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Vespa Sprint Bj. 64 ohne Blinker


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Per Gesetz sind Blinker bei Fahrzeugen über 125 ccm ab EZ 01.01.1962 Pflicht. Es gibt aber immer noch einen gewissen Ermessensspielraum für Ausnahmegenehmigungen, wenn die Nachrüstung von Blinkern einen unverhältnismäßigen Aufwand darstellen würde. Das sieht aber jeder TÜV-Prüfer anders. Das letzte Wort bezüglich der Ausnahmegenehmigung hat aber die Zulassungsstelle.

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richtig da kann ich ein Lied davon singen :wacko:

TÜV Prüfer hat alles ausgestellt und geschrieben ohne Blinker was der Zulassungsstelle jedoch nicht gefallen hat.

Hab einen geühlten halben Tag auf der Zulassungsstelle verbracht bis ich die Ausnahmegenehmigung hatte.

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Wie gesagt ist bei den Ausnahmegenehmigungen meist nicht der TÜV das Problem, sondern die Zulassungsstelle. Der TÜV spricht quasi nur eine Befürwortung der Erteilung der Ausnahmegenehmigung aus, an die die Zulassungsstelle aber nicht gebunden ist.

Anders sieht das eben z. B. bei Bj. 1961 aus, weil dann per Gesetz keine Blinker nötig sind. Also weder Überzeugungsarbeit beim TÜV noch Streß mit der Zulassungsstelle.

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