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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

hallo

vor drei wochen bekam ich 2 wochen überstunden-urlaub, dann war ich eine woche arbeiten und ging diese und nächste woche in meinen regulären, angemeldeten, lange vorher schriftlich genehmigten erholungsurlaub. nun bekomme ich gerade nen anruf, ich hätte keinen anspruch mehr. (ich gehe davon aus, das die sich mal wieder versehen haben, und diese 2 termine verwechselt haben). muss ich nun zurück, oder nicht? wie sieht da die rechtslage aus?

ich habe dringende termine in den urlaub gelegt, die fest stehen, wo ich persönlich vorort sein muss.

Geschrieben

gedroht wurde schon mit unbezahltem urlaub buchen am telefon. die prüfen das jetzt gerade, da ich natürlich gleich darauf hingewiesen habe, das die das verwechselt haben. ich warte auf den anruf am handy..

Geschrieben

will ich doch meinen. ich hab die unterschrift hier vorliegen - schon ewig her. anscheinend weiß die eine hand nicht, ..usw. aber selbst das sollte nun nicht mein problem sein.

Geschrieben (bearbeitet)

den überstundenurlaub haben die als normalen eu gebucht, das kontingent ist somit erschöpft. die vorhandenen überstunden sind diese woche gebucht bis morgen inklusive und dann angeblich auch erschöpft. das mein vorgesetzter das falsche formblatt für mich abgegeben hat, machts möglich. den betriebsrat habe ich dennoch informiert, wegen dieser vorgehensweise - schliesslich hat mein vorgesetzter mir gesagt, das es passt. der höhere vorgesetzte sagt, das der, der mir das zugesagt hat, jedoch keinen einblick in die kontingente hat, und somit der fehler bei mir liegt - ich hätte das prüfen müssen. habe jedoch mit dem überstundenzettel beantragt - 12 tage überstunden entsprach der zeit des ersten urlaubs. die wurden weggebucht, aber der eu auch wegen des formblatts. ich mag meinen arbeitgeber.

Bearbeitet von Ludolf
Geschrieben

Den letzten Satz würde ich mal schnell wegeditieren, nachher bist du wirklich krank und man weiß ja nie über welche Umwegen solche Infos machmal wer weißwohin gelangen könnten...

nur so alt gut gemeinter rat(h)

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