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Geschrieben

Moin.

Ich habe dieses Jahr nen Kleingewerbe angemeldet und habe im Sommer ein paar Jobs auf Konzerttourneen gemacht.

Daraus resultierend habe ich aus diesem Spätsommer noch eine seit August offene Rechnung im mittleren dreistelligen Bereich an eine Mietwagenfirma. Die Rechnung als solches ist unstrittig.

Was kann man da machen? Wie kann ich die Firma in Verzug setzen und ev. abmahnen, ohne zum Anwalt zu laufen? Kann ich denen meinen Aufwand, hinter der Rechnung herzulaufen, irgendwie berechnen? Verzugszinsen? Was empfiehlt sich in einem solchen Fall als Vorgangsweise?

Gruß Daniel

Geschrieben

Das Problem ist hier, dass David gegen Goliat kämpft. Ist ja auch die Frage, ob der "Kunde" auch weiterhin zum Kundenstamm gehören soll, oder ob man sich irgendwie im Streit trennen will.

Klärende Gespräche sind sehr häufig die beste Lösung, ich habe aber auch festgestellt, dass viele Firmen erst bei 2. oder dritter Mahnung zahlen, die Mahngebühren und Verzugszinsen aber weglassen.

Dann musst Du selber wissen, ob Du darauf bestehst.

Ich habe mich im Geschäft mit Privatkunden lange genug geärgert, bei uns folgt nach der dritten, recht energischen Mahnung, die übergabe an ein Inkasso Unternehmen.

Wirkung ist schon recht genial.

Geschrieben

Insolvenz kann jeder berechtigter Gläubiger beim Schuldner anmelden...

online-Mahnantrag stellen geht ganz fix...

Bei Gmbh immer alle Geschäftsführer mit auflisten, meistens ist es einem von denen dann doch peinlich und veranlasst die Zahlung :wacko:

Geschrieben

Ich hab schon mehrmals mit denen telefoniert, bisher kamen immer recht plausible Ausreden. Ich habe ihnen gestern im Guten mündlich eine Frist bis Ende nächster Woche gesetzt, danach geht meine Geduld dann aber so langsam dem Ende entgegen. Klar muss ich da abwägen, inwieweit ich die Brechstange ansetze, offen werde ich die Rechnung aber sicher nicht lassen.

Geschrieben (bearbeitet)

Ich hab schon mehrmals mit denen telefoniert, bisher kamen immer recht plausible Ausreden. Ich habe ihnen gestern im Guten mündlich eine Frist BLABLUBB

Immer schriftlich. Da können die sich mit auseinandersetzen. Da steht dann alles drin und bis wann.

Möge die normative Kraft des Faktischen mit Dir sein, junger Scooterboy.

Edith meint, das Rechnungen ja auch immer schriftlich sind... Finanzamt und so, schonmal gehört... :wacko:

Bearbeitet von Revolverheld
Geschrieben (bearbeitet)

Inkassounternehmen übernehmen solche Forderungen gerne, hab ich mal gelesen.

Soll relativ unkompliziert gehen. Die zahlen dich aus(glaube nicht die volle Forderung) und kümmern sich dann energisch um "ihre" Aussenstände.

https://www.pno-inkasso.de/InkassoAuftrag.aspx?s=inkasso

oder

https://www.schuldtitel-online.com/

Andere möglichkeit wäre wohl das Gerichtliche Mahnverfahren.

Bedeutet für dich aber wohl mehr Stress und kosten.

Bearbeitet von schlucke
Geschrieben

Immer schriftlich. Da können die sich mit auseinandersetzen. Da steht dann alles drin und bis wann.

Möge die normative Kraft des Faktischen mit Dir sein, junger Scooterboy.

Edith meint, das Rechnungen ja auch immer schriftlich sind... Finanzamt und so, schonmal gehört... :wacko:

Ich habe Ihnen natürlich für meine erbrachte Leistung eine Rechnung mit längst überschrittener Zahlungsfrist geschrieben.

Klar hat das mündlich besprochene im Prinzip keinen Wert. Ist eben mein letzter Versuch auf eine stressfreie Abwickelung.

  • Like 1
Geschrieben

Nur so am Rande, aber, die Rechnung ist auch beim richtigen Empfänger eingelangt? Ich hatte bei mir in der Firma schon mehrfach das Problem, dass die Rechnungen falsch adressiert waren und dann monatelang in den Tochterfirmen kursierten...

Geschrieben

Nur so am Rande, aber, die Rechnung ist auch beim richtigen Empfänger eingelangt? Ich hatte bei mir in der Firma schon mehrfach das Problem, dass die Rechnungen falsch adressiert waren und dann monatelang in den Tochterfirmen kursierten...

Das ist eigentlich ein recht kleiner Laden, da kann ich mir kaum vorstellen, dass da etwas falsche Wege gegangen ist. Außerdem war das nicht die erste Rechnung von mir an die. Im Moment schiebe ich den Zahlungsrückstand noch auf die Verpeiltheit von dem Typen aus dem Laden. Mal sehen, wie die Geschichte weitergeht. Sollte es wirklich hart auf hart kommen, würde ich glaub ich die gerichtliche Abmahnung vorziehen. Oder wie seht Ihr das?

Ich habe gerade nochmal nachgesehen, ich habe die Rechnungen am 5.9. mit 14 tägiger Zahlungsfrist rausgeschickt. Demnach wäre er seit 20.9. in Verzug.

Geschrieben

So gesehen, könntest Du auch zum Anwalt gehen, die anfallenden Kosten, müsste der Schuldner als Verzugsschaden übernehmen. Wenn Du dies nicht möchtest, kannst Du wie gesagt auch online einen Mahnbescheid beantragen. Ist alles selbst erklärend, brauchst nur einen vernünftigen Drucker für das Formular, das Du dann eintütest und in Niedersachsen meine ich nach Uelzen schickst und nach drei vier Tagen bekommst Du dann eine Rechnung und nen überweisungsträger wegen der Kosten. Anschließend kommt dann die Nachricht über die Zustellung. Wenn dann noch nicht gezahlt ist kannst Du 14 Tage später wiederrum mit dem beiliegenden Formular einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Ist so ein Ankreuztest. Hier solltest Du Dir auf jeden Fall beide Exemplare zuschicken lassen, damit Du die Zustellung durch den Gerichtsvollzieher selbst vornehmen lassen kannst. Wenn der erst vor der Tür steht, wird eigentlich auch zügig gezahlt.

Aber soweit sind wir ja noch nicht. Wie Diabolo schon sagte, Du musst vorher wissen, ob Du mit den Kameraden noch zusammen arbeiten willst oder nicht. Das gerichtliche Mahnverfahren beendet meist auch schnell die Geschäftsbeziehung.

Viel Erfolgl dabei

Axel

Geschrieben

schreib auf deine rechnungen immer zahlbar bis spätestens xx.xx.20xx hier dein für dich passendes datum eintragen.

verstreicht die zeit, kannst dir rechtlich die mahnung schon schneken, weil der schuldner dann säumig ist.

ebenso auf der mahnung..zahlung bis: FIXTERMIN

mahngebühr kannste nehmen, klar. Wenns dann nix gibt: zum anwalt, weil dann wirst mit dem kunden in zukunft auch keine freude haben

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