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Mietrecht/ Mietminderung


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

wir haben im märz letzten jahres einen gewerblich zu nutzenden raum angemietet. leider war die zuwegung zu der halle komplett zugewuchert. der vermieter hat uns damals zugesagt die einfahrt so schnell wie möglich auszuheben und zu pflastern, was bei einem gewerblich genutzten objekt selbstverständlich sein sollte. bis jetzt wurden nur auf ständiges drängeln zwei lieblose versuche des hausmeisters gestartet den wildwuchs ein wenig einzudämmen. die halle mit dem auto anfahren zu können steht absolut außer frage! das hat zur folge das alle lieferanten (unter anderem holzhändler die große platten liefern) genötigt sind die ware an einer anderen stelle abzuladen. wir wiederum müssen zusehen den ganzen klumpatsch durch die hallen der anderen mieter zu buchsieren wobei hier der weg oft verstellt ist. der 'verwalter' des ganzen komplexes (ein schmieriger schmalspurgangster der sich anwalt nennen darf) hat vor über einem monat endlich eine mahnung von uns erhalten in der wir drohen die miete zu mindern. weil seit dem wieder nichts nennenswertes passiert ist, wollen das nun auch wahr machen. nun habe ich keine ahnung von mietminderungsquoten und finde natürlich auch nichts im netz zu diesem fall. vielleicht kennt sich ja der ein oder andere aus und kann mir sagen wieviel prozent der miete einbehalten werden kann und auch ob ich mit der einen mahnung schon den ausreichenden rechtsweg gegangen bin.

danke für das gehör, gruß felix

Geschrieben

Die Situation habt ihr also seit März 2010? Da hättet ihr aber wirklich schon früher Druck machen müssen, oder?

Ich würde mal so mit 25% starten, auch angesichts des schon öfters geschehenen auf-die-Situation-Aufmerksam-machens.

Ich könnte Dir einen Brief formulieren, Morgen hätte ich etwas Zeit. Wenn Bedarf besteht schick mir ne PM

Gruß

C

Geschrieben

naja, wir haben uns halt immer wieder vertrösten lassen.

muss die einleitung der mietminderung angekündigt werden, oder was für einen schrieb meinst du?

entschuldige das ich nachfrage... sind die 25% ansage fundiertes fachwissen oder wie setzt sich das zusammen?

will nur unnötiges hin und her mit den leuten vermeiden.

vielen dank für das freundliche angebot auf jeden fall schon mal!

Geschrieben

Vorfrage: Im gewerblichen Bereich können Mietminderungansprrüce vertraglich ausgeschlossen sein, such mal den Mietvetrag raus und lies das nach

die 25% sind aus dem Bauch, bin nicht als Anwalt tätig, aber habe es studiert.

Ich erkläre dir wie ich das argumentieren würde:

Das wiederholte Vertrösten durch den VM sorgt für eine wichtige Sache: Nämlich das Problem, dass ihr mehr als 14 Monate trotzdem die gesamte Miete bezahlt habt (und dadurch -worst case- das Mietminderungsrecht verwirkt habt). In dem Sinne: "wir haben gezahlt, weil der vermieter das Abstellen des Problems zugesagt hat, trotz des uns bekannten Mangels, aber in laufender Erwartung des Abstellens des Mangels..."

25%: Der zugsagte freie Zuweg ist im gewerblichen Bereich noch wesentlich essentieller als im privaten, schliesslich kommen regelmäßig Lieferungen um den eingerichteten Geschäftsbetrieb aufrecht zu halten. Deshalb ist diese Tatsache ein wesentlicher Bestandteil des Mietvertrags und entsprechend hoch anzusetzen. Der Vermieter verstößt somit gegen eine Hauptpflicht aus dem Vertrag. So würde ich argumentieren. Wäre aber hilfreich, den Mietvertrag zu kennen und entsprechend zu argumentieren. Hierbei würde ich Dir helfen, wie gesagt.

Die rückwirkende Mietminderung ist prinzipiell möglich, aber auch hierfür müsste man mehr über die ganze Sache wissen

Habt ihr den Vermieter vor Zeugen / schriftlich auf den Mangel aufmerksam gemacht?

http://www.mietrecht-hilfe.de/miete/mietminderung.html#rueckwirkende-mietminderung

Geschrieben

der mietvertrag sollte in der werkstatt sein. ich werde morgen mal schauen. wenn du mal drüber schauen würdest wäre in natürlich über die maßen entzückt. werde dir morgen eine pm mit anhang schicken! :wacko:

Geschrieben

moin,

ich werf hier mal ein paar Denkanstöße in den Raum:

-"§ 536 Abs. 1 Satz 1 BGB

Unter einem Mangel im Sinne dieser Vorschrift ist eine für den Mieter nachteilige Abweichung des tatsächlichen Zustandes der Mietsache vom vertraglich vorausgesetzten zu verstehen, wobei sowohl tatsächliche Umstände als auch rechtliche Verhältnisse in Bezug auf die Mietsache als Fehler in Betracht kommen können (ständige Rechtsprechung BGH NJW 2000, 1714; NJW 2006, 899). Sie muss die Tauglichkeit zu dem von den Vertragsparteien konkret vorausgesetzten vertragsgemäßen Gebrauch ganz aufheben oder erheblich mindern."

-"Bei der Bemessung des Grades der Mietminderung ist bei gewerblichen Räumen primär auf die Störung der Betriebsausübung abzustellen (Palandt/Weidenkaff, a.a.O., § 536, Rdnr. 33)."

-Wenn das Mietminderungsrecht vertraglich ausgeschlossen sein sollte, führt es nicht dazu, dass die Gewährleistungsrechte des Mieters dauerhaft ausgeschlossen sind, sondern verpflichtet ihn nur, vorläufig den vollen Mietzins zu zahlen. Ihm ist damit aber nicht das Recht genommen, die überzahlte Miete nach bereicherungsrechtlichen Grundsätzen zurückzufordern. Stichwort § 812 BGB.

Du siehst die Materie ist ziemlich Komplex und im Endeffekt geht es vermutlich auch um einen erheblichen Betrag. Inwieweit man sich da in einem Forum Hilfe holen sollte oder sich besser an einen Spezialisten (der ja nicht zwingend ein Schmalspurgangster sein muss) wendet, musst du natürlich selber entscheiden.

rokka

Geschrieben

Ähm....wenn Ihr da doch als Firma tätig sein...würd ich da persönlich, nach einem Jahr warten und bitten, direkt per Anwalt ran gehen...

is doch albern....ihr habt da ein Gewerbe und keiner kann zu euch kommen, weil da kein weg is....also ehrlich....

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