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Fahren ohne Fahrerlaubnis!


Empfohlene Beiträge

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Top-Benutzer in diesem Thema

Geschrieben

Hi...

so habe nun gestern abend meinen beschlagnahmten Roller von den Grünen

wieder abgeholt. Musste dafür aber die Betriebserlaubnis abgeben. Die

bekomme ich erst wieder wenn er gedrosselt ist!

Nun zum Roller... Habe an meiner V50 ne abschliesbare Motorabdeckung,

die haben die Bullen schon mal aufgebrochen. Dann war noch Lüfterradabdeckung

unten, Lufthutze unten und der Zylinderkopf. Meinten ich muss ja eh drosseln,

deswegen haben sie ihn zerlegt gelassen :-( Gutachten ergab 97ccm, falsche Dämpfer, Auspuff ohne ABE, Sportsitzbank darf

auch nicht und ne Höchstgeschwindigkeit von über 90 kmh :-D ))))

Mein Tacho hätte bei 90 aufgehört und der Prüfstand noch mehr ausgespuckt...

Lach mich tot. hört sich gute ja an aber über 75 kahm ich noch nie raus.

Ach und mein Tacho geht bis 80 kmh.

Sagte dann ich werde nicht drosseln, sondern Roller so verkaufen.

Bulle meinte geht auch und ich wollte die Betriebserlaubnis haben zum verkaufen.

Das geht nicht meint er, wird das klären wie man da vorgeht!

Von der Staatsanwaltschaft weis i no nix neues....

Halte euch weiter auf dem laufenden!

greetz KKF

Geschrieben (bearbeitet)

hm...

- bei mir wurde die ABE an die zulassungsstelle SMÜ geschickt...

(- zuständiges amt laut wohnsitz in der ABE...

- im versicherungsnachweis stand jedoch schon meine münchener adresse...

- vielleicht könnte die ja aktueller sein, zumal, wenn man in München angehalten wird...?!? :grr: )

- hab 'n halben tag gebraucht, um von der zulassungsstelle M zu erfahren, wo meine ABE abgeblieben ist...

- dann nochmal 'n tag, um in SMÜ zu erfahren, daß ich die nicht wiederkriegen, sondern der TÜV eine neue ausstellen würde...

- das nenn' ich doch mal klar verteilte kompetenzen...! :grr:

seither steht in meiner ABE - anstelle der adresse - nur noch "siehe Versicherungsnachweis"... :-D

Bearbeitet von carilian
Geschrieben

Hi...

und ne neue Info von mir!

Hab heute mit den Bullen telefoniert. Die haben zwar mein Roller nicht mehr,

aber dafür ja die Betriebserlaubnis. Die bekomme ich erst wieder wenn der Roller

gedrosselt ist, also wieder Fuffi!

Der Bulle heute war aber fein und hat mir ein Schlupfloch erklärt!

Also... Meine Betrienserlaubnis ist erloschen, ne neue zu bekommen kein Problem.

Beim Bundesverkehrsamt ne unbedenklichkeitsbescheingung holen. Die checken

da nur Rahmen und Motornummer ob geklaut. Wenn nicht bekommts die

Bescheinigung, mit der dann zum Händler und die geben Dir ne neue Betriebserlaubnis. Dann gayts wieder :-D:-(:-(

Werde das morgen gleich mal machen!!!!

Ich lasse wieder von mir hören...

greetz King Kool Funky

Geschrieben

Hey KKF, die Herrschaften merken das aber manchmal und Vespa Augsburg wird Dir keine neue ABE ausstellen wenn die Kiste wegen Tuning eingezogen wurde. In der Regel müssen die das nachprüfen.

Bau das Ding doch einfach wider um ... oder besorg Dir einen originalen Motor.

Geschrieben

Die Prüfstände bei den Sheriffs sind eh watt fürn Ar., denn die messen ohne den Luftwiderstand.Da isset kein Wunder wenn der auf 90 geht.

Da sag ich nur Gegengutachten , Anwalt, Rechtsschutz...

Viel Glück noch!!

Gruss T.

PS:Der Feind hört mit, vielleicht sollte ich meinen Roller aus der Signatur entfernen?!?

Geschrieben

dat mit dem gegengutachten ist doch was für den ars... Sorry aber das artet nur aus. bau den roller wieder um besorg dir von nem bekannten nen motor. den hängste ein ein gut is. der ganze stress is et nicht wert. und die 60 euro würde ich mir sparen.

Geschrieben

Ich geh mal davon aus, dass Du KKF meinst.

Wieso/Was hätte er denn gestehen sollen? :haeh:

Wenn sowas passiert, sollte man sich hüten irgendeine Aussage zu machen oder etwas zu unterschreiben und die ganze Sache lieber den Anwälten überlassen.

Dazu sind die schliesslich da.

Geschrieben

er hätt den cops gleich sagen sollen, dass er frisiert iss. dann hätt er sich womöglich das gutachten, welches im locker >400 juros kostet, sparen können, so war´s zumindest beim thread-öffner (ich). die fakten ändern sich natürlich, wenn´s nicht fahren ohne fahrerlaubnis, sondern "nur" fahren ohne betriebserlaubnis iss (war).

Geschrieben

ah ja, wen´s noch interessiert: hatte meine hauptverhandlung vor ner woche:

nochmal zur erinnerung: 1250 juros "staatsanwaltschafts-mäßig-vorveranschlagte" strafe + 1 monat fahrverbot.

endurteil des richters: 250 juros nach einlegen eines auf die tagessatzhöhe begrenzten einspruchs. hab mich selbst verteidigt, kommt ja auch relativ dumm, student zu sein, koa bafög, und auf geldmäßig geringeren betrag plädieren und dann mit nem anwalt antanzen, welcher bei vorsatz ja nicht vom rechtsschutz übernommen wird. hätt ihn mir eh nicht leisten können :-(

vom fahrverbot hatte er nichts mehr erwähnt. denk mir aber, das könnte schon noch kommen, aber schau mer mal. :-D

Geschrieben

Bei mir hat der Anwalt einiges gebracht, nämlich Einstellung des Verfahrens wegen Urkundenfälschung und Fahren ohne BE (ich war damals Schülerin und die RSV von meinen Eltern hat trotzdem gezahlt). Ich kann mir nicht vorstellen, dass es die Regel ist, dass die Bullen sich auf deine Aussage verlassen und kein Gutachten erstellen. :haeh:

Und erstmal mit dem Anwalt zu reden und dann eine Aussage zu machen, hat noch nie geschadet.

Da hast Du wohl ziemliches Glück gehabt! :-D

Geschrieben

gemachte gesetze ham nix mit regeln zu tun, auch haben die Bullen sich nicht auf irgendwas zu verlassen. wenn ein angeklagter geständig ist, belastet er sich ja zunächst, und wenn es dann in einklang mit der vermutung der bullerei ist, dann haben die nichts weiteres nachzuprüfen. Natürlich ist nur die reine Wahrheit von Nutzen, die Polizei soll ja keine weitere Verdachtsmomente hegen! und die sind mit der vollen Wahrheit gestillt. Wird weiter geprüft, dann kann der Angeklagte womöglich selbst Anzeige erheben (Verfolgung Unschuldiger! [gibts wirklich!]) Beispielsweise, jmd hätte gemordet, die Leiche wurde gefunden, alles noch dran, aber die Bullen behaupten, n´Fuss fehlt. Das würde ja heissen, es wäre kein "normaler" Mord in dem Sinn, sondern man müsste da schon auf "auf bestialische Weise gemordet" oder so, plädieren. Sowas gibts normalerweise nicht (aber was iss schon normal) in ner Demokrate (wär sogar für Autokratie/Totalitarismus weit hergeholt :-D )

Und eins muss man noch bedenken: Be-/Verhandelt wird das, was der Staatsanwaltschaft von der Bullerei vorgelegt wird, sind die mit einem wohlwollend umgegangen, d.h. man hat sich ihnen selbst gegenüber wohlwollend verhalten, bekommt man das, was man verdient hat. (was man lt. Strafgesetzbuch verdient hat!) :plemplem: :plemplem:

ich selbst hab kein ziemliches Glück gehabt!!! :veryangry: ich bin nach recht und gesetz verhandelt worden. Man kann dann und nur dann von Glück reden, wenn die Bullen zur Tatzeit sagen, okay, fahr weiter, aber bau um, oder sie ziehen ihren Zettl, auf dem se ausfüllen was verkehrswidrig war, du machst dies klar und musst nochmal vorfahren (es kommt in keinem Fall zur Anzeige!)

Geschrieben (bearbeitet)
(wär' sogar für Autokratie/Totalitarismus weit hergeholt :-D )

in meinen augen ist auch eine demokratisch gewählte autokratie noch immer eine autokratie...!

(- die letzte wahl hatte dabei für mich wieder mal mehr von einem roulette-spiel als von einem "demokratischen entscheidungsprozeß"...

(- beim roulette gibt's allerdings eine sichere methode, seinen schnitt zu machen... :-( ))

nach west-deutscher lesart hat es nie eine "deutsche demokratische republik" gegeben...!

(- wie wahr, wie wahr...! :-( )

Bearbeitet von carilian
Geschrieben
ich selbst hab kein ziemliches Glück gehabt!!! :veryangry:   ich bin nach recht und gesetz verhandelt worden.

man muss aber mal ueberlegen, was es fuer gesetze gibt... im fuehrerschein ist -einfach so- keine 125er mehr drin! und warum? genau, weil alle euer geld wollen. wenn man mit dem autoschein ein leichtkraftrad fahren duerfte, wuerden acuh sicher viele ihre roller als solche anmelden, zumal es nichtmal wesentlich teurer ist!

unser scheones land nunja... was soll man dazu noch sagen?! ich finde, man sollte sich mal um den kern gedanken machen (was unser staat mit uns macht; und es wird immer schlimmer!). alles andere ergibt sich dann!

und 1250 mark (= ?, nur, dass unser geld halbiert wurde) finde ich uebertrieben, auch wenn gesetze misbraucht wurden. auch da sollte man sich mal gedanken ueber gesetze machen..

musste mal sein..

Geschrieben

hallo,

ich würd es auch nicht sagen das der roller getuned ist.ein kumpel hat das gesagt un er hat 5 jahre motarrad sperre, fühererschein ist schon über ein jahr weg hat diverse gebühren zahlen müssen und jetzt hat er den staatsanwalt angeklagt weil es an ihm hängt das er den lappen nicht kriegt.

muss mein kumpel mal fragen ob sich jetzt was getan hat.

gruss michi

Geschrieben

eigentlich könnte man dieses Topic doch nach BlaBla verschieben... dort sind bestimmt noch Leute die was zu sagen können aber nie ins SF-Forum reinschauen... und außerdem isses ja nich wirklich nur Smallframe-bezogen! :-D

... und wech damit...

Geschrieben

Hier hat irgendwer behauptet man dürfe mit dem a1-Führerschein nur gedrosselte 125er fahren, das stimmt doch so nicht! Ab 18 Jahren darf man die dann auch ungedrosselt fahren (bis 15PS), v-max egal, wie beim alten 1b (den ich noch habe) :-D

Geschrieben

So aktuell,

hab ich mich jetzt mal schlau gemacht. Für alle, die es interressiert:

Der alte Führerschein der Klasse 1b entspricht heute dem Führerschein der Klasse A1.

Damit darftst du Leichtkrafträder bis 125 ccm und 11 KW Leistung fahren. Weitere Beschränkungen gibt es nicht (Inhaber bis zum vollendeten 18. Lebensjahr dürfen nur die gedrosselte Version mit 80 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit fahren).

Meine Schwester ist schon wieder in Roller-besitzen-und-fahren-und Bruder-schrauben-lassen-Laune :-D

  • 1 Monat später...
Geschrieben

hello...

so nun habe ich gerade einen brief von der staatsanwaltschaft stuttgart erhalten

zwecks meines vergehens...

nochmal zur info: v50 spezial, 19er gaser, 102er polini, keinen 1er schein konnte

ich vorweisen. damit hatten mich die bullen angehalten, roller beschlagnahmt

und getestet! roller habe ich dann halb terlegt wieder bekommen ohne betriebserlaubnis. die bekomme ich nur wieder wenn ich drossel. dann gings

zur staatsanwaltschaft.

die schreiben nun: wenn ich 400 euro zahle wird alles fallen gelassen.

kein führerscheinentzug, keine punkte, kein eintrag im zentralregister. also 400

ocken aufn tisch und ich bin raus. schmerzt auch aber muss ja wohl... :-D

greetz King Kool Funky

Geschrieben

Guten Anwalt nehmen und geh gegen an! Das ist doch wohl verarsche! Käufliche Staatsanwaltschaft...?!? :-D

Gruß, Ralf

Geschrieben

Was ist denn bitte daran Verarsche? Ich würde sagen, das ist ja wohl ein absolutes Schnäppchen. Sei froh, dass die Sache mit Zahlung von so wenig (!) Asche vom Tisch ist.

Das hätte auch ganz anders kommen können: Fahren ohne Fahrerlaubnis und ohne Versicherungsschutz sind Straftaten, nicht bloße Ordnungswidrigkeiten. Eine (nach Tagessätzen zu berechnende) Geldstrafe kann da viel teurer werden.

Gruss Tom

Geschrieben
Was ist denn bitte daran Verarsche? Ich würde sagen, das ist ja wohl ein absolutes Schnäppchen.

So seh ich das auch .... schnell bezahlen bevor die es sich anders überlegen!!

Geschrieben

hi....

ich werde auch bezahlen!!!

ein bekannter von mir ist anwalt und meinte besser wirds net.

wenn ich es zur verhandlung kommen lasse muss ich anwalt, gerichtskosten, etc...

zahlen, da kommt schon was zusammen. und er meint auch noch ein monat

lappen is dann bestimmt au drinne. und ich bin erfasst :-D( (

strafe würde auch noch kommen und da sind die 400 ocken locker au drinne!

ich werds zahlen....

greetz King Kool Funky

Geschrieben

servus...

also meine 400 euros strafe habe ich überwiesen!

den brief mit der überweisungsbestätigung letzte woche zurück

zur staatsanwaltschaft geschickt. kahm nun auch prombt eine

bestätigung das ich nun wieder ein freier mann bin :-D der fall ist also erledigt, aber ohne führerschein werd ich nemme

fahren, mach den nun lieber und dann tüv auf mein roller.

greetz King Kool Funky

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