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VBB goes wieder auf die Straße


Empfohlene Beiträge

Servus die Herren,

jo wegen dem Umbau mein ich genau so arbo007,

habs grad hier mal gesehen:

http://www.rollerwer...nik/Technik.htm

Bzgl der Farbe isses schon so ziemlich fix dass es ein Turchese wird, bin Schwarz oder weiß oder beiden zusammen,

da bin ich noch am tüfteln!!!

Noch kurz ne Frage:

Hab mir mal Nadellager für die Lenksäule bestellt, hab mir gedacht dass die bei ner VBB nen Käfig haben und nicht

einzeln eingelegt werden müssen!Jetzt hab ich dir mit Käfig daheim und die passen nicht!!!

Quizfrage: Wenn ich die Nadeln aus dem Käfig rauspopel, passen die dann so???

Fotos gibts heute nachmittag, is schon lang überflüssig, hast recht Bonito!!!

Ich habe die mit Käfig montiert und bei mir passen sie. Schaue nachher mal nach der genauen Bezeichnung. Sollte aber eigentlich auch auf dem alten Lager draufstehen.

So wars auf jeden Fall bei mir: Nummer notiert und ein neues bestellt. Geliefert wurde dann eins mit Käfig und das passte auch...

Nochwas: Immer schön auf 8 Zoll bleiben :wacko:

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Servus zusammen,

jetzt brauch ich mal wieder eure hilfe!!!

Für die VBB hab ich nun eine PX 80 Lusso Motor bekommen, geplant ist:

177er Polini

24/24 SI

Rennwelle

SIP Road

überströmer werden angepasst!

Meine Fragen wären ob mir eine eine Welle empfehlen kann und was ich mit der Kupplung machen soll!!!

Reicht die Kupplung aus wenn ich die Beläge erneuer oder brauchts gleich direkt ne andre Kupplung!!!

Wie schauts mit der übersetzung aus, welche könnt ihr empfehlen???

Bitte mal melden, hab schon jede Menge Topics gelesen, hab danach aber irgendwie noch mehr fragen wie davor :wacko:

Gruß Sebi

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  • 3 Wochen später...

Servus zusammen,

nachdem ich mir jetzt schon zum dritten mal (auch nach Zusicherung vom Shop dass die passen) die falschen

Nadelager für die Gabel unten bestellt habe, brauch ich mal kurz eure Hilfe:

Ich hab mir dieses Set bestellt:

http://www.sip-scootershop.com/de/produc…winge+_91621800

Jetzt passen ja die scheiss drecks Lager nicht in die Aufnahme!

Da sind jetzt aber so Scheiben dabei die wo der beim VNA-Report auch hernimmt und die

Nadeln mit Fett einfach ohne Käfig in den Lagersitz klebt!!!

Frage: Kann ich aus dem Lagerkäfig einfach die Nadeln rausnehmen und einsetzten und die Abdeckung

draufmachen und fertig??? Weiß wer wieviel Nadel des sein müssten???

Wär geil wenn mir da wer weiterhelfen könnte!!!

Greetz

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Servus zusammen,

nachdem ich mir jetzt schon zum dritten mal (auch nach Zusicherung vom Shop dass die passen) die falschen

Nadelager für die Gabel unten bestellt habe, brauch ich mal kurz eure Hilfe:

Ich hab mir dieses Set bestellt:

http://www.sip-scootershop.com/de/produc…winge+_91621800

Jetzt passen ja die scheiss drecks Lager nicht in die Aufnahme!

Da sind jetzt aber so Scheiben dabei die wo der beim VNA-Report auch hernimmt und die

Nadeln mit Fett einfach ohne Käfig in den Lagersitz klebt!!!

Frage: Kann ich aus dem Lagerkäfig einfach die Nadeln rausnehmen und einsetzten und die Abdeckung

draufmachen und fertig??? Weiß wer wieviel Nadel des sein müssten???

Wär geil wenn mir da wer weiterhelfen könnte!!!

Greetz

Warum schaust du dir denn nicht die originalen an und bestellst dir anhand der Typenbezeichnung neue?

Meine waren von Nadella, Typ 2112 glaube ich.

Damit beim Industriehandel angerufen und neue bestellt. Fertig....und passt...

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Du hast schon recht, das Problem ist... beim zerlegen der Gabel sind mir die alten Lager abhanden

gekommen... bzw. ich bin der Meinung dass da nur Nadeln ohne Käfig drinnen waren... deswegen auch

die Frage ob ich die Nadeln von meiner Bestellung nehmen kann! Ich bin mir wirklich nicht sicher!

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  • 3 Wochen später...

Sodala,

erstmal guten Morgen und noch an gutes neues Jahr!!!

Hab am Freitag meine Karosserie wieder bekommen und geht Ende der Woche zum Lackierer,

Jetzt wollt ich dieses mal den Kabelbaum und evtl. die Züge schon vorm Lackieren einziehen, find ich

einfach stressfreier und man brauch keine Angst um Kratzer haben!!!

Leider hab ich überhaupt keinen Plan, welchen Kabelbaum ich nehmen soll bei PIS, kann mir da jemand einen

empfehlen??? Nen Schalter brauch ich auch noch...

Ich würd die Batterie gerne rausschmeissen, Licht und Hupe sind klar, und Blinker vorne sollt se haben!!!

Welcher Kabelbaum, Spannungsregler und Schalter soll ichn da nehmen, kann mir da mal bitte jemand auf die

Sprünge helfen???

Und wenn ich schon dabei bin, kann mir jemand nen guten Kantenschutz empfehlen???

Wär super wenn sich mal kurz wer melden kann!!!

Greetz,

Sebi

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  • 4 Monate später...

Servus zusammen,

jetzt ist ganz schön Zeit vergangen.... Rahmen ist mittlerweile beim Lackierer und der Motor beim Jockey!

Das Bodenblech wurde nochmal rausgeschnitten und wurden dann doch noch etliche Spenglerstunden!!!

Anfang Juni sollte alles wieder zu hause liegen und dann wird zusammengebaut!!!

Jetzt hätt ich aber fast nen Schreikrampf bekommen da ich grad bei mir auf der Zulassungsstelle war und zwar:

Laut denen ihrer Meinung geht da 0,0 wenn ich keine Papiere hab... ich war ehrlich weil ich im Nachhinein keinen

Ärger haben wollte und hab eben gesagt dass das ne waschechte Italienerin ist und eben keine Papiere mehr da sind

weil die Dame auch schon über 50 Jahre alt is und da son Pappen halt auch mal verloren geht!!!

Ich hab mir wo ich die Vespa gekauft hab schon mal alles durchgelesen was vor der Zulassung alles zu machen ist, TüV Abnahme §21 usw...

Hab mir auch schon sämtliche Datenblätter ausgedruckt und abgelegt dass ich ja auch alles dabei hab wenn der TüV oder die Zulassung

zum meckern anfangen sollten... Ich bin jetzt aber total durch den Wind und mir geht grad der Arsch richtig auf Grundeis wenn das jetzt

echt ein unlösbares Problem wird!

Frage an euch: Theoretisch müsst ich doch auch bei den Italienern ne Zweitschift beantragen können oder? Nur wo???

Ich hab jetzt auch gleich mal ne Nachricht an Piaggio Deutschland geschickt aber bei denen bezweifel ich ob mir die weiterhelfen können!

Bei nem Anruf beim Kraftfahrtbundesamt wurde mir nur gesagt dass das Sache meiner Zulassungsstelle ist... also schieben die sich jetzt

schon die Arbeit gegenseitig in die Schuhe....

Dass es nicht so ganz einfach wird und dass es auch unzählige Topics darüber gibt ist mir klar, ich glaub die meisten hab ich wirklich auch schon

durch... aber mir raucht grad echt der Schädel und bräucht einfach mal klipp und klar ne Anweisung wie wann was und wo zum tun ist!!!

Wär super wenn sich da der ein oder andere meldet!!!

Gruß Sebi

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Guten Morgen,

nachdem ich nun ewig mit verschiedenen Stellen noch einmal telefoniert hab, ist mir nun auch noch der

§ 7 Abs. 2 FZV aufgefallen, wobeis um Fahrzeuge geht die in Deutschland zugelassen werden wollen aber

vorher auch schon mal in einem anderen Land zugelassen waren... analog auch anzuwenden wenn keine

Papiere mehr vorhanden sind.

Ich bin jetzt am besorgen von:

Ursprungszeugnis (von Piaggios selbst)

Datenhomologationsblatt (von Piaggio selbst)

Kaufvertrag

Bescheinigung vom KBA dass das Teil nicht geklaut ist

§ 21 vom TüV

Mit dem Zeug sollte es dann auch ganz legal hinhaun, aber ich halt euch auf dem laufenden!

Anfang nächste Woche bekomm ich auch endlich mein Zeug wieder vom Lackierer in frischer Farbe,

dann gibts auch wieder mal Fotos und bestimmt auch die ein odere andere Frage...

Gruß Sebi

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Wie sieht es denn aus wenn man eine italienische Vespa mit den originalen italienischen Papieren hat? Brauche ich dann das ganze Gedöns auch oder soll ich besser sagen: Roller ist meiner, Papiere sind verloren gegangen?

Gruß

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also das ganze hängt ja dummerweise immer an der zulassungsstelle, die können da im ermessensspielraum treiben was sie wollen :wacko:

so wie das jetzt aus eigener erfahrung weiß (und was hier so rumgeht) is es generell am besten wenn man irgendwas an papieren hat, dann können die damen und herren was entwerten und sind glücklich. also auch italienische papiere, da eu. in münchen is italienische herkunft aber wohl wieder ein killkriterium.

das problem bei meiner vnb ohne papiere war beispielsweise das sie mir nicht glauben wollten dass das teil mir gehört. kaufvertrag (in dem stand das es keine papiere gab) reichte denen als eigentumsnachweiß nicht aus. kba anfrage war auch nicht genug, sie haben dann eine email nach italien geschickt und da nachgefragt. wo und ob überhaupt weiß ich nicht. nach 2 wochen und täglichem anrufen hiess es dann, antwort wäre da, kein ergebnis. daraufhin wollte der chef da immer noch keine zulassung rausrücken. musste den dann noch bequatschen...dann gings doch einfach so.

ich glaube man kann da wirklich keine universelle antwort geben welcher weg besser ist. weil da jede ZS ihr eigenes süppchen kocht. und dass in unserem DIN-Land :wacko:

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Jo, genau das ist das Problem!!!

Es gibt anscheinend eben schon wieder neue Kriterien und Vorschriften... in wieweit die da Ermessensspielraum haben weiß ich noch nicht!!!

Ich arbeite selbst im gleichen Amt in der Fahrerlaubnisbehörde und die Zulassungsstelle ist das gleiche Sachgebiet und somit sind wir eigentlich

Kollegen... entweder unsre Zulassungsstelle nimmts wirklich peinlichst genau oder es gibt echt wieder irgendwelche neuen Vorschriften!!!

@ Bonito: Das erste was se mich gefragt haben war, ob ich die italienischen Papiere hab... somit hätten Sie einen Eigentumsnachweis in Verbindung

mit nem Kaufvertrag! Dann nur noch den §21 machen und fertig!!! In deinem Fall lies dir mal den § 7 Abs.2 FZV durch!!!

Wenn auf dem Kaufvertrag vom Vorbesitzer steht dass dieser die Papiere verloren hat, langt denen das auch nicht... könnt ja jeder schreiben...

da wird dann ne Eidesstattliche fällig! Wenn du jetzt so nen ominösen Kaufvertrag vom längst verschollenen Luigi hast wirds auch richtig happig glaub ich!!!

Wie gesagt, mir wirds zu blöd!!! Ich beantrag jetzt mal den ganzen Schmarrn und Schmonzes und sobald ich die Dokumente hab scann ich die hier mal ein!!!

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In deinem Fall lies dir mal den § 7 Abs.2 FZV durch!!!

Hast du vielleicht einen Link dazu? Finde gerade nichts..

Was ist wenn ich folgendermaßen argumentiere: Papi hat die Vespa vor zig Jahren von Luigi gekauft (inkl. Papieren) und wollte sie hier zulassen. Nur ist der Gute nie dazu gekommen und hat sie mir jetzt vermacht. Den alten Kaufvetrag hat er natürlich nicht mehr (da schon 20 Jahre her).

Bearbeitet von Bonito66
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Tolle Kollegen hast Du da...

Kennst Du keinen, der in einem anderen Bezirk wohnt, wo es einfacher ist? Soll der die Karre einfach auf sich zulassen und dann meldest Du die Karre mit einem Lächeln im Gesicht einfach um...

Bearbeitet von Stefan_73
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Ja Stefan, da hast du schon recht, mit dem Gedanken hab ich auch schon gespielt...

Aber die erste Aussage war eben: Ohne Papiere geht gar nix.... das andre was ich oben geschrieben hab

hab ich dann so Brockenweise hintenrum erfahren... Das Lächeln im Gesicht hab ich dann auf alle Fälle...

aber nur wenn ich das Ding bei meiner Zulassung anmelde und zwar so dass se mir des Ding ohne wenn und

aber zulassen müssen!!! Der Papierkram oder eben was dann alles notwendig ist, ist dann vielleicht hier auch

für den einen oder anderen interessant...

Fürn Bonito:

§ 7 Zulassung im Inland nach vorheriger Zulassung in einem anderen Staat

2 Gesetze verweisen aus 2 Artikeln auf § 7

(1) Bei Fahrzeugen, für die eine EG-Typgenehmigung vorliegt und die bereits in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum in Betrieb waren, ist vor der Zulassung eine Untersuchung nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung durchzuführen, wenn bei Anwendung der Anlage VIII Abschnitt 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung zwischenzeitlich eine Untersuchung hätte stattfinden müssen. Der Antragsteller hat nachzuweisen, wann das Fahrzeug in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erstmals in Betrieb genommen worden ist. Kann dieser Nachweis nicht erbracht werden, ist vor der Zulassung eine Untersuchung nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung durchzuführen. Die Sätze 1 bis 3 gelten entsprechend für die Durchführung einer vorgeschriebenen Abgasuntersuchung nach § 47a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung.

(2) Die Zulassungsbehörde hat die ausländische Zulassungsbescheinigung einzuziehen und mindestens sechs Monate aufzubewahren. Sie hat das Kraftfahrt-Bundesamt über die Einziehung umgehend, mindestens jedoch innerhalb eines Monats, elektronisch zu unterrichten. Ausführungsregelungen zur Datenübermittlung gibt das Kraftfahrt-Bundesamt in entsprechenden Standards im Verkehrsblatt bekannt. Auf Verlangen der zuständigen ausländischen Behörde ist die eingezogene Zulassungsbescheinigung über das Kraftfahrt-Bundesamt zurückzusenden. Sofern die ausländische Zulassungsbescheinigung aus zwei Teilen besteht, kann bei Fehlen des Teils II das Fahrzeug nur zugelassen werden, wenn über das Kraftfahrt-Bundesamt die Bestätigung der zuständigen ausländischen Behörde über die frühere Zulassung eingeholt wurde.

(3) Bei Fahrzeugen, für die eine EG-Typgenehmigung vorliegt und die in einem Staat außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums in Betrieb waren, ist vor der Zulassung in jedem Fall eine Untersuchung nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und, sofern vorgeschrieben, eine Abgasuntersuchung nach § 47a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung durchzuführen.

Bearbeitet von Sebi1111
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Das hoff ich jetzt einfach mal für den Prüfer (den wo ich auch von der Arbeit her recht gut kenn aber anscheinend zählt das nix mehr)

Machma gleich mal nen Aufrauf: Wenn jemand ne VBB mit eingetragenem PX-Motor hat wärs saugeil wenn er mir ne

Kopie schicken würde!!!

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