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Geschrieben

Moin zusammen, habs grade etwas eng und bekam den Tipp Wohngeld zu beantragen. Das Bafög-Amt fuckt nur noch ab...

Dazu würde ich gerne wissen, wie viel ich von meiner "hohen Kante" behalten darf. Google sagt unterschiedliches.

Geschrieben (bearbeitet)

Vielleicht bedienst Du dich erstmal an deiner "hohen Kante" anstatt beim Amt die Hand aufzuhalten. :wacko:

Vielleicht sollte man erstmal fragen, was er mit "hohe Kante" meint, anstatt hier sofort einen Sozialmissbrauch zu unterstellen. :wacko:

Er dürfte nämlich 60.000 auf dem Konto haben und trotzdem Wohngeld beantragen. Jedes weitere Familienmitglied könnte weitere 30.000 haben.

Bearbeitet von brianjones71
Geschrieben

Vielleicht sollte man erstmal fragen, was er mit "hohe Kante" meint, anstatt hier sofort einen Sozialmissbrauch zu unterstellen. :wacko:

Was bedeutet "hohe Kante"?

Gut so?

Geschrieben

Wenn die Antwort nicht von gutefrage.de ist, dann herzlichen dank. :wacko:

Herr Rosi, oft sind Stammtischparolen weit ab von der Realität, deswegen werden Leute solcher Aussagen auch häufiger für doof gehalten, da ihnen die Vielfälltigkeit des Lebens entfällt.

Nur als Beispiel, was mache ich ohne Rücklagen, wenn irgendetwas im Haushalt den Geist aufgibt? Wie es kürzlich die Waschmaschine tat. Es ist kaum so viel, dass ich ein paar Monate davon leben könnte.

  • Like 1
Geschrieben

Danke für die Aufklärung Hr. Schmidt. Stammtische interessieren mich nicht und was das Bsp. angeht, da stehst Du sicher nicht alleine da.

Trotzdem viel Erfolg bei der Suche nach der Antwort.

P.S. Hoffentlich hast Du eine Miele gekauft, die hält nämlich ein Leben lang.

Geschrieben

Leistungen nach SGB u.ä. in Anspruch zu nehmen, gilt doch schon geradezu als antifaschistische Aktion. Hat der BND weniger Geld, um sich in seinen braunen Netzwerken abzufeiern...

Kaskadenkupplung alias K.K. hats vorgemacht. Der kriegt dafür bestimmt noch den Georg-Elser-Preis! :wacko::wacko:

Geschrieben

Kriegst du den aktuell Bafög oder hast du einen entsprechenden Antrag gestellt? Falls ja, kriegst du kein Wohngeld.

Gruß, Ralf

Geschrieben (bearbeitet)

Man kann auch als BaföG-beziehender Student einen Zuschuss zu ungedeckten Wohnkosten vom Jobcenter bekommen, wenn die Wohnung nach örtlichen Richtlinien angemessen groß und teuer ist. Siehe § 27 Abs. 3 SGB II.

Bearbeitet von sidewalksurfer
  • Like 1

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