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ERLEDIGT


StefanA

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

:laugh: sehr schöner Roller...

aber nur mal aus Interesse: was hat das eingetragene Bj mit der Steuerfreiheit zu tun ? ...und, unter 125 ccm ist doch eh steuerfrei ?! :wacko:

Geschrieben

:laugh: sehr schöner Roller...

aber nur mal aus Interesse: was hat das eingetragene Bj mit der Steuerfreiheit zu tun ? ...und, unter 125 ccm ist doch eh steuerfrei ?! :wacko:

Ab Bj. 1989 müsstest für die Hütte 7,- € Steuern bezahlen!

Geschrieben

Das ist Unsinn. Alle Zweiräder bis 125 ccm -egal welches Baujahr- sind grundsätzlich von der KFZ-Steuer befreit. Bzw. wird wegen der Geringfügigkeit der Einnahmen im Vergleich zum Verwaltungsaufwand auf die Erhebung verzichtet. Sollte das in deinem Fall anders gewesen sein, wäre ein Einspruch gegen den Steuerbescheid ganz sicher erfolgreich gewesen.

Geschrieben

Meine pk 125s ist als krad ohne leistungsbeschraenkung angemeldet.steuerbescheid in höhe von 9 Euro kam die Tage.angeblich sind nur leichtkraftraeder befreit. einspruch läuft.mal schaun was bei rauskommt.

Geschrieben

Ist zwar hier OT, aber das kommt vielleicht daher, dass 125er erst seit 1996 als Leichtkrafträder gelten. Davor galt die Steuerbefreiung nur bis 80 ccm.

Wenn du noch einen alten Brief mit dem Eintrag "Krad ohne Leistungbeschränkung" zu der PK hattest, ist die Erhebung der Steuer auf dem Papier erstmal richtig. Wenn man aber als Sachbearbeiter/in mal ein wenig mitgedacht hätte, hätte man darauf kommen können, dass das Moped inzwischen seit 1996 als Leichtkraftroller einzustufen und damit steuerfrei ist.

Geschrieben

laß den FZ brief, wie er ist...

und schreib ans Finanzamt...

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Rita

angehängten Brief lesen...bearbeiten ... verwenden

Vielen Dank.

Heute kam für meine blaue 125er Bj. 1977 auch ein Steuerbescheid

in Höhe von 7,- €

mfG

Zurück zum Verkauf!!

  • 5 Monate später...
  • 3 Wochen später...

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