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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ich möchte bei einer PK 50 den Motor umbauen oder tauschen. Ziel ist mehr Hubraum und Leistung.

In dem Zusammenhang würde mich interessieren, wie man am besten vorgeht, wenn man den Roller hinterher durch den Tüv fahren und dann anmelden möchte. Konkret:

- welche Reihenfolge ist sinnvoll?

- sollte man sich vorher beim TÜV nach den Möglichkeiten erkundigen?

- erst Umbau und dann zum TÜV oder umgekehrt?

- welche Unterlagen benötige ich für den TÜV und die Zulassung (z. B. ABEs?)?

- was wird mich das ganze kosten?

- Wo sind die Grenzen und wo wird's schwierig?

- wo finde ich offizielle Informationen?

Da der Roller ganz offiziell abgenommen und angemeldet werden soll, ist mir ein reibungsloser Ablauf wichtig.

Geschrieben

so eine PK ist ja neueren datums, d.h. nach dem 1.1.1989 erstmals zugelassen,

da lassen sich nur Teile eintragen, die auch eine Betriebserlaubnis besitzen.

Und hier wird es schwer dann, es gibt keinen Tuningzylinder für die Vespa PK

mit Betriebserlaubnis.

Die einzige Möglichkeit die ich sehe, um legal zu mehr Leistung zu kommen,

wäre der Erwerb eines PK80 oder PK125 Motors mit anschließender Eintragung.

Das dürfte dann kein Problem sein, weil die Fahrzeuge vom Hubraum abgesehen

ja baugleich sind, also im Bezug auf Rahmen, Gabel, Bremse und so.

wenn Du auf den eingetragenen 125er Motor einen 130er Zylinder steckst dann,

täte ich das einfach für mich behalten, das wird - ausser bei einem Unfall

mit Tod oder schwerer Verletzung dritter - niemanden interessieren.

:wacko:

Geschrieben

so eine PK ist ja neueren datums, d.h. nach dem 1.1.1989 erstmals zugelassen

??? Das gilt höchstens für die XL2. Die PK's wurden seit den frühen 80ern gebaut. Die XL (1) ab Mitte der 80er. Aber was soll das bedeuten? Dass ich bei einer PK mit Baujahr 85 keine Teile mit ABE einbauen muss?

Geschrieben

ah sorry mit den Baujahren, ich kenn mich mit PK nicht so aus,

ich habe die immer nur zum zerlegen wegen der Motoren und Gabeln gekauft.

also es läuft in der EU wie folgt: ist das Fahrzeug vor dem 1.1.1989

erstmals zugelassen worden, darf der Prüfer Sachen eintragen wie er lustig ist,

bzw. was die Bestimmungen so hergeben. Falls der Eimer später erstmals

Verkehr hatte, hat sich was mit dieser Möglichkeit, und alle Eintragungen

müssen mit einer Betriebserlaubnis für das Teil abgesegnet sein.

Ausnahmen dann sind Einzelprüfungen, so mit Abgas und Gayräusch, was unter

normalen Umständen entweder nicht möglich oder auch sehr unwirtschaftlich ist.

einfach mal einlesen mit den richtigen Suchbegriffen bei Google, das ist

kein auf die Roller beschränktes Thema.

:wacko:

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