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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

habe eine GS160. da kriegt man natuerlich ne riesenplatte hintendran. habe jetzt aber schon oefter motorraeder mit 80er zeichen gesehen. ich glaube das kriegt man bei den oldtimern ganz gut hin wegen 6v elektrik die das gro3e zeichen nicht ganz ausleuchtet. muss ich mir das am verkehrsamt erbetteln oder vom tuev abzeichnen lassen?

danke fuer tipps.

-arne.

Geschrieben

?eigentlich ist das ganz einfach zu bekommen. Muß halt ein Oldtimer sein, aber sonst kein Akt. Mal die zulassungsstelle drauf ansprechen und gut ist.

MH

Geschrieben

Auf der Münchner Zulassungsstelle kriegt man nur ein kleines Schild wenn das Mopped vor 01.07.1958 zugelassen wurde. Das Thema ist mit den netten Sachbearbeitern auch nicht diskutierfähig. :-(

Zum Glück sind bis auf zwei alle meine Roller vor BJ58... :-D

Geschrieben (bearbeitet)

Bei EZ nach 1.7.1958 geht es nach Gusto des zuständigen Beamten bzw. mit Sondergutachten. Es lautet nach § 72 StVZO [inkrafttreten und Übergangsbestimmungen]:

Zu § 60 Abs. 1 (Größe der Kennzeichenschilder an Krafträdern):

An Krafträdern, die vor dem 1. Juli 1958 (im Saarland: vor dem 1. Januar 1959) erstmals in den Verkehr gekommen sind, deren Hubraum 50 cm3 übersteigt und bei denen das vorschriftsmäßige Anbringen und Beleuchten der Kennzeichen nach Muster c oder d der Anlage V außergewöhnlich schwierig ist, dürfen Kennzeichen nach Muster a der Anlage V verwendet werden.

Wenn Du also die Papiere neu ausstellen läßt, mag ein bischen Baujahrtuning - für den Lambrettisten eh Standard :-D - zusätzlich helfen. Da wird dann zumindest hier in München kein Gezeter mehr gemacht, sondern meist pauschal die Sondergröße bewilligt.

EDIT: *HMPF* Mal wieder zu langsam. :grr:

Bearbeitet von Lacknase
Geschrieben

mir hat mal ein freundlicher TÜV Beamter für meine Sprint folgenden Tip gegeben:

Anbau von PX Blinkerbacken---> dadurch muß ein kleines schmales Kennzeichen gewährt werden, weil ja sonst die Blinker abgedeckt würden! :-(:-( Wenn dann das Kennzeichen mal dran ist fragt keiner mehr danach wieso und warum, dann könnte ich meine orig. Hauben wieder dran bauen.

Oder wenn das zuviel Arbeit ist den Schilderhersteller bitten das Kennzeichen mit sog. halbhoher Fettschrift zu drucken (die Höhe wie die normalen Buchstaben und die Breite wie die 80er Kennzeichenbuchstaben.) Jetzt war das aber noch zu der Zeit als es noch nicht diese dämliche Euroflagge gab und die Zahlen und Buchstaben noch normal aussahen. Ob das heute noch geht muß du mal fragen. Mit dieser Schrift ist mein Kennzeichen D-NV 681 auf 20 x 20cm gepreßt. Das geht noch.

In Düsseldorf bibt es dann noch die Möglichkeit für Moppeds Kennzeichen zu ergattern mit vielen 1en drin. Kostet extra :puke: Wunschkennzeichen (Das wärs: D-II 1) :-D

Geschrieben

danke fuer die antworten. auf gut deutsch: ein kleines nehmen und hoffen dass es durchgeht, ich brauch nicht extra beim tuev vorbei.

werde weg. hella licht und 6v argumentieren. bj ist leider (da originalbrief vorhanden war) auf 67 fest.

-arne.

Geschrieben
für die gs3 mit schwanenhals habe ich da was..*g

... mir auch bitte ... :love:

Grazie!

Geschrieben

In Niedersachsen ist die Regelung mit dem 80'er Kennzeichen ganz einfach: Wenn du ne 80'er hast, dann kriegst du eins und ansonsosten kannst du es vergessen.

Wenn baulich kein Platz ist (In der Höhe)(da gab es früher Ausnahmen für Amis usw.)? Pech! Bau es um. Der Tüv hat da eh nichts zu sagen.

Geschrieben

hmm, was anderes: hab eines auf nem Plasteroller Bj.96 (!!) bekommen, obwohl ich die originale Kennzeichenbeleuchtung des 125ers eingebaut hatte.

Bedarf eines netten Prüfers, der dir in die Papiere schreibt

"§60 STVZO AUFL.KENNZ.GEM.ANL.V(A)(255*130MM)WEGEN AUSLEUCHTUNG ERF."

desweiteren muss dan das Landratsamt selbige Ausnahmegenehmigung noch genemigen (kostet glaub 20? und ein oder 2 Wochen Zeit), dafür hab ich trotz offener 125er Zulassung (Daddys ehemaliger 50er-Plasteroller) nur das kleine 80km/h Schild bekommen.

Fahrzeugschein%20NRG.jpg

Geschrieben (bearbeitet)

ich hab mich auch mal schlau gemacht:

generell ist es so lt Stvzo:

über BJ 58

über 80 km/h

gibts ein Kuchenblech, aber:

"Die Zulassungsbehörden werden außerdem ermächtigt, eine Ausnahme zum Führen eines verkleinerten zweizeiligen Kennzeichens nach Abschnitt 2.3 der Anlage Va (Kennzeichen für Leichtkrafträder und für Zgm und Anhänger mit bbH von 40 km/h) zu genehmigen."

Hab letztens auch mit meinem Dekra Freund gesprochen, "wenns dran ist juckts auch keine Sau mehr"

aber erstmal bekommen. :-D

Hier in Konstanz kann man es vergessen, da tut das Landratsamt dumm und stellt sich quer.

Wo anders mag leichter gehen

Selbst bei meiner T5 hat der TÜV mir ein kleines eingetragen, wegem der hinteren Stossstange. "Egal", meint der vom Landratsamt, "der kann ihnen viel eintragen, sie bekommen kein kleines" :-(

Ganz interessant

Verkehrsforum

STVZO Forum

Bearbeitet von schorsch
Geschrieben
Naja, Mitsch, trotz der sportlichen 9kw läuft die Kiste als Leichtkraftrad,

ich denke mal, das ist der Punkt, an dem sich alles scheidet.

Offensichtlich wird der Kram wohl ohnehin von Bundesland zu Bundesland

unterschiedlich gehandhabt, mal wieder maximale Rechtsverwirrung :plemplem:

die sportiven 9kw (Prüfstand!) kommen aus einem Billigen DR 70ccm Rennzylinder, insofern ganz ok. :-D

und ob es nun ein Leichtkraftrad oder Kraftrad ist, ist egal. Würde es auch für meine 200er bekommen, nur sieht es da irgendwie panne aus... da ist ein großes (aber schmales) 20*20er Schild irgendwie schöner.

Zuerst muss der Tüv diese Genehmigung anfordern und dann das Landratsamt selbige noch bestätigen, wenn sich einer querstell haste Pech gehabt. Ich hatte mal wieder Glück.

Geschrieben

Tach!

Es geht aber wirklich nach Baujahr un nicht nach Tag der Erstzulassung, oder?? :-(

Meine T3 ist am 08.08.58 zugelassen worden, also MUSS sie doch vor dem 01.07.58 gebaut worden sein, oder!? :-(

Und wichtig ist, dass die Damen oder Herren in der Zulassungsstelle bereit sind mir auf ein kleines Schild das Siegel zu pappen?? :-D

Naja, DANN dürfte das kein Problem werden, weil ich eine Dame gut kenne, die da arbeitet! Meine Nummernschilder kosten mich deswegen auch nie etwas und selbst zur Zulassungstelle rennen muss ich auch nie!

Markus

Und Jungs, ihr wisst ja, was bei einer Autonummer das wichtigste ist, oder???

Das die Sitze sauber bleiben!! :-(:-(

Geschrieben

neues von der front: die schicken mich ueber das regierungspraesidium in karlsruhe, wo die uber eine ausnahmegenehmigung nachdenken werden. puuuhhhh... will es wohl erstmal mit frechheit versuchen, bevor ich mir den papierkrieg antue.

cheers

Geschrieben

Bei mir war das kein Thema, da hat das der TÜV-Mann bei der Vollabnahme auf Anfrage (Oldie, schlechte Ausleuchtung) ein kleines Schild in die Papiere eingetragen, da gibt's keine Diskussion an der Zulassungsstelle.

Geschrieben

Tach!

Na das ist ja eine schöne Scheiße! :-D :grr: :-( :veryangry:

Wegen einem Monat und einer Woche muss ich jetzt ein Kuchenblech spazieren fahren???

NIX DA!!! Da muss ich doch mal meine Dame vom Amt höflich fragen!

Das werde ich mir nicht geben! Am liebsten hätte ich ja nen Fuffi-Kennzeichen! Geht das?

Markus

Geschrieben
Tach!

Na das ist ja eine schöne Scheiße! :-D   :grr:   :-(   :veryangry:

Wegen einem Monat und einer Woche muss ich jetzt ein Kuchenblech spazieren fahren???

NIX DA!!! Da muss ich doch mal meine Dame vom Amt höflich fragen!

Das werde ich mir nicht geben! Am liebsten hätte ich ja nen Fuffi-Kennzeichen! Geht das?

Markus

fuffie mit über 50ccm geht sicher nich, aber das kleine schlid zu bekommen ist bei uns hier mal gar kein Problem gewesen... ansonsten beim Schildermacher ein zweites in der gewünschten größe machen lassen, Bleche in den Ofen schieben, dann die warmen aufkleber abziehen, auf dein Wunschblech pappen und fertig! Beim nächsten tüv sollte es eigentlich kein Prob. sein, sagst halt der Schildermacher hat ein falsches gedruckt, oder wie auch immer...

nicht ganz legal, aber steht sogar im Streetfighter (Biker) Tüv-Katalog so drin... :-(

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