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TÜV nach 89, blankes Entsetzen


AbronMar

Empfohlene Beiträge

:wacko: Sip Katalogwissen.

wenn du wüsstest. kannst du aber nicht.

19(2) darf nur der aasmt. berlin gibt es zwei technische prüfstellen. also dekra und tüv, jeweils ost und west.

der prüfing darf das nicht! anl VIIIb StVZO lesen.

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wenn du wüsstest. kannst du aber nicht.

Ich weiß es :wacko: . Mal im Ernst, ich gehe mal davon aus das du meinst mit gut funktionierenden 10" Trommelbremsen sind eingetragene Vmax 120km/h möglich, oder? Kommt ja eigentlich schlussendlich auf die erforderliche Mindestabbremsung an, egal ob mit Trommel oder Scheibe...

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Mensch Leute, freut Euch doch über alle Fehler, die irgendwelche Prüfer mal beim Eintragen machen, aber lasst doch die Sch**ße mit dem Umschlagen der Rahmennummer! Und postet den Sch**ß nicht auch noch, da wird einem ja schlecht dabei...

war ja nur so ne idee, macht ein auf moralapostel, wenn der staat/eu sich so einen b...sinn einfallen lässt, muss ich eben auch einfaltsreich werden. die ganze welt besteht aus besch.....n. Ich werd mal gucken, evtl vertick ich die Millenium wieder als Original und hol mir was tunebares oder gleich was fertiges, das ich mir zurück bauen kann

Ich dank euch allen, dass ihr mir viele brauchbare tipps gegeben habt

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Also als ich vor 2 Wochen mit dem Auto beim TÜV war hab ich den PrÜfer mal nach der Eintragung eines 30er Vergasers auf meiner MÜhle gefragt.

=> also 30er Gaser in Verbindung mit Malossi 210 und Taffspeed auf PX 200 EZ 1992 / Malossi und Taffspeed sind bereits eingetragen

Er sagte, dass das ohne Abgasgutachten nicht machbar wäre.

=> mit Abgasgutachten meinte er auch ein Gutachten, eine "bestandene" AU reiche nicht, er bräuchte das Gutachten weil sich ja durch den Vergaser das Abgasverhalten des Rollers ändere.

Bearbeitet von c_rath
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Vieles zum Thema TÜV und Eintragungen kann man nicht begrÜnden, muss man auch nicht - die PrÜfer haben alle einen sog. Ermessensspielraum in dem sie sich bewegen dÜrfen. Grob gesagt: wenn er will kann er wenn keine Gutachten etc. vorliegen heute den Rotz bei dir eintragen und Morgen bei deinem Kumpel nicht... Und da der gemeine Graukittel meistens ein eitler Fatzke ist, schert er sich mit vorliebe nicht um das Gewäsch und Getippe seiner Kollegen aus anderen PrÜfstellen oder gar anderen Organisationen, den sein Reich komme, sein Wille geschehe, wie im Himmel so auf Erden...

Ich fahr rote 07er, dieser Ermessensspielraum der Kraftfahrzeugbehörde treibt jedem TÜV Heini die Hasskappe ins Gesicht weil sie da nicht eingreifen können... :wacko:

Es gibt aber auch gute & coole PrÜfer die sauber geschraubten Mofas immer eine Chance geben...

:wacko:

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......treibt jedem TÜV Heini die Hasskappe ins Gesicht weil sie da nicht eingreifen können... :wacko:

das freut auch mich. sacht mal wie ist das eigentlich, wenn ein PrÜfer was einträgt, weil er das fÜr ok befindet, dann gehst du HU machen und ein anderer sagt, nööö jung, dat geht nich, da muss ich mal nachforschen ob das stimmt. Oda iss: eingetragen iss eingetragen............

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Eingetragen ist nicht für immer eingetragen. Wenn was offensichtlich gegen gültige Bestimmungen verstößt, also meinetwegen Neufahrzeug über der für das Baujahr zulässigen Geräuschgrenze eingetragen, dann kann das auch entsprechend korrigiert werden.

Ich finde das übrigens nicht schwachsinnig wie du das weiter vorne meinst. Irgendwie schon klar, dass man 2011 keine Karre auf dem Stand von 1920 als Neufahrzeug zulassen muss. Damals waren Karren im allgemeinen zum Beispiel eher 'n Tick lauter, dafür gab's aber nicht so viele. Ich bin durchaus überzeugungstäter und so, aber ganz ehrlich würde es mir ziemlich schnell auf den Sack gehen, wenn hier bei mir vor der Hütte pro Stunden 419 Roller mit Krawalltüten vorbei bügeln würden, wenn du weißt was ich meine. Bei der Sache mit den Schadstoffemissionen verhält sich das grundsätzlich auch irgendwie ähnlich.

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Ich bin durchaus überzeugungstäter und so, aber ganz ehrlich würde es mir ziemlich schnell auf den Sack gehen, wenn hier bei mir vor der Hütte pro Stunden 419 Roller mit Krawalltüten vorbei bügeln würden, wenn du weißt was ich meine. Bei der Sache mit den Schadstoffemissionen verhält sich das grundsätzlich auch irgendwie ähnlich.

Die Meinung des Betrachters ändert sich je nach dem ob er im Bett liegt und seine Ruhe will oder Vespa fährt :wacko:

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Naja, Trommelbremsen und 120 Vmax - dabei kriege ich ooch Magenschmerzen, habe gerade so einen Fall fertig gemacht - Fuffi mit Originalgabel und -bremse, 132er Malossi, Fräserei, Membran, 24er und PM40... Ging bei der ersten Probefahrt vorm Laden recht deftig und ich möchte damit nicht schnell fahren, was ich dem Kunden auch so gesagt habe... Bei solchen Sachen sollte man schon ne ausreichend dimensionierte Bremse samt Fahrwerk fahren, sonst möchte ich nicht der eintragende Prüfer sein, wenn mit so einer Karre n Unfall verursacht wird bzw. passiert. In der Bajaj habe ich bei 218er Langhubpolini zwar (noch) ne Trommelbremse, dafür aber wenigstens von ner Lusso samt Lussogabel und PK-Dämpfer, die steht beim Ankerwerfen und hinten ists ooch jut. Die Pfümpf hat ne Scheibenbremse und ich bestelle die Tage nen Sip-Sattel und ne Malossi-Whoopdisc, damit die Fuhre noch schneller zum stehen kommt.

Wenn man solche Sachen von Anfang an mit Hand und Fuß baut, geht das in der Regel problemlos klar. Laut ist zwar geil, macht aber nicht schneller und nervt auch im Alltag.

Bearbeitet von BFC
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Vieles zum Thema TÜV und Eintragungen kann man nicht begrÜnden, muss man auch nicht - die PrÜfer haben alle einen sog. Ermessensspielraum in dem sie sich bewegen dÜrfen. Grob gesagt: wenn er will kann er wenn keine Gutachten etc. vorliegen heute den Rotz bei dir eintragen und Morgen bei deinem Kumpel nicht...

Naja, ganz so allgemein ist das nicht mit dem "Ermessensspielraum". Wenn ein Sachverständiger volles Motorprogramm bei nem Stuhl Bj. 1995 oder so einträgt ohne Abgasgutachten, das ist das kein Ermessensspielraum sondern einfach falsch! Und bei sowas kann man die Geschichte auch wieder rÜckgängig machen. Und wenn ne Karre alle Vorschriften erfÜllt, dann hat ein Halter Anrecht auf die Eintragung. Steht so ähnlich irgendwo in der StVZO...

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das freut auch mich. sacht mal wie ist das eigentlich, wenn ein PrÜfer was einträgt, weil er das fÜr ok befindet, dann gehst du HU machen und ein anderer sagt, nööö jung, dat geht nich, da muss ich mal nachforschen ob das stimmt. Oda iss: eingetragen iss eingetragen............

Eintragungen schÜtzen letzten Endes nicht vorm Bullenauflieger und Übernachtung der Karre in der Verwahrstelle, erleichtern aber Einiges... Jeder Uniformierte und jeder PrÜfer hält es anders mit seinem Ermessensspielraum. Am Ende gilt es, die Vorschriften in der StVZO bis zum Erbrechen auszureizen, aber eben genau nach diesen Vorschriften zu bauen. HÜbsch legal. Und immer ne StVZO bei sich zu fÜhren oder die wichtigen Paragraphen einigermaßen im Kopf zu haben in einer Kontrolle bzw. bei ner HU/AU...

Bearbeitet von BFC
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Ihr tut ja gerade so ,als ob die gesamte Staatsmacht hinter euch her ist.Mein Gott,laßt euch doch nicht so regieren!!Wer seinen Roller frisiert ist doch kein Verbrecher.

Das interessiert doch kein Schwein mehr heute.Die interessiert Drogen,Alkohol,Diebstahl usw.

hier gehts nicht nur um die rennleitung, hirn einschalten. Versicherungsschutz und evtl. Schadensersatzforderungen wären nicht ganz ausser acht zu lassen.

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Bei Steuerhinterziehung wirst du besser bestraft als wenn du jemanden um die Ecke gebracht hast.

...ist aber nachvollziehbar, da in diesem Fall der Staat Opfer und Richter zugleich ist.

Ich möchte Dich mal sehen, wenn Dir einer 'ne ordentliche Abreibung verpasst und Du darfst anschließend

selber das Strarfmaß für ihn festlegen! :wacko:

Bearbeitet von Don
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Ich habe in mehr als 20 Jahren Rollerfahren trotz diverser selbst erlittener Kontrollen mit Mängelkarten und leider auch Unfällen mit nicht legalisiert getunten Rollern im Bekanntenkreis noch kein einziges Mal von einer tatsächlich durchgezogenen, aber dennoch ständig gebetsmühlenartig im Internet wiedergekäuten Regressforderung der Versicherung, tuningbedingter Teilschuldzuweisung bei der Schadenregulierung oder gar einem Verfahren wegen Steuerhinterziehung gehört.

Würde mich mal interessieren, ob es da tatsächlich konkrete Fälle gibt, oder alles nur auf Hörensagen beruht. Ansonsten sei gesagt, dass der Regress entgegen aller urbanen Mythen auf 5.000 Euro bei einer Obliegenheitsverletzung (z. B. Führen eines Kraftfahrzeugs mit tuningbedingt erloschener Betriebserlaubnis) begrenzt ist. Die sich immer noch hartnäckig haltende Legende des Zahlens bis ans Lebensende, weil man jemanden in den Rollstuhl gefahren hat, stammt aus grauer Vorzeit. Exakt um den Ruin des Unfallverursachers zu vermeiden, wurde die Begrenzung der Regresssumme schon vor Jahren eingeführt. Für das Bestehen der wiederkehrenden HU mit nicht eingetragenen Teilen gibt es Lösungen und bei Kontrollen hilft das Katzenberger-Prinzip "Sei schlau, stell dich dumm" auch meist ganz gut, zumal als Nutzer eines nicht ganz zeitgemäßen handgeschalteten Zweitakt-Motorrollers mit selbsttragender Stahlblechkarosserie oder solcherart verkleidetem Rohrrahmen.

Aber man kann sich das Leben aus Sicherheitsgründen natürlich auch gerne selbst schwer machen. :wacko:

Bearbeitet von sidewalksurfer
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Deckt sich komplett mit meiner Erfahrung und würde ich genau so unterschreiben. Im Endeffekt gibt's ein paar Regeln, die sind bekannt, oder zumindest ohne irre Klimmzüge in Erfahrung zu bringen, da kann sich jeder selbst überlegen, wie er sich dazu verhält. Dem Regelerlasser Gemeinheit und fiese Gängelei zu unterstellen finde ich nicht so prickelnd. Iss aber nur meine Meinung.

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