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kennzeichenwechsel bei angemeldetem fahrzeug


Gammel

Empfohlene Beiträge

Angenommen, ein Freund von mir hat sein Wunschkennzeichen gefunden und für sich reserviert. Das moped, wo das dran soll, ist aber noch angemeldet.

Kann man einfach beim Straßenverkehrsamt sagen, dass man eine andere Nummer ausgesucht hat, die man jetzt gerne am Moped hätte?

Oder muss das alte Kennzeichen abgefallen sein?

Bekommt man nur noch die neuen hochkant Kennzeichen?

Bekommt man am moped noch 2 und 3-stellige Kombinationen oder gibts das nur noch gegen naturalien?

Bearbeitet von Gammel
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Ich werde zwar aus der geschilderten Ausgangssituatiuon nicht ganz schlau, aber ein Kennzeichenwechsel, mit dem Argument, dass man sein Wunschkennzeichen gefunden hat, wird wohl nicht klappen.

Entweder abmelden und mit dem Wunschkennzeichen anmelden, oder aber, wie von die vorgeschlagen, vorgeben, dass das alte Kennzeichen verloren ging. Letzteres dürfte wohl billiger sein.

Fals es irgendwie hilft:

Bei meiner Zulassungsstelle ist es online nur möglich 30 Tage zu reservieren. Wenn man anruft drei Monate und wenn man vor Ort ganz lieb bittet noch wesentlich länger.

Edith brüllt noch hinterher, dass man (zumindest bei meiner Zulassungsstelle) momentan noch die Wahl zwischen alten und neuen Kennzeichen hat.

125er bekommt das klassische kleine.

Bearbeitet von Maxi66
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In BS kriegste glaube ich nur noch 2 Buchstaben und 2 Zahlen. Von daher wird das Kennzeichen, um das es sich denke ich bei dir dreht, nicht mehr ausgegeben.

Aber fragen kostet nix (außer Nerven)

Moinsen,

nach der FZV sind maximal 2 Buchstaben + 2 Ziffern für das verkleinerte zweizeilige Kennzeichen drin - mehr passt einfach nicht:

http://www.gesetze-i...2011/gesamt.pdf (Seite 62).

Edit bringt noch "mehr"

Bearbeitet von MicSan
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nix abmelden und warten - zumindest nicht in bielefeld.

hingehen - neue nummer angeben und das wars. kostet etwas mehr, als wenn man nur die neuen schmalen schilder haben will, weils noch einen neuen schein gibt und der kram in den neuen "brief" eingetragen wird - aber grds. ist das hier kein thema gewesen. schon mehrfach gemacht

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Angenommen, ein Freund von mir hat sein Wunschkennzeichen gefunden und für sich reserviert. Das moped, wo das dran soll, ist aber noch angemeldet.

Kann man einfach beim Straßenverkehrsamt sagen, dass man eine andere Nummer ausgesucht hat, die man jetzt gerne am Moped hätte?

Oder muss das alte Kennzeichen abgefallen sein?

Bekommt man nur noch die neuen hochkant Kennzeichen?

Bekommt man am moped noch 2 und 3-stellige Kombinationen oder gibts das nur noch gegen naturalien?

Ich kann nur von Erfahrungen von vor ca. 20 Jahren (auch in BS berichten): (Wunsch-)Kennzeichen wurde mir über Nacht geklaut. Das Straßenverkehrsamt wollte mir die PX kein neues Wunschkennzeichen geben, "weil das alte gestohlen wurde". Hätte ich mir ja auch mit absicht stehlen lassen können. Ja, eh... Konnte ich zwar nicht nachvollziehen, aber die "nette" Dame ließ sich erweichen...

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Entweder abmelden und mit dem Wunschkennzeichen anmelden, oder aber, wie von die vorgeschlagen, vorgeben, dass das alte Kennzeichen verloren ging. Letzteres dürfte wohl billiger sein.

Nö. Ich hatte Letzteres mal am Auto, zog eine Neuanmeldung mit neuer Nummer samt eidesstattlicher Versicherung wegen des Kennzeichenverlustes nach sich. Insgesamt damals gute 100 Steine.

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jungs, da gibts doch was amtliches dazu.

einfach mal die fzv (fahrzeugzulassungsverordnung) lesen und staunen. ich lege dem geneigten wünscher mal den §10 ans herz.

(kurzum, da steht nix dazu, weil das interessiert den bund einen kurzen pups ob einer lieber xy als gf auf seinem taferl will. soll heißen. wenn die nummer frei wird, auf zur zulassung und lieb kucken und dann geht das . rechtsanspruch gibts nicht. aber warum sollte die zls das verneinen, außer man führt sich auf wie ein eichhörnchen im winterstress)

(in der fzv und ihren anlagen ist auch geregelt wie die nummernplatten aussehen müssen.)

lesen, wissen, siegen.

Bearbeitet von zochen
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  • 2 Wochen später...

Moin Moin

ich bin mal mit einer ähnlichen Anfrage beim Strassenverkehrsamt Hürth aufgekreuzt. Erste Reaktion:

Kennzeichenwechsel eines angemeldeten Fahrzeugs ohne Halter- oder Wohnortwechsel ist rechtlich und systembedingt nicht vorgesehen.

D.h. es gibt in der Kennzeichenwechseldich-Software keinen passenden Button.

Fahrzeug kurz abmelden funxt auch nicht, da das Kennzeichen noch für einige Zeit (ich glaube 3 Wochen) gesperrt und für das Fahrzeug reserviert ist.

Bei Neuanmeldung ohne Halter- & Wohnortwechsel innerhalb dieses Zeitraumes wird wieder das alte Kennzeichen zugewiesen.

So die Aussage der Sachbearbeiterin.

Ich hab der Dame dann den Umbau meines Moppeds erklärt und das da jetzt das Kennzeichen nicht mehr passt und ich deshalb ein kleineres brauche

und ich ja auch nix dafür kann, dass die Kennzeichengrösse von den Buchstaben abhängt. Bitte. Bitte. Bitteeeeeee...

Letztendlich hatte sie dann ein Einsehen und einen Halter- und Zurück-Wechsel generiert, auf dem Weg hats dann funktioniert.

Kostet dann halt so viel wie eine Ummeldung mit Halterwechsel und neuem Kennzeichen ...

Ist allerdings schon ein paar Jahre her ...

Gruß

Marcus

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