Moin. Ich hab hier im Forum des öfteren mal was von einer Regressbegrenzung in der Haftpflicht gelesen, wie es auch hier: http://www.verkehrsrecht-ratgeber.de/verkehrsrecht/versicherung/content_02_03.html aufgeführt ist. Meine Frage, habe die Diskussion auch gerade an anderer Stelle laufen: Fällt nicht eingetragenes Tuning unter den Punkt "eine nachträgliche Gefahrerhöhung ohne Einwilligung des Versicherers" Und damit in die Regressbegrenzung auf 5000Euro? Oder Erlischt wegen fehlender ABE der V