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Du kannst doch hier jetzt nicht von Heizung reden!


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

Komme aus Geilenkirchen

die Stammuser dieses Toppics kenne ich überwiegend persönlich! 

Grob wird die Bördelzange Ende Mai benötigt 

Bearbeitet von holle99
Geschrieben

Was wie wo? Und überhaupt wer?

 

Als Spießer und Sicherheitsbeauftragter #2 halte ich lieber Mal die Füße still, bevor sich wieder wer genötigt fühlt nachzudenken...

Geschrieben
vor 12 Minuten schrieb Smallframeschüttelhippe:

Na jeht doch...weitermachen!

 

Niemand fühlt sich deinetwegen zu irgendwas genötigt.

Dat wär ja noch schöner. :-D;-)

 

 

Das Attribut schön aus deinen Fingern... Junge....

 

Als würde L. Kilmister den Schwanensee besingen...

Geschrieben

Sollte das mit der Bördelzange laufen könnte man evtl von Ruckus zu Rokko zu mir zu Holle übergeben. Falls nicht einer ne bessere Idee hat. :rotwerd: 

So bräuchte keiner extraxfahren. Zu Holle

zu bringen ist n Klacks von hier aus :-D

Geschrieben
Am 3.5.2018 um 22:19 schrieb holle99:

 

@alfonso

Bier ist angekommen, schmeckt!

Danke

 

Heizung aus?

 

Seid ihr etwa schon den ganzen Mai Mottes Heimkehr am Saufen oder was ist da los?

 

Fährt jemand nach Stockach?

Geschrieben

Mit dem Scooter Dive vor der Tür fahre ich sicher nicht nach Stockach. Obwohl es da schon ein paar Leute gibt, die ich gerne noch mal treffen würde.

Geschrieben
vor 12 Minuten schrieb mottin86:

ich kriege weder noch gebacken.

ich weiß ich werde es bereuen aber es gibt gerade projekte die langfristig wichtiger sind :-D 

 

 

Erzähl

Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb Alrik:

@mottin86: Hat das Projekt eine oder zwei Hupen? ;-)  

 

Ich glaube, dass ist die korrekte Frage...

Geschrieben (bearbeitet)

Sofern Doppelhupig mit 83Klangfarben und la cucaracha Funktion, dann einpacken und zusam(m)en aufm Platze vorstellig werden, zettzett.

Zuhause rumhängen und dat Soffa kapottrappeln kann man auch en Andermal.

 

Let jon!

 

 

@alfonso

Leider kein Stockach, nein. War zwar immer gut, aber 600 sind auch ne Ansage wenn man altert und langsam aber sicher zu Staub zerfällt. 

Komm doch nachn Dive hin. :-D

 

 

Bearbeitet von Smallframeschüttelhippe
Geschrieben

ich habe einen perfiden plan:

ich kaufe mir ein mietshaus und verbiete den mietern die benutzung des treppenhauses!

da kann ich mir nämlich die putzfrau sparen und muss nicht andauernd renovieren wenn die ihren dreck da hinterlassen!

 

 

 

Geschrieben

In Wohnungsmietverträgen enthalten ist meist ein Passus über die Anzahl und Art der übergebenen Schlüssel (z. B. für Haus- und Wohnungstüre, Briefkasten, Keller usw), gegebenenfalls über mitgemietete Einrichtungsgegenstände wie Einbauküchen oder Teppichböden. Des Weiteren sind oftmals auch weitere vertragliche Rechte und Pflichten geregelt. Beispiele von Rechten wären unter anderem Nutzungsrechte von Treppenhaus, Kellerräumen, Gemeinschaftsräumen wie Waschküchen oder Trockenböden, Spielplatz- Grünflächen-, Parkflächen- oder Garagennutzung etc. Zu den möglichen Pflichten gehören z. B. Vorgaben für Schönheitsreparaturen und Kleinstreparaturen so wie der Zustand der Wohnung, der bei Auszug nach Vertragskündigung einzuhalten ist. Des Weiteren kann der Mietvertrag Regelungen zur Benutzung der Hausflure, Kehrwoche, Schneeräumung u. ä. beinhalten. Manche der hier erwähnten Punkte stehen häufig nicht im Mietvertrag, sondern in der Hausordnung, welche allerdings häufig vertraglich als Bestandteil des Mietvertrages vereinbart wird und somit rechtsverbindlich ist.

Die Benutzung des Hausflures oder Treppenhauses sowie anderer Gemeinschaftseinrichtungen gehört zum Gebrauch der Mietsache (Wohnung). Der Vermieter ist mietrechtlich zur uneingeschränkten Gebrauchsüberlassung gem §§ 535, 536 BGB verpflichtet. Der Umfang der Verpflichtung des Vermieters hängt im Einzelfall von den Bedürfnissen der Mieter ab. Zu Beeinträchtigungen anderer Personen oder der Mitmieter darf es jedoch nicht kommen. Von diesem Nutzungsrecht ist allerdings in gemeinschaftsverträglicher Weise Gebrauch zu machen. Daher ist es im Mietrecht zulässig, wenn der Vermieter bestimmte Gebrauchsbeschränkungen an Gemeinschaftseinrichtungen anordnet. Generelle Verbote bestimmter Nutzungen (siehe unten) sind aber in aller Regel mietrechtlich unwirksam. Wenn es keine andere zumutbare Fläche gibt, dann darf das Fahrrad oder der Kinderwagen im Hausflur abgestellt werden.

Der Mieter darf Gegenstände wie einen Kinderwagen, Rollstuhl oder Rollator, auf den er angewiesen ist, an geeigneter Stelle im Hausflur abstellen, solange dessen Größe das Abstellen zulässt, und solange und soweit es keine andere wirksame Regelung im Mietvertrag oder in einer Hausordnung gibt. BGH, Urteil vom 10. 11. 2006 – V ZR 46/06. Die Bneutzung des Hausflurs und aller übrigen gemeinschaftlichen Räume kann durch eine Vereinbarung zwischen dem Vermieter und den Mieter geregelt werden. Einseitige “Erlasse” einer Hausordnung sind aber unwirksam.

Häufig enthalten Hausordnungen uneingeschränkte Verbote wie zum Beispiel: “Das Aufstellen von Gegenständen jeglicher Art, insbesondere von Fahrrädern, Kinderwagen, Rollern usw. auf Vorplätzen, Gängen, Treppenhausabsätzen und Trockenböden ist nicht erlaubt.” Eine solche Klausel in einer Hausordnung ist nach ganz überwiegenden Meinung unwirksam. (LG Hamburg, Urteil v. 6. August 1991, Az 316 S 10/91, AG Hanau Urteil v. 19. Januar 1989, Az 34 C 1155/88). Der BGH hat sich bisher zur Wirksamkeit von Klauseln in Hausordnungen nicht explizit geäußert. Es kann aber nach dem Urteil vom 10.11.2006 (siehe oben) wohl davon ausgegangen werden, dass uneingeschränkte Verbote, Gegenstände nicht im Flur oder Treoppenhaus abstellen zu dürfen, unwirksam sind.

Hausordnungen werden als Bestandteil des Mietvertrages wie allgemeine Geschäfts-bedingungen (“das Kleingedruckte”) behandelt. Mit den wesentlichen Grundgedanken des Mietrechts (= Gebrauchsüberlassung gegen Mietzahlung) ist eine derartige generelle Verbotsklausel nicht mehr zu vereinbaren (§ 307 Abs 2 Nr. 1 BGB) und unwirksam. Der Vermieter ist mietrechtlich zur uneingeschränkten Gebrauchsüberlassung gem. §§ 535, 536 BGB verpflichtet. Zum Gebrauch der Wohnung gehören auch die Gemeinschaftsflächen. Die Klausel besagt hinsichtlich der Gemeinschaftsflächen fast das Gegenteil.

Geschrieben

Ich habe mal gehört, dass es - mit einer signifikanten Häufigkeit bei Mietern mit hohen Außenständen - zum Diebstahl der Wohnungstüren kommt. Selbstverständlich haben die Vermieter schnellstmöglich Handwerker bestellt, die den Schaden schnellstmöglich beseitigen sollten. Leider haben diese bei der derzeitigen Auftragslage aber Lieferzeiten, die ein weiteres Bewohnen der Wohnungen nicht mehr sinnvoll ermöglichen... Da waren die Mieter - aus nachvollziehbaren Gründen - ganz schnell raus... :whistling:

Geschrieben (bearbeitet)

naja ich meine wenn man mir das fahren auf straßen verbietet für die ich steuern zahle kann ich das doch locker so durchsetzen oder?

 

klar werde ich das sinnvoll einschränken müssen. man darf ja niemandem zu nahe treten. sagen wir mal menschen unter 30kg dürfen die treppe weiterhin benutzen. wer das nicht einhalten kann muss über hardwarelösungen nachdenken weil ich software lösungen für nicht wirkungsvoll halte!

Bearbeitet von mottin86
Geschrieben
vor 16 Minuten schrieb mottin86:

...kann ich das doch locker so durchsetzen oder?...

 

Leider nein.

Die Sache mit den 30kg lockt dir Massen an Äthiopiern in die Bude. Die lachen sich dann über deinen netten Versuch kaputt und sprinten (nicht spriten) mit nem Affenzahn (hihi:wacko:) an dir vorbei.

 

Du solltest Einspruch gegen deinen Kfz-Steuerbescheid aus den o.a. Gründen einlegen und sehen, was dir da so entgegenschlägt auf dem Weg nach Karlsruhe.

 

Ganz wichtig ist auch, jegliche Zwangsmedialisierung (z.B. am Arbeitsplatz) zu unterbinden, weil man sich sonst irgendwann strafbar macht.

 

Hang loose! :-D

 

Geschrieben

How much is the Fish

 

Respect to the man in the Ice Cream Van

 

Hyper Hyper

 

 

 

 

 

 

... Over and Out :cool: 

Geschrieben

Offi, bisse jut druppe?...in Form und so?

Macht so den Eindruck, als könntest du mal wieder n satten battle mitm Knochen ver/austragen und den ganz großen Otto losmachen.

Banausensausen, oder sausen lassen?

Die Karten sind gemischt, die Tage gezählt.

 

 

 

 

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    • Zündung und Bordspannung sind 2 unterschiedliche Kreise.  Nur die Adern zum DC Regler müssen Massefrei sein. Die Versorgung zur CDI wird einseitig mit Masse verbunden. 
    • So,  nachdem meine Drehe langsam einsatzklar ist, mal eine Grundsatzfrage:   welches ist das sinnvollste Material für die Kupplungs Gleitlagerflächen ? also die Buchse und die Anlaufscheibe innen (Bronzeplättchen) sowie die Anlaufscheibe zylinderseitig.   Ampco25 hat irre Härte - reibt jedoch gut. plus ich hab das Ritzel drauf gefressen. hatte ich nicht für möglich gehalten. So weicher die Bronze - so flutschiger... scheint zu gelten.   Bleiben weichere Bronzen und dieses gesinterte oilless Zeugsel als Drehrohling. Bronze mit hohem Bleianteil hat die besseren Notlaufeigenschaften. CuSn8 oder 12 soll wohl eher Schmierung brauchen. RG7 wäre einer der Verdächtigen.   ich mach statt Ölpumpenzahnrad eine abgesetzte Scheibe aus 1.2842 mit Bronze Anlaufring aussen. Also stabil innen und gut gleitend aussenrum.   ich hab CUSN12 da, sowie CuPb15Sn7 unddieses wollte ich jetzt mal einbauen.   Umlaufend 0.02 bis 0.03 Spiel wollte ich mal mit beginnen.   Form der Schmiernuten ? keine ?  
    • Also 90/90 passt, mit minimal Schwinge oben freischleifen auch bei weicherer Dämpfereinstellung, 3.50 keine Chance.   Rad ausbauen geht auch nur mit gleichzeitig drehen und Rad aus dem Koti ziehen.    
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