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Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

Hallo zusammen,

ein freundlicher TÜV hat mir meinen Motor mit 133er Polini eingetragen (14 KW/Krad o.LB). Allerdings habe ich KEINE Blinker und meinem Kenntnissstand nach hätte die Eintragung so nicht erfolgen können.

Habe ich nun einfach GlÜck gehabt und halte die Klappe, oder laufe ich damit Gefahr, dass ich bei der nächsten HU keine Plakette bekomme (oder 'nen Anschiss von der Rennleitung) und sollte mich um eine Ausnahmegenehmigung (oder Blinker) kÜmmern?

:wacko:

Bearbeitet von Zivi
Geschrieben

Naja..ich hatte das Problem auch schon öfters...bei uns in Bayern ist es so dass sie offiziell die Blinker nicht mehr austragen, bei meinem Haus-Tüv geht das noch...aber, das Fahrzeug darf mit den "Mehr als 125ccm" noch nicht in Deutschland zugelassen worden sein...

Wenn`s das noch nicht war gibts die Ausnahme, weil es zu große Kosten verursachen würde jene nach zu rüsten!

Wenn`s schon mal zugelassen war, müssen ja auch schon mal Blinker dran gewesen sein oder eine Ausnahme vorliegen, sonst hätte es ja kein Tüv-Mensch abgenommen...

So die Problematik bei uns

Geschrieben

muss mich korrigieren, stichtag für ohne blinker war 1.1.1962.

die vom tüv ausgetragenen blinker sind leider auch noch kein garant das man die kiste zugelassen kriegt. das letzte wort für die ausnahmegenemigung hat nach meinem wissensstand die zulassungsstelle. und da gibt es ämter (bei und in fürth zB) die da ganz sicher ärger machen.

Geschrieben

Ich fahre die letzten schönen Tage einfach ohne Blinker und wenn es anfängt zu schneien, werde ich mir über eine Beblinkerung Gedanken machen.

Also entweder 12V Umrüstung, 6V LED und Gleichrichter oder Akkulösung. Mal schauen.

Werde dann - denke ich - die Fiat Blinker in schwarz anbauen, da diese doch sehr unauffällig sind ...

Geschrieben

Naja..ich hatte das Problem auch schon öfters...bei uns in Bayern ist es so dass sie offiziell die Blinker nicht mehr austragen, bei meinem Haus-Tüv geht das noch...aber, das Fahrzeug darf mit den "Mehr als 125ccm" noch nicht in Deutschland zugelassen worden sein...

Wenn`s das noch nicht war gibts die Ausnahme, weil es zu große Kosten verursachen würde jene nach zu rüsten!

Wenn`s schon mal zugelassen war, müssen ja auch schon mal Blinker dran gewesen sein oder eine Ausnahme vorliegen, sonst hätte es ja kein Tüv-Mensch abgenommen...

So die Problematik bei uns

Bei mir wurde eingetragen, obwohl keine Blinker verbaut. Es ist auch keine Ausnahmegenehmigung eingetragen.

Der Freundliche hatte wohl 'nen schlechten Tag. :)

Vespa kommt aus Italien, war aber vorher als 125er unter 11KW angemeldet, BJ über '62 ...

Geschrieben

Ich fahre die letzten schönen Tage einfach ohne Blinker und wenn es anfängt zu schneien, werde ich mir über eine Beblinkerung Gedanken machen.

Also entweder 12V Umrüstung, 6V LED und Gleichrichter oder Akkulösung. Mal schauen.

Werde dann - denke ich - die Fiat Blinker in schwarz anbauen, da diese doch sehr unauffällig sind ...

Die Fiat-Teile sind beim TüV keinesfalls problemlos.

Offiziell akzeptierte Hella-Lenkerendblinker gehen auch mit 6 V ohne Regler. Schaltplan siehe KLICK

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