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Arbeitsrecht:Kündigen in der Probezeit


Rakete

Empfohlene Beiträge

Moinsen;

leider habe ich ein größeres Problem. :wacko:

Ich habe zum 01.08 in einer neuen Arbeitsstätte begonnen-nach 14 Jahren der "Sicherheit".

Leider läuft es dort mal so garnicht rund;es geht drunter und drüber-und einen Lohn für den letzten Monat gab es bis heute nicht.

Das ist relativ fatal für mich-ob vieler Verpflichtungen.

Ich möchte-MUSS-das Arbeitsverhältnis nun dringend kündigen-jedoch bekomme ich dann keine Leistungen vom Arbeitsamt,oder?

:laugh:

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Moinsen;

leider habe ich ein größeres Problem. :wacko:

Ich habe zum 01.08 in einer neuen Arbeitsstätte begonnen-nach 14 Jahren der "Sicherheit".

Leider läuft es dort mal so garnicht rund;es geht drunter und drüber-und einen Lohn für den letzten Monat gab es bis heute nicht.

Das ist relativ fatal für mich-ob vieler Verpflichtungen.

Ich möchte-MUSS-das Arbeitsverhältnis nun dringend kündigen-jedoch bekomme ich dann keine Leistungen vom Arbeitsamt,oder?

:laugh:

moin rakete!

ich schick dir mal ne nachricht.

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Wenn du selbst kündigst bekommst du keine Kohle, wirst du rausgeworfen schon.

Ich würds so machen: Entweder zum Arzt gehen(nicht dein Hausarzt!!) und dich wegen Psychologischen Problemen krank schreiben lassen.

Vielleicht erstmal mit dem Arbeitgeber reden und Sach- und Motivationslage darstellen... Vielleicht gehts ja auch auf dem kurzen Dienstweg.

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Wenn du selbst kündigst bekommst du keine Kohle, wirst du rausgeworfen schon.

Ich würds so machen: Entweder zum Arzt gehen(nicht dein Hausarzt!!) und dich wegen Psychologischen Problemen krank schreiben lassen.

Oder einfach nicht zur arbeit gehen :wacko:

Sorry-ich finde das grad garnicht sonderlich witzig-geht es doch irgendwie um meine Existenz.

@Rokka:besten Dank!

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Eine weitere Möglichkeit wäre ein Aufhebungsvertrag.

Hier vereinbaren beide Seiten die Beendigung des Arbeitsverhältnisses und man hat danach Anspruch auf Leistungen der Arbeitsagentur.

Unten auf dem Vertrag standen dann noch die rechtlichen Hinweise drauf, dass man bei einem Aufhebungsvertrag Anspruch auf Leistungen der Arbeitsagentur hat.

Die Antwort von Herrn kerner67 kannn ich so auch empfehlen.

GANZ WICHTIG: Beim Anmelden einer erwerbslosen Zeit bei der Arbeitsagentur bitte, bitte immer rechtzeitig Bescheid geben und am besten alles persönlich machen. Rückwirkend passiert da gar nichts!!! Abmelden ("Ich hab wieder 'nen Job!") geht per Telefon, anmelden ("Habe seit einer Woche keinen Job mehr.") geht nur persönlich!!! Und eben nicht rückwirkend. Das kann man bis zu drei Monate im Voraus machen (bei befristeten Verträgen) und auf jeden Fall dann am ersten Tag nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses.

Viel Erfolg! :wacko:

(Eigene Erfahrungen, keine Rechtsberatung. Klar, oder?!)

Bearbeitet von Beo
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Warum bezahlt die Firma deinen Lohn nicht, gab es da eine Vereinbarung ( z.b. Lohnauszahlung jeden 15. des Monats etc.. ) -

Ich würde das persönliche Gespräch mit dem Chef suchen, und auch dem alles erklären !

Mit dem Aufhebungsvertrag würde ich aufpassen, auch davor mit dem Arbeitsamt reden, ob es nicht dann wirklich doch noch kürzungen gibt, weil

du einen Aufhebungsvertrag unterschrieben hast.

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Moinsen;

leider habe ich ein größeres Problem. :wacko:

Ich habe zum 01.08 in einer neuen Arbeitsstätte begonnen-nach 14 Jahren der "Sicherheit".

Leider läuft es dort mal so garnicht rund;es geht drunter und drüber-und einen Lohn für den letzten Monat gab es bis heute nicht.

Das ist relativ fatal für mich-ob vieler Verpflichtungen.

Ich möchte-MUSS-das Arbeitsverhältnis nun dringend kündigen-jedoch bekomme ich dann keine Leistungen vom Arbeitsamt,oder?

:laugh:

Tut mir leid für Dich, zumal Du so begeistert erschienst bei der Vorstellung des neuen Jobs.

Ist das Thema bzw. das Klima bereits derart vegiftet, dass eine interne Lösung nicht mehr möglich ist? Gibts seitens Arbeitgeber eine Info oder Stellungnahme zum Ausbleiben des Gehalts?

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BGB §622 Abs3 Während der vereinbarten Probezeit,..., kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.

Arbeitsamt: Persönlich mit Personalausweis erscheinen, denn wichtig ist der Termin, wann Du dort auftauschst, nicht ob die Papiere vollständig sind. Deshalb würde ich spätestens am Tag der Überreichung der Kündigung zum Arbeitsamt gehen.

dann solltest du Abs. 4 aber mit zitieren, da wir ja hier nicht wissen welchen inhalt raketes arbeitsvertrag hat.

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Geduld und Nerven

Ja, ruhig bleiben.

Nur weil man eine "Kundennummer" erhält, heißt das nicht, dass die Nasen dort kundenorientiert sind... :wacko:

Arbeitsamt: Persönlich mit Personalausweis erscheinen, denn wichtig ist der Termin, wann Du dort auftauschst, nicht ob die Papiere vollständig sind. Deshalb würde ich spätestens am Tag der Überreichung der Kündigung zum Arbeitsamt gehen.

:laugh:

Ganz wichtig!

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vor der Arbeitslosenmeldung erfolgt die Arbeitssuchendmeldung, diese kanntelefonsich erfolgen, zumindest hier in Köln

Ging immer fix und man bekamm alle notwendigen Unterlagen nach Hause geschickt

Ein Termin zur Vorstellung war auch schon immer dabei.

Kann diesen Weg, sofern in Hamburg machbar, nur empfehlen, man erspart sich lästige Wartezeit.

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Grundsätzlich empfände ich es,

wenn der AG das Gehalt nicht zahlt und das vorab nicht ankündigt, als einen Vertrauensbruch erster Güte wie wenn meine Olle gefickt würde.

Den entstandenen Vertrauensschaden kann man nicht reparieren, also raus da. Wie raus da weiss ich nicht, bin kein Fachmann. Wird ja hier diskutiert.

Kumpel von nem Kumpel von mir "durfte" nach drei Monaten Gehalt nicht erhalten legal nicht mehr zur "Arbeit" hingehen...

Hmmm: Dein AG sucht auf seiner Homepage aufgrund der starken Auftragslage Schrauber ... mit Facebook-Button Gefällt mir.

Entweder ist er von einer besonderen Sorte Mensch oder der Webmaster ist noch im Sommerschlaf.

Kackmist, viel Erfolg.

Bearbeitet von skrotum
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bei uns gibt es auch erst am 10-15ten den lohn fürs vormonat. ist wohl im handwerk nicht ungewöhnlich wegen stundenlohn und abrechnen etc.

als angestellter hab ich die kohle immer um den 28 des gleichen monats bekommen.

würde da mal abwarten und ggf. parallel was neues suchen, wenns so scheisse ist.

Bearbeitet von gravedigger
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Danke für all die Antworten.

Nein-ausgemacht ist die Zahlung zum Ersten;anders geht das bei mir auch garnicht.

Am Montag kam dann völlig lapidar die Mitteilung:"achso-deine Überweisung ist zurückgekommen;sollte aber die Tage drauf sein".

Leider kann ich damit überhaupt nicht üm-und genau;das ist auch eine Vertrauenssache.

Mir persönlich hat es gefallen dort-jedoch geht da einiges drunter und drüber...ist eben eine kleine Firma;nun ist der Chef krank seit zwei Wochen...irgendwie klappt nichts mehr...

Bin einfach nur traurig.

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Was sagen denn deine Kollegen dazu? Hast du das mal angeschnitten? Evtl ist bei deinem Chef ja auch privat was nicht in Ordnung und er hat es - so Scheisse sich das für dich anhört - vergessen? Bei Kohle hört der Spass ja auf, trotzdem solltest du dir evtl einfach nochmal ein Wort mit dem Chef gönnen.

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Was sagen denn deine Kollegen dazu? Hast du das mal angeschnitten? Evtl ist bei deinem Chef ja auch privat was nicht in Ordnung und er hat es - so Scheisse sich das für dich anhört - vergessen? Bei Kohle hört der Spass ja auf, trotzdem solltest du dir evtl einfach nochmal ein Wort mit dem Chef gönnen.

Jau-mit dem Chef bin ich auch wirklich immer gut klargekommen.

Nur leider ist er seit zwei Wochen...krank bzw. verschollen.

Da ist irgendetwas im Argen,vermute ich... :wacko:

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Jau-mit dem Chef bin ich auch wirklich immer gut klargekommen.

Nur leider ist er seit zwei Wochen...krank bzw. verschollen.

Da ist irgendetwas im Argen,vermute ich... :wacko:

Oha! Dann gib dem ganzen noch ein bisschen Zeit. Das sieht doch nach nem Klasse-Job aus, so einen Laden gibt es hier in Deustchland ja nich eben an jeder Ecke.

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grundlegend ist das schon 'cheisse.

grad weil du so positiv klangst, was den job angeht.

klar ist das ein vertrauensbruch und schickt dich verpflichtungstechnisch ins arge, aber ich würde da auf jeden fall nochmal das gespräch suchen. mit dem chef - es verschwindet ja keiner spurlos. wenn das seine "kleine" firma ist, dann hängt (oder sollte) für ihn auch was dran(hängen). ich würd das zur not auch auf dem "privatweg" versuchen, wenn mir was an dem job liegt. und das schint es dir ja ...

zweite anlaufstelle natürlich auch die kollegen - oder bekommst nur du keinen lohn? wenn wirklich nur deine "überweisung zurückgegangen" ist, dann wäre das auch kläreungsbedarf - bei weitem aber auch nicht direkt kündigen. nix schlimmer, als beim amt anstehen.

dritter weg: arbeitsamt. auf jeden fall informativ machen wenn möglich/einrichtbar. ich würde aber nicht einfach aufhören zu arbeiten. lass dich parallel beraten, wie deine optionen aussehen. wenn es zu einer kündigung/auflösungsvertrag kommt, ist es gut, wenn's "schwieriger" wird, eine weisse weste vorweisen zu können. die spielchen mit krankschreibung etc. sind landläufig bekannt und werfen nie ein gutes licht auf den arbeitnehmer - vorausgedacht auf die nächste anstellung.

vierter weg: anscheinend haben sich ja schon leute mit arbeitsrechterfahrung bei dir gemeldet. kuck dir das an und wähel einen moderaten weg. wenn das arbeitsverhältnis erstmal über den anwalt oder nur noch schriftlich besprochen wird, ist es so zerrüttet, dass es sich nie wieder einrenkt - selbst wenn ein etwaiges arbeitsgericht eine weiteranstellung verordnen würde. daher auch der versuch einer klärung auf der grünen wiese.

ansonsten: kopf hoch roter ... irgendwie schenkt's dir grad dauernd was ein. ich wünsch dir mal ne dicke schippe glück.

b

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