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Zulassung PAV 40 oder 41 ? TÜV ?


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Hallo Leutz,

soll mich für einen Kollegen mal erkundigen, wie es mit der Nutzung eines PAV Anhängers aussieht.

Muss der angemeldet werden ?

Braucht er TÜV ?

Er möchte den PAV an eine neue Vespa hängen. Kupplung muss angefertigt werden. Muss die vom TÜV abgenommen werden ?

Welche Papiere braucht man für Abnahme/Zulassung ?

Habt ihr sonstige Tipps zur Nutzung ?

Schönen Dank

Chris

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Muss nicht angemeldet werden, aber er braucht eine Betriebserlaubnis und am Heck muss ein Kennzeichen vom Zugfahrzeug angebracht weden (also eine Kopie des selben). Für die BE musst du einmalig zum TÜV und zum Straßenverkehrsamt, wenn nicht schon eine ABE dabei liegt.

Hängerkupplung muss auch TÜV-abgenommen und im Zugfahrzeug eingetragen werden.

Höchstgeschwindigkeit in D maximal 60 km/h.

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