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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Moin.

Weiß nicht, obs hier schonmal zur Sprache kam.

Ab 1.1. nächsten Jahres gibt es laut Oldtimer Markt keine Rückdatierungen bei überzogener HU mehr.

Die Zeitschrift beruft sich auf den ADAC als Quelle der Meldung.

Ein ärgernis weniger.

Gruß Daniel

Geschrieben

das ist ja geil. dann bin ich zwei jahren mit meinem Bulli wieder Tüvmässig in der warmen Zeit :wacko:

DU kannst ja 8 wochen überziehen ohne das was passiert, also nur Verwarnungen ...

:laugh:

Geschrieben

:wacko: dann gehts mim Bulli erst im Februar zum TÜV !

Scheisse wird es allerdings, wenn du mit den Vespen nicht rechtzeitig gehst. schwupp di wupps haste dann aufeinmal im Dezember TÜV :laugh:

Geschrieben

Naja...abgelaufener TÜV am Heck signalisiert aber der örtlichen Streife:"Bitte kontrolliere mich!".

So generell und Überhaupt gesehen ist das eher nicht mein Ding... :wacko:

Geschrieben

??? du hast doch immernoch die pflicht, alle 2 Jahre zum Tüv zu fahren, wenn Du ohne Tüv nen Ballermann baust, Kostets Geld.

lediglich wird die Plakette nicht mehr auf den Ursprungsmonat rückgeklebt.

Geschrieben

Wie verhält sich das bei einer Überziehung wenn man einen Unfall hat?

In der kalten Jahreszeit ja doch wahrscheinlicher als im Sommer...

Ich denke, dann wird man schauen, wieso es gerummst hat und ob ein technischer Defekt unfallverursachend war.

Geschrieben

Für mich macht das Sinn weil ich seit 3/4Jahr am Umbau bin und natürlich auch nicht auf der Strasse jetzt werde ich langsam fertig. Im Augst hätte ich zum Tüv gemusst!

Geschrieben (bearbeitet)

Das ja cool!

Das war doch bis vor ein paar Jahren auch so .

Dann werde ich mit meiner Et3, die diesen Monat Tüv fällig ist auf jeden Fall bis nächstes Jahr warten, dann kann ich auch die Winterarbeiten gleich Eintragen. :wacko:

VG Tensch

Bearbeitet von tensch
Geschrieben (bearbeitet)

Zu mir hat das auch mein DEKRA Prüfer gesagt.

Er meinte aber, das dann mehr an Prüfgebühren fällig wäre, wegen der Terminüberziehung.

Er sagte mir auch, dass es ab nächstes Jahr keine geringfügigen Mängel mehr geben würde. D. h. : Alle Mängel wären dann schwerwiegend und erschweren so die Abnahme.

Da ändert sich irgendein Paragraph in der Stvo oder Stvzo.

lg spondy

Bearbeitet von spondy
Geschrieben

Achso, also ein Auto mit defekter Kennzeichenbeleuchtung ist genau so unsicher wie eins mit defekten Bremsen?! Glaub ich eher nicht dran.

Hier in Hessen ist es schon länger so das es nichtmehr zurückdatiert wird. Da hat sich nichts an den Gebühren oder sonstigem geändert.

Geschrieben

alle lichttechnischen mängel werden erhebliche mängel. ein defekter rückstrahler und eine defekte kennzeichenbeleuchtung führt zum versagen der plakette.

das ist die reaktion der politik (bvmbs) darauf das die hu für jedermann gleich wird und nicht der prüfer darüber entscheidet, hierzu gibt es auch neue software die bereits eine wertigkeitsvorbelegung der mängel hat (nicht editierbar)

ab dem 1.1.2012 wirds lustig!

  • 3 Wochen später...
Geschrieben

Also ich war vor ner Stunde bei der HU.

Man muss nur freundlich zum Prüfer und immer den gleichen erwischen dann klappt das auch mit dem nicht zurückdatieren :wacko:

Geschrieben

Schönes Halbwissen :wacko:

Ist alles überhaupt noch nicht beschlossen und kommt wenn überhaupt frühestens zum 01.04.2011

Gruß aus Kie

matze

Dann wärs schon ein Jahr wenn du 2011 meinst.

Geschrieben

Auslöser, war doch, dass irgendein Gericht gesagt hat, dass eine Bestrafung in den Hu-Verordnungen fürs überziehen nicht vorgesehen ist und deshalb nicht rückdatiert werden darf. 2Jahre Plakette ist 2 Jahre Plakette ab Prüfdatum.

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