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Keinen Fahrzeugschein für V50


Empfohlene Beiträge

Hi,

ich hab folgendes Problem:

Ich hab eine V50, aber da ich zum Zeitpunkt des Kaufs

leider noch nicht so viel Ahnung von Vespen hatte, wusste ich auch nicht dass die

Fahrgestellnummer bei der V50 unter der Motorklappe ist. Ich hab mich auf`s

Typenschild verlassen(identisch mit Fahrzeugpapieren) und gut war`s....

Bis mich ein Bekannter darauf aufmerksam machte, und ich feststellen musste,

dass die Rahmennummer eine völlig andere ist.

Papiere: V5A1T 8xxxxx

Rahmen: V5SA1T 2xxxx

(Wobei ich mir nicht bei allen Buchstaben/Zahlen sicher bin)

Daraufhin hab ich dann den Vorbesitzer angerufen(ca. 60 Jahre alt), und der hatte

keine Ahnung, was ich ihm auch abnehme.

Gut, dachte ich mir, ich besorg mir einfach ne Zweitschrift.

Laut www.scooterhelp.com ist es ja eine 67er 50/S.

Bin dann zur Zulassungsstelle und hab mir bestätigen lassen, dass die Vespa nicht gestohlen ist, dann zum örtlichen Vespa Händler und Zweitschrift beantragt.

Das Ende vom Lied ist folgendes:

Aussage Piaggio:"Diese Vespa gibts nicht" - HÄH???

Was soll ich jetzt machen???

Rahmennummer entfernen???

Dick überlackieren???

Danke und viele Grüße - BeatBoxKing

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Ich dachte immer, die Fahrzeugnummer besteht immer aus einer Kombination von 5 Ziffern/Buchstaben.

Bist sicher, das Du´s richtig abgelesen hast?

Da müsste auch ein Stern, oder ein Piaggio-Zeichen im Rahmen eingestanzt sein.

Du schreibst ja, Du bist Dir nicht sicher.

Davon abgesehen, brauchst Du die Rahmennummer zum zulassen nicht.

Die im Schein reicht. Bei mir wurde die Rahmennummer bei Überprüfungen seitens der Polizei ( :-D ) nie angeschaut.

Und wenn Sie die sehen wollen, stehen Sie vor dem gleichen Problem wie Du, wenn Sie´s überprüfen wollen, ob geklaut oder nicht :-(

Locker machen!

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Aussage Piaggio:"Diese Vespa gibts nicht" - HÄH???

Jede in Deutschland jemals verkaufte Vespa ist bei Piaggio

Deutschland registriert. Wohl gemerkt "in Deutschland verkauft"... heisst, dass Roller die irgendwann aus dem Ausland z.B. Italien importiert wurden, sind bei Piaggio Deutschland nicht registriert. Nur solche Fahrzeuge, die

registriert sind, können eine Zweitschrift der Fahrzeugpapiere

erhalten. Die einzige Möglichkeit laut Piaggio ist hier

der Gang zum TüV... eine Möglichkeit der Beantragung

über Piaggio Italien gibt´s nicht... :-D

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Jede in Deutschland jemals verkaufte Vespa ist bei Piaggio

Deutschland registriert. Wohl gemerkt "in Deutschland verkauft"... heisst, dass Roller die irgendwann aus dem Ausland z.B. Italien importiert wurden, sind bei Piaggio Deutschland nicht registriert. Nur solche Fahrzeuge, die

registriert sind, können eine Zweitschrift der Fahrzeugpapiere

erhalten. Die einzige Möglichkeit laut Piaggio ist hier

der Gang zum TüV... eine Möglichkeit der Beantragung

über Piaggio Italien gibt´s nicht...  :-D

wahrscheinlich warte ich darum bis heute auf meine papiere, die mir ein piaggio laden besorgen wollte! muss ich das teil wohl doch fertig machen und zum tuev/dekra...

herrlich, dass man in der EU so eine tolle zusammenarbeit hat...

Bearbeitet von Kaskade
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wahrscheinlich warte ich darum bis heute auf meine papiere, die mir ein piaggio laden besorgen wollte! muss ich das teil wohl doch fertig machen und zum tuev/dekra...

Dekra geht leider nicht... §21-Untersuchungen kann / darf nur der TÜV-(Saftladen) machen... :-(

Gruß Robin :-D

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wahrscheinlich warte ich darum bis heute auf meine papiere, die mir ein piaggio laden besorgen wollte! muss ich das teil wohl doch fertig machen und zum tuev/dekra...

Dekra geht leider nicht... §21-Untersuchungen kann / darf nur der TÜV-(Saftladen) machen... :-(

Gruß Robin :-D

Stimmt nicht. Ich lasse grade §21 für eine ET3 bei der Dekra machen.

Bearbeitet von east70
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Was für eine Motornummer hat denn deine Kleine

Auch V5SA1M.....

Dann hast du ne komplette 50S

( bis auf die Papiere)

Leider nicht, die Motornummer ist V5A1M,

also ein ganz normaler V50 Motor...

Tja, da werd ich mich wohl zum TÜV bewegen

müssen....

Was machen die da eigentlich genau?

Stellen die mir nur den Schein aus oder

wird die Vespa genau unter die Lupe genommen?

Wenn ja, muss ich wohl heute noch basteln :-D

Danke und viele Grüße - BeatBoxKing

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ich versteh' das problem, um das es hier geht, nicht ganz. du hast an deinem mopped ein typenschild, und du hast papiere dazu. dann paßt doch alles! wofür willst du denn noch papiere haben?

(ist bei deutschen exemplaren ganz normal, daß die rahmennummer eine andere ist als die auf dem typenschild)

r

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ich versteh' das problem, um das es hier geht, nicht ganz. du hast an deinem mopped ein typenschild, und du hast papiere dazu. dann paßt doch alles! wofür willst du denn noch papiere haben?

(ist bei deutschen exemplaren ganz normal, daß die rahmennummer eine andere ist als die auf dem typenschild)

Das Problem ist, dass die Nummer auf dem Typenschild eine V5A1T - Nummer ist,

die Rahmennummer aber eine V5SA1T.

Laut Typenschild ist sie Baujahr 72, laut Rahmennummer aber 67....usw...

Ausserdem darf eine 50/S laut Papieren 60km/h laufen, oder? :-D

Darf man die dann überhaupt mit dem Autoführerschein fahren?

(Ich hab noch den alten Schein)

Danke - BeatBoxKing

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Ausserdem darf eine 50/S laut Papieren 60km/h laufen, oder? :-D

Darf man die dann überhaupt mit dem Autoführerschein fahren?

(Ich hab noch den alten Schein)

Danke - BeatBoxKing

Noe, darfst dann nur als Leichtkraftrad fahren mit "kleinem" großen schild, also das schmale breite :-(

Wenn du den 3er schein hast darfst du ja alles bis 125 ccm fahren, also auch die 50s. Hab aber auch schoen gehoert, dass jemand ne 50s als Moped mit max. 50 ccm und unter 45 m/h angemeldet hat (machen diverse rollerlaeden).. dann hast du halt das schoene kleine schild. ist natuerlich nicht erlaubt. Ansonsten zum kraftfahrt-sonstwas-amt und als lkrad anmelden.

Bearbeitet von Kaskade
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Wenn du den 3er schein hast darfst du ja alles bis 125 ccm fahren

Der 3er gilt nur bis 125ccm wenn vor dem 01.04.1980

gemacht... sonst nur bis 50ccm und 50km/h...

Für Personen die im April 1980 oder später den "3er" gemacht haben gilt jedoch weiterhin: Das Führen von Leichtkrafträdern bis 125ccm ist nur dann erlaubt, wenn Du neben der alten Klasse 3 zusätzlich im Besitz einer Fahrerlaubnis der alten Klasse 1b bist. :-D

Bearbeitet von mordillo
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