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Geschrieben

warum ne extra starter liste ? das rennen ist doch teil der DBM, oder? also werd ich mich auf der DBM hp fürs rennen anmelden, oder nicht?

Servus !

Eigentlich geht es mir darum das ich ungefähr weiß wieviele Starter auf uns zukommen und da wir Samstags auf einer Landesstrasse das Rennen durchführen und nicht wie in Deutschland üblich Sonntags in einem Industriegebiet

muss die Strasse dafür extra gesperrt werden bzw. diverse Umleitungen eingerichtet werden und dafür muss ich einen genauen Plan bei der Behörde abliefern ,

wann die Strasse gesperrt wird und wann die Sperre für den normalen Verkehr wieder freigegeben wird !

Ich finde es auch Interessant zu sehen wer mit was von wo daherkommt! ;-)

Außerdem könnte man die komplette Liste dann 1:1 in die DBM Anmeldung übernehmen( natürlich nur wenn das von der DBM erwünscht ist)

Also ruhig weiter bei der Voranmeldung fleißig anmelden!

LG

Jürgen

Geschrieben

wir vom dbm komitee haben heute wieder eine sitzung.

gibts irgendwelche wünsche, beschwerden, anregungen?

Die vom Udo vorgeschlagene Abstimmung bez. Steckenlänge, wäre ein Wunsch den vielleicht einige andere auch haben!

Geschrieben

Ihr könnet ja mal die Nummernschildregelung in Stockach thematisieren. Jedem ist klar, dass man 90 % der Fahrzeuge (Klasse 6 ausgenommen) nicht zugelassen bekommt. Trotzdem werden die Teilnehmer gezwungen sich fingierte Nummernschilder ans Fahrzeug zu hängen. Was passiert bei einem schlimmen Unfall? Ist dann der Fahrer alleine der Doofe? Die letzen beiden Jahre habe ich mir ein Kurzzeitkennzeichen geholt weil ich das noch für die beste Lösung hielt. Ein drittes mal werde ich vom Straßenverkehrsamt leider keins bekommen.

  • Like 2
Geschrieben

das ist ein punkt den die dbm nicht beeinflussen kann.

das wird den lakescooters soviel ich weiss so vorgeschrieben.

Geschrieben

moritz wenn einem die polizei/stadtverwaltung oder wer auch immer das vorschreibt dann ist das halt so.

da werden sie nichts machen können...

aber da weiss der veit am besten bescheid!

Geschrieben

Stefan, ich glaube nicht ,dass es eine eigene Rechtssprechung für die Bodensee Region gibt. Ich wüßte halt gerne auf was ich mich einlasse. Zumal ich ja auch bei der Anmledung unterscheiben muss, dass mein Roller der StVO entspricht und angemeldet ist. Das "normale" Risiko des Rennenfahren ist für micht überschaubar. Mir ist aber leider nicht klar was z.B. passiert wenn ich in Stockach beim Start in den Zaun rausche und ein paar Zuschauer darunter begrabe. Hält der Veranstalter dann seine schützende Hand über mich oder wird man mich darauf hinweisen, dass ich mit meinem Roller ja gar nicht hätte starten dürfen?

Ich denke schon, dass ihr da als DBM Komitee in der Pflicht seid. Schließlich entscheidet ja ihr ob eine Veranstaltung zur DBM gehört oder nicht.

Vielleicht könnte mal einer der Lakescooters ein bisschen Licht ins Dunkle bringen.

Danke.

Geschrieben

Ich kann hier für Bremen mal kurz Licht ins Dunkel bringen. Mir ist es in den letzten zwei Jahren gelungen (seit wir in Bremen und nicht mehr in Rotenburg sind), dass die Strasse für den Zeitraum des Rennens von der Polizei und der Stadt Bremen "entwidmet" wird. Das heisst, diese Strasse ist nicht mehr Teil der STVO. Das heisst, dass man ohne Kennzeichen, Führerschein und TÜV fahren darf.

Ob das bei den anderen Rennen auch so geregelt ist, weiss ich nicht.

Gruss,

Lennart

Geschrieben

Glaube Moriz seine Frage ist eher auf das Zaunbeispiel bezogen. Wenn die Straße wie in Bremen kurzzeitig von der STVO ausgeschlossen ist, prima.

Somit müsste es dann automatisch eine Rennstrecke sein. In diesem Falle greift dann die Versicherung.

Kann mir aber gut vorstellen das bei einem solchen Beispiel wie Stockach, die Versicherung den Schaden ablehnt. (Versicherungsbetrug da Fahrzeug nicht zugelassen)

Ergo bringt mir eine Versicherung nicht viel wenn ich dafür unterschreibe und somit bewusst den Betrug begehe.

sicher steht der Veranstalter hinter einem. Aber auch dann, wenn ein Schaden mal schnell eine sex-stellige Summe beträgt? (hoffe natürlich das sowas nie passiert)

Geschrieben

Auf die StVo Pflicht besteht die Vermieterin.

Unfallversicherungsschutz (DMV-Mitgliedschaft oder Tagesmitgliedschaft) besteht dann, wenn das DBM-Regelwek erfüllt ist, denn dieses wird vom DMV abgenommen, was wiederum die HDI-Versicherung voraussetzt. Gleiches gilt für die Veranstalterhaftplichtversicherung, diese greift wenn Zuschauer durch Teilnehmer verletzt werden. Findet dies allerdings vorsätzlich statt, besteht wie immer kein Schutz.

  • 3 Wochen später...
Geschrieben

Hier das DBM-Regelwerk 2013-1.

- Das Reglement hat den Status "vorläufig" und enthält sämtliche technische Details zum Reglement 2013.

- Vorläufig, da noch formelle Details überarbeitet werden und die Freigabe durch den DMV erfolgen muss.

Wie siehts eigentlich mit dem Regelwerk aus, ist dies schon überarbeitet und vom DMV freigegeben?

Ich freue mich schon auf die Saison 2013 :-)

  • 4 Wochen später...
Geschrieben

Um nichts zu übersehen bzw überlesen zu haben frag ich lieber nochmal nach.

Was ist als Lenker erlaubt in Klasse 4 (pro sports)? Gibt da limits bezgl Abmessung, Versatz nach vorn etc?

Geschrieben (bearbeitet)

ich drucks grad aus ;-)

und danach scanst es ein und lädst es hoch?

ist das handschriftlich? schreibmaschine?

:-D

Bearbeitet von heizer

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