nur mit gs 0 raus fahrbar. Aber jetzt klingelt der Motor im teillastbereich.

Frage: Wieso klingelt der Motor bei fetterer bedüsung? Zündung steht auf 17*. Gs 0 raus ok?

Bearbeitet von William
Geschrieben

Moin,

komme gerade von einer bedüsungsfahrt mit Ts1, 60/110 bgm welle, tmx 32 und tourist zurück und wundere mich...

Ausgangssetup Vergaser:

ND 15, HD 250, Schieber 5.5, Nadel 6DL1-61, Clip ganz oben, gs 3/4 Umdrehungen

Änderung 1:

Nd 20, Nadel 6DJ08-61 Clip ganz unten, lief mit gs 0 raus schon sehr gut

Änderung 2:

Nd 22.5, Hd 260. Auch jetzt nur mit gs 0 raus fahrbar. Aber jetzt klingelt der Motor im teillastbereich.

Frage: Wieso klingelt der Motor bei fetterer bedüsung? Zündung steht auf 17*. Gs 0 raus ok?

du hast zwar die hauptdüse vergrößert aber den motor im teilastbereich durch die dickere nadel abgemagert. deshalb klingelt es da. gemischschraube ganz rein und nadelclip auf äußerste position zeigt immer das die verwendeten teile nicht geeignet sind.

hast du mal die suche bemüht, was hier sonst beim 32er gefahren wird?

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