Zum Inhalt springen
  • Das GSF wandelt Links in Affiliate Links um, um ggf. eine Provision erhalten zu können. Gerne nutzen bitte, danke! Mehr Infos, wie ihr das GSF unterstützen könnt, findet ihr im GSF Support Topic.

Regressbegrenzung in der Haftpflicht


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Moin.

Ich hab hier im Forum des öfteren mal was von einer Regressbegrenzung in der Haftpflicht gelesen, wie es auch hier: http://www.verkehrsrecht-ratgeber.de/verkehrsrecht/versicherung/content_02_03.html aufgeführt ist. Meine Frage, habe die Diskussion auch gerade an anderer Stelle laufen:

Fällt nicht eingetragenes Tuning unter den Punkt

"eine nachträgliche Gefahrerhöhung ohne Einwilligung des Versicherers"

Und damit in die Regressbegrenzung auf 5000Euro? Oder Erlischt wegen fehlender ABE der Versicherungsschutz dann vollständig und die Regressbegrenzung greift nicht?

Links oder Textstellen wären toll, ich hab leider nichts entsprechendes gefunden.

Gruß Daniel

Geschrieben (bearbeitet)

Shit,

das kann ja in der Kaskoversicherung richtig übel ausgehen.

http://www.adius-por...rerhoehung.html

Zitat:

"Die vorgenommenen Umbauten und Veränderungen, die allgemein als „Tuning“ zu bezeichnen sind, hatten dem Gericht zufolge einzig und allein den Zweck, das Fahrzeug sportlicher und schneller zu machen. Sie stellen insgesamt eine Leistungssteigerung im Hinblick auf die Geschwindigkeit dar. Das Gericht ist der Ansicht, dass es nicht etwa Spekulation, sondern bei lebensnaher Betrachtung geradezu typisch ist, dass sich derartige Fahrzeugveränderungen auch auf das Fahrverhalten des Benutzers auswirken und damit risikoerhöhend wirken. Ein „getuntes“ Fahrzeug schaffe gerade für junge Leute einen besonderen Anreiz, die durch das „Tuning“ geschaffenen Möglichkeiten des Fahrzeuges auch tatsächlich „auszureizen“."

OLG Koblenz, 14.07.2006 - 10 U 56/06

Bearbeitet von tc
Geschrieben (bearbeitet)

Interessant finde ich, dass es hier scheinbar nur darauf ankam, dass die Veränderungen am Fahrzeug nicht der Versicherung angezeigt wurden, damit diese den Beitrag unter Berücksichtigung der für wahrscheinlich gehaltenen riskanteren Fahrweise nach Umbau neu berechnen konnte. Ob die Umbauten TüV-abgenommen waren, wird nicht erwähnt.

Auch ging es hier um einen Kasko-Schaden, d. h. der Versicherungsnehmer wollte den Schaden am eigenen Fahrzeug ersetzt haben. Wie der Schaden eines Dritten reguliert worden wäre, wird ebenfalls nicht erwähnt.

Edith meint noch, dass die Versicherung bei Obliegenheitsverletzungen des Versicherungsnehmers zwar grundsätzlich leistungsfrei ist, aber bei Haftpflichtschäden der Geschädigte sehr wohl seinen Schaden ersetzt bekommt und der Versicherungsnehmer dann mit bis zu 5.000 Euro je Obliegenheitsverletzung in Regress genommen werden kann, wobei bei Zusammentreffen mehrerer Obliegenheitsverletzungen (z. B. besoffen mit einem Fahrzeug mit erloschener ABE einen Unfall verursacht und geflüchtet) der Regress auf max. 10.000 Euro begrenzt ist.

Quelle

Bearbeitet von sidewalksurfer
Geschrieben

Shit,

das kann ja in der Kaskoversicherung richtig übel ausgehen.

http://www.adius-por...rerhoehung.html

Zitat:

"Die vorgenommenen Umbauten und Veränderungen, die allgemein als „Tuning“ zu bezeichnen sind, hatten dem Gericht zufolge einzig und allein den Zweck, das Fahrzeug sportlicher und schneller zu machen. Sie stellen insgesamt eine Leistungssteigerung im Hinblick auf die Geschwindigkeit dar. Das Gericht ist der Ansicht, dass es nicht etwa Spekulation, sondern bei lebensnaher Betrachtung geradezu typisch ist, dass sich derartige Fahrzeugveränderungen auch auf das Fahrverhalten des Benutzers auswirken und damit risikoerhöhend wirken. Ein „getuntes“ Fahrzeug schaffe gerade für junge Leute einen besonderen Anreiz, die durch das „Tuning“ geschaffenen Möglichkeiten des Fahrzeuges auch tatsächlich „auszureizen“."

OLG Koblenz, 14.07.2006 - 10 U 56/06

Genau das hab ich gesucht.

Danke

Geschrieben

Interessant finde ich, dass es hier scheinbar nur darauf ankam, dass die Veränderungen am Fahrzeug nicht der Versicherung angezeigt wurden, damit diese den Beitrag unter Berücksichtigung der für wahrscheinlich gehaltenen riskanteren Fahrweise nach Umbau neu berechnen konnte. Ob die Umbauten TüV-abgenommen waren, wird nicht erwähnt.

Auch ging es hier um einen Kasko-Schaden, d. h. der Versicherungsnehmer wollte den Schaden am eigenen Fahrzeug ersetzt haben. Wie der Schaden eines Dritten reguliert worden wäre, wird ebenfalls nicht erwähnt.

Edith meint noch, dass die Versicherung bei Obliegenheitsverletzungen des Versicherungsnehmers zwar grundsätzlich leistungsfrei ist, aber bei Haftpflichtschäden der Geschädigte sehr wohl seinen Schaden ersetzt bekommt und der Versicherungsnehmer dann mit bis zu 5.000 Euro je Obliegenheitsverletzung in Regress genommen werden kann, wobei bei Zusammentreffen mehrerer Obliegenheitsverletzungen (z. B. besoffen mit einem Fahrzeug mit erloschener ABE einen Unfall verursacht und geflüchtet) der Regress auf max. 10.000 Euro begrenzt ist.

Stimmt, zum Thema Eintragung steht tatsächlich nichts im Text. Hast Du eine Quelle, in der konkret steht, dass bei erloschener ABE die Regressbegrenzung von 5000 Euro gilt?

Im übrigen stimmt das mit den 10.000 Euro so nicht exakt. Es wird unterschieden in OV vor dem Schadensfall und OV danach. Beides kann nur mit jeweils 5000 Euro in Regress genommen werden.

-Du machst betrunken in einem illegalen Rennen einen Satz -> 2mal OV vor dem Schadensfall, 5000 Euro Regressbegrenzung.

-Du machst betrunken einen Satz und begehst dann Fahrerflucht -> 1x OV vor UND 1x OV nach dem Schadensfall, 10.000 Euro Regressbegrenzung.

Geschrieben

Interessant finde ich, dass es hier scheinbar nur darauf ankam, dass die Veränderungen am Fahrzeug nicht der Versicherung angezeigt wurden, damit diese den Beitrag unter Berücksichtigung der für wahrscheinlich gehaltenen riskanteren Fahrweise nach Umbau neu berechnen konnte. Ob die Umbauten TüV-abgenommen waren, wird nicht erwähnt.

Auch ging es hier um einen Kasko-Schaden, d. h. der Versicherungsnehmer wollte den Schaden am eigenen Fahrzeug ersetzt haben. Wie der Schaden eines Dritten reguliert worden wäre, wird ebenfalls nicht erwähnt.

Edith meint noch, dass die Versicherung bei Obliegenheitsverletzungen des Versicherungsnehmers zwar grundsätzlich leistungsfrei ist, aber bei Haftpflichtschäden der Geschädigte sehr wohl seinen Schaden ersetzt bekommt und der Versicherungsnehmer dann mit bis zu 5.000 Euro je Obliegenheitsverletzung in Regress genommen werden kann, wobei bei Zusammentreffen mehrerer Obliegenheitsverletzungen (z. B. besoffen mit einem Fahrzeug mit erloschener ABE einen Unfall verursacht und geflüchtet) der Regress auf max. 10.000 Euro begrenzt ist.

Quelle

Bei dem angesprochenen Fall geht es NUR um den Anspruch gegen die eigene Kasko-Versicherung.

Im Außenverhältnis zu Dritten / Geschädigten kommt die Haftpflichversicherung zum Tragen, mit dem eventuellen Regress gegenüber dem versicherungsnehmer, falls der etwas verbockt hat.

Gruß

tc

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
  • Wer ist Online   0 Benutzer

    • Keine registrierten Benutzer online.


  • Beiträge

    • Hallo, kurze Vorstellung meinerseits, wer das nicht lesen mag einfach überspringen ;)  Bin der Ronny 32 Jahre alt und komme aus der nähe Köln. Schraube seit knapp 20 Jahren jetzt an Mofas, Mopeds, Rollern, Motorrädern, Autos und LKW.  Besitze nun eine eigene eigene PX 80 von 1981, welche meinen Fuhrpark ergänzt.   Nun zu meinem Problem. Das Motorsetup ist ein DR 135. Der Motor ist durch mich angepasst am Einlass sowie an den Überströmern. Bisher war ein Dello Si 20/20 verbaut und ebenfalls durch mich abgestimmt. Als Auspuff habe ich die Sip Road und einen Scorpion. Läuft super! Nebenbei baue habe ich mir auf einem weiteren Block einen 177er Polini aufgebaut. Bevor ich nun an den Polini gehe wollte ich den DR nutzen um mich weiter mit dem SI Vergaser zu beschäftigen um nicht direkt den Polini zu himmeln.   Nun zum Problem. Ich habe einen Dellorto SI 24 gekauft. Dieser wurde durch mich ebenfalls bearbeitet. Zusätzliche Bohrung an der Schwimmernadel, erweiterte Bohrung zur HD ,sowie an die Beschaffenheiten des Motorblocks angepasst. Läuft mit dem Original Luftfilter tip top und lässt sich wunderbar abstimmen. Nun habe ich einen erhöhten 3d gedruckten Vergaserdeckel montiert, einen Vesptec Trichter aufgesetzt und einen Luftfilter innerhalb des Rahmens selbst gebaut. So kann ich beruhigt den Vergaser in der Wanne mit dem Trichter fahren. Luft kommt definitiv genug an.  Das Problem ist das ich den Vergaser nicht von "oben" nach "unten" abgestimmt bekomme was die Hauptdüse angeht mit der oben genannten Konstellation. Selbst bei einer 150er HD rotzt der Motor nicht bei Vollgas. Spritversorgung ist definitiv ausreichend gegeben, Falschluft ist ebenfalls ausgeschlossen, ja, auch an den Simmerringen.   Verbaut ist das BE3 Mischrohr sowie die 160er HLKD. Woran kann das liegen ? Hab leider keine HLKD oder Mischrohre für den Vergaser da, sonst hätte ich es bereits probiert. Macht es Sinn ein anderes Mischrohr zu probieren ? Oder die HLKD abzumagern - was ich eigentlich für weniger Sinnvoll erachte. Welches Mischrohr ist fetter als das BE3?   Bitte nicht über das Setup moppern. Vom gesteckten DR 135 zum jetzigen sind Welten unterschied. Auch mit dem Auspuff. Im Internet habe ich tausendfach gelesen das sowas nicht funktioniert, Sch****E läuft, keine Leistung bringt und was weiß ich... Ich bin da ganz anderer Meinung und das aus eigener Erfahrung. Habe den Dr gesteckt bekommen und bis jetzt selbst auf die Sprünge geholfen. Prüfstand habe ich nicht, aber die Endgeschwindigkeit und das steigen der Töffs sprechen für sich.   Danke euch!    
    • Ich bin auf der Suche nach einem Schaltbild für einen deutschen 6V-Roller von '71 mit 3 Spulen, Lenkerblinkern und Bremslicht. Blinkerschalter ist links am Lenker, Lichtschalter rechts. Alles was ich im Netz finde hat entweder kein Bremslicht, nur zwei Spulen oder keinen bzw. vier Blinker; passt also nicht. Hat jemand sowas bzw. weiß, wo es das gibt?
    • Hallo, kann mir jemand sagen ob es möglich ist die Stage 6 schwinge verkehrt herum auf einer PK Gabel zu verbauen und ob die Achse passt? Link: https://www.scooter-attack.com/de/kaufen/schwinge-stage6-r-t-86314?srsltid=AfmBOopbFERBAQFJcM6t5J9rfFmoiS-jB9Ar_XkA4NfoaG8kj2Parucn LG
    • Stahlwelle, zum Dorn gedreht?    Wäre übrigens auch, im Sinne der Verkehrssicherheit, viel besser als ein Airbag. Schön aufm Lenkrad montiert, dafür keine Gurte mehr. Keiner würde mehr rasen oder drängeln... 
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information