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[GSFwa] Sonntag = Feiertag = Überstunden?


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Geschrieben

Moin,

ich suche schon eine ganze Weile Infos zum Thema, ob es Überstunden gibt wie bei normaler Feiertagsarbeit, wenn der Feiertag auf einen Sonntag fällt (also bei "wandernden" Feiertagen).

Meine Chefin ist der Meinung, dass bspw. fÜr den heutigen Sonntag, der ja auch ges. Feiertag ist, keine Überstunden anfallen. Meine Kollegen und ich sind anderer Meinung, aber leider auch nicht in der Lage, entsprechende Paragraphen oder Urteile zu finden.

Bei Ostersonntag oder Pfingstsonntag ist die Lage klar, die sind in Niedersachsen keine ges. Feiertage, werden also wie normale Sonntage behandelt. Aber wie ist es mit Feiertagen, die immer auf andere Tage fallen, also nicht fest sind?

Gibt es da was vom Gesetzgeber, oder sind das reine vertragliche Sachen, d.h. sofern keine vertragliche Regelung besteht, gibt es auch keine Zuschläge?

Geschrieben

Danke soweit, aber Zuschläge bekommen wir wohl, wie meine Kollegin grade sagte. Es geht also nur darum, ob es auch Anspruch auf Anrechnung von Überstunden gibt?

Denn wenn die Feiertage auf normale Wochentage (Mo.-Fr.) fallen und dann gearbeitet wird, bekommen wir zu den Zuschlägen auch Überstunden. Nur, weil der Feiertag zufällig auf einen Sonntag fällt (den es in meiner Branche eh nicht gibt, arbeite in einem Behindertenwohnheim), soll es hier keine Überstunden geben.

Das erscheint uns ungerecht und widersprÜchlich.

Geschrieben (bearbeitet)

nach was werdet ihr bezahlt? tvöd, avr, bat...

ah, grad geschnallt worauf du hinaus willst. da wirst du wohl pech haben, da sich deine monatssollstundenzahl an den normalen werktagen errechnet.

Bearbeitet von goeksus
Geschrieben

Kein Tarif oder so. Wir haben eine 38,5 Std. Woche bei einer 6 Tage Woche. Wir arbeiten 12 Tage am Stück und haben dann zwei Tage frei. Wochenenden oder Feiertage gibt es nicht bzw. muss da auch gearbeitet werden, ist ja auch klar. Die Bewohner brauchen halt 24 Std. und 365 Tage rundum Betreuung.

Wie gesagt geht es nicht um die Zuschläge für Feiertagsarbeit (die bekommen wir), sondern darum, dass es keine überstunden gibt, wenn der Feiertag zufällig auf einen Sonntag fällt. Fällt er auf einen Montag - Samstag, gibt es dagegen überstunden.

Geschrieben

wenn es kein tarifvertrag gibt, dann gelten halt die gesetzlichen mindestregelungen - ein tarifvertrag kann diese lediglich verbessern, aber nicht verschlechtern.

Geschrieben

was steht denn im arbeitsvertrag?

war schon bei firmen da haben sich sonntag und feiertag aufsummiert (100% sonntagsaufschlag + 100% feiertagsaufschlag :wacko: )

aktuell schlägt der sonntag den feiertag laut meinem arbeitsvertrag. Und weil sonntag bei mir normalarbeitszeit ist, ist auch sonntag der 25.12.2011 normalarbeitszeit. hmm

Geschrieben

Ist ein privater Träger, ja.

Was im Vertrag steht, kann ich aus dem Kopf nicht sagen, aber ich glaube, da steht nix dazu.

Ich denke, wir werden einfach damit leben müssen, dass es so ist, wie es ist. Davon ab ist die Vergütung schon nicht so verkehrt für den sozialen Bereich, es gibt sogar noch Weihnachtsgeld. Wir wollten einfach wissen, ob das so, wie ich es beschrieben habe, normal ist, oder ob es da eine gesetzliche Regelung zu gibt. Sofern es aber nicht vertraglich geregelt ist, liegt es wohl im Ermessen des Arbeitgebers, wie er das handhabt.

Geschrieben

Hallo Spiderdust,

wenn der Sonntag bei dir arbeitsvertraglich als "normaler" Arbeitstag deklariert ist, dann gilt hier selbstverständlich auch die gleiche Feiertagsregelung wie an allen anderen Werktagen.

Will heissen:

Werktag = Feiertag -> Feiertagsregelung

Wenn Sonntag = Werktag und Sonntag = Feiertag -> Feiertagsregelung

Gruß

Marcus

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