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Metulskie

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ja.

Ist eine 50s, also Exportmodell.

Hat immer diese Fußleisten und 4-Gang.

Leider gibt es keine Gummis mehr für die Leisten.

Da 1°Serie, sind diese etwas breiter.

  • 2 Wochen später...
  • 2 Wochen später...
Geschrieben

60km/h Höchstgeschwindigkeit, es wird also ein grosses Nummernschild benötigt.

Sorry für OT, aber das les ich hier öfter und frag mich jedes Mal ob das so stimmt. Normalerweise _war_ doch ganz ursprünglich das Limit für kleines Nummernschild ausschließlich 50cc ohne Geschwindkigkeitsbegrenzung. Schwalben schaffen deshalb legal angeblich 70 und können mit Versicherungskennzeichen angemeldet werden. Irgendwann wurde das Geschwindigkeitslimit auf 50km/h gesetzt und 2001 dann auf 45km/h (meiner Meinung nach eine große Gefährdung der Betroffenen!)

Ich meine, mich zu erinnern, dass man die 50S mit 50cc sehr wohl ganz normal mit Versicherungskennzeichen anmelden kann.

Allerdings alles gefährliches Halbwissen ...

Gruß

Daniel

Geschrieben

Sorry für OT, aber das les ich hier öfter und frag mich jedes Mal ob das so stimmt. Normalerweise _war_ doch ganz ursprünglich das Limit für kleines Nummernschild ausschließlich 50cc ohne Geschwindkigkeitsbegrenzung. Schwalben schaffen deshalb legal angeblich 70 und können mit Versicherungskennzeichen angemeldet werden. Irgendwann wurde das Geschwindigkeitslimit auf 50km/h gesetzt und 2001 dann auf 45km/h (meiner Meinung nach eine große Gefährdung der Betroffenen!)

Ich meine, mich zu erinnern, dass man die 50S mit 50cc sehr wohl ganz normal mit Versicherungskennzeichen anmelden kann.

Allerdings alles gefährliches Halbwissen ...

Gruß

Daniel

Auch sorry für ot,

es gibt oldtimer- mopedkennzeichen (50ccm) die baujahrbedingt bis 60km/h zugelassen sind.

Und was heißt das jetzt?

Geschrieben

Das mopeds,Roller,Mofas usw. die laut betriebserlaubnis älter als 30 Jahre sind, bauart-und baujahrbedingt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60km/h haben dürfen. Voraussetzung ist eine gelegentliche und Private Nutzung.

Geschrieben

davon will ich den gesetztestext sehen.

50s ist führerscheinklasse 4, später 1b und jetzt a1. also anmelden können kannste das, zulässig sind 60 km/h nur bei schwalben.

es sei denn, du lässt dir das ding beim tüff auf 50 km/h mit 50 kubik eintragen und eine neue abe ausstellen. dann sind wir aber wieder im gleichen diskussionsbereich wie die DR75 geschichte.

Geschrieben

Das mopeds,Roller,Mofas usw. die laut betriebserlaubnis älter als 30 Jahre sind, bauart-und baujahrbedingt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60km/h haben dürfen. Voraussetzung ist eine gelegentliche und Private Nutzung.

Davon höre ich zum ersten Mal und glaube es ohne belegbare Rechtsgrundlage auch nicht. Klingt zudem reichlich schwammig - was ist denn z. B. die Definition von "gelegentlicher Nutzung" - mal sonntags bei schönem Wetter zur Eisdiele, oder darf man auch jeden Morgen damit Brötchen holen?

Die einzige Ausnahme von der baujahresbedingten Geschwindigkeitsbegrenzug auf zuerst 40, dann 50 und zuletzt 45 km/h für Mokicks ist der schon erwähnte Bestandsschutz für DDR-Fahrzeuge, die damals dort 60 km/h laufen durften, was auch nach der Wiedervereinigung so beibehalten wurde.

Die 50 S mit Höchstgeschwindigkeit von 60 oder 64 km/h (gibt da wohl verschiedene Einträge in den Papieren) gilt als Kleinkraftrad. Für die Zuordnung in diese Klasse war nur der Hubraum von höchstens 50 ccm und keine sonstige Beschränkung wie Höchstgeschwindigkeit oder Leistungsgewicht entscheidend. Diese Fahrzeuge waren und sind auch heute noch zulassungspflichtig, d. h. "richtiges" Kennzeichen und kein Versicherungskennzeichen. Tricksen kann man dabei natürlich immer irgendwie, um so ein Fahrzeug als Mokickroller auszugeben.

Geschrieben

Die Ausnahme bei der Schwalbe ist dem Einigungsvertrag zur Wiedervereinigung zu verdanken. Ansonsten gab es für die 50er mit Versicherungskennzeichen früher die V-max. von 40 km/h, in den 1990er Jahren mal eine Zeitlang auch 50 km/h und seit einiger Zeit jetzt 45 km/h (früher Führerschein Klasse 5). Bin zu faul, die Stichdaten rauszusuchen.

Für alles darüber gilt "zulassungspflichtiges Kleinkraftrad bzw. heute Leichtraftrad" (fahrbar mit altem Führerschein Klasse 4).

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