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GSFwa: Rücktritt vom Kaufvertrag bei Möbelkauf


Wasi

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Aloha Gemeinde...

Evtl kennt sich hier ja jemand mit der Materie aus und kann mir helfen.

Folgende Situation:

Am 22.12.2011 war ich im Möbelhaus um ein Bett zu kaufen. Schnell war das richtige gefunden und wir haben mit dem Verkäufer die Details mündlich besprochen:

-Gestellbreite

-Holzart

-Kopfteil

-2 Nachtkonsolen

Während wir uns noch eine Zigarette gönnten, schrieb der Verkäufer alles zusammen und bereitete den Kaufvertrag vor. Noch kurz am Preis gefeilscht und unterschrieben!

Anzahlung erfolgte noch im Möbelhaus.

Auf dem Kaufvertrag sind die einzelnen Positionen aufgeführt, allerdings ohne Bezeichnungen sondern in Form von Bestellnummern. Für uns also nicht nachvollziehbar welche Nummer zu welchem Bauteil gehört.

Heute rief der Verkäufer an, und hat mich darauf hingewiesen, dass er eine Nachtkonsole im Kaufvertrag nicht aufgeführt hat. Diese soll nun von uns nachbestellt werden, wenn wir diese haben möchten. Das wären dann dezente 300€ extra!

Da ich den Kaufvertrag ja unterschrieben habe, ist dieser gültig. Besteht nun für mich eine Möglichkeit vom Kaufvertrag zurück zu treten?

Ideallösung wäre, das bereits bestellte Nachtkästchen vom Kaufvertrag zu streichen. Wird aber wohl auch nicht möglich sein.

Ich hoffe Ihr habt meine Erklärung verstanden und bin für jeden Tip dankbar!

Es grüsst, der Wasi

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Klingt für mich jetzt aber irgendwie nicht so richtig seriös. Normalerweise sollte doch auf so einem Auftrag / Bestellung (auch für den Kunden) klar ersichtlich sein, um was es sich handelt. Also Bett, Modell "Alma" mit doppelter Spannmuffenfederung, 2x Matraze soundso u.s.w.

Ich würde da nochmal das Gespräch suchen und auf dem kompletten Schlafzimmer zu dem ausgehandeltem Preis bestehen. Wenn das nicht fruchtet, Abteilungsleiter, Geschäftsführer einbeziehen und zum Ausdruck bringen, daß ihr doch nichts mit dem (offensichtlichen) Fehler des Verkäufers zu tun habt. Wer bestellt denn bitteschön ein Doppelbett mit einem Nachttischschränkchen.

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Vespadirk hat recht. Die Anfechtung wegen (hier wohl Inhalts-) Irrtums ist Deine juristisch einzige Möglichkeit, aus den Verpflichtungen des Kaufvertrages herauszukommen.

So etwas wie Rücktritt gibt es in dem von Dir beschriebenen Fall leider nicht.

Grüße

Flameboy

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Vespadirk hat recht. Die Anfechtung wegen (hier wohl Inhalts-) Irrtums ist Deine juristisch einzige Möglichkeit, aus den Verpflichtungen des Kaufvertrages herauszukommen.

So etwas wie Rücktritt gibt es in dem von Dir beschriebenen Fall leider nicht.

Grüße

Flameboy

Sehe ich anders:

der Kaufvertrag ist so gültig, wie er zwischen dem Erfüllungsgehilfen und Euch besprochen wurde. Schriftformerforderniss fällt aus- Ihr kauft ja keine Butze sondern nur ein kommodes (so Gott will) Möbelstück.

Das dann ein kryptischer Kauvertrag aufgesetzt wurde ist blöde und spricht auf den ersten Blick für einen Inhaltsirrtum. Blöde deshalb, weil Ihr Euch bei einer Irrtumsanfechtung Schadenersatzpflichtig machtet. Der VK könnte also das famose Bett samt Zubehör unter Preis verkaufen und Euch die Differenz in Rechnung stellen.

Deshalb würde ich die harte Linie fahren:

Gekauft wie besprochen, Ihr müsst Euch in den Bestellnummern nicht wiederfinden, die Euch ja anscheinend auch nicht aufgeschlüsselt wurden. Der Ball liegt beim Möbelhaus und ich würde von der Position nicht abrücken.

Druck machen und mit dem Vorgesetzten ein paar Takte zum Thema Transparenz und Kundenfreundlichkeit plaudern.

Haut rein.

Gruß

tc

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Ich will jetzt nicht (allzu juristisch) widersprechen, aber: Viel Spaß beim Nachweis des anderweitig Besprochenen trotz des insofern eindeutigen Kaufvertrages :wacko:

Gut wiederum ist, dass es der Verkäufer mit dem Nachweis eines anfechtungsbedingten Schadens ebenso schwer haben wird (Möbelhaus, vermutlich nicht einziges Bett dieser Kategorie, ...).

Je nach Einzelfall könnte man auch die (schadensersatzfreie) Anfechtung wegen Täuschung versuchen, hierfür müsste der Vertragspartner bzw. dessen Vertreter natürlich arglistig gehandelt haben.

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Sitz nun schon eine Std im Möbelhaus. Bis eben sind wir zu keiner zufriedenstellenden Lösung gekommen. Danke nochmal für Eure Infos.

Der Geschäftsstellenleiter kommt nun hinzu!

Wir werden sehen was dabei nun raus kommt.

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Gut wiederum finde ich, dass der Wasi erstmal das Gespräch sucht. (Oft wird die Suppe ja gar nicht so heiß gegessen wie sie gekocht wird)

Absolut! Zu den juristischen Feinheiten sollte es nur kommen, wenn eine einvernehmliche Lösung nicht mehr möglich ist (und selbst dann sind diese oft nur Argumentationshilfen, um dennoch eine einvernehmliche Lösung zu erreichen).

@ Wasi: Viel Erfolg!

Bearbeitet von Flameboy
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Gespräch suchen ist sinnvollst, logisch.

Aber die gar sehr Verkäuferfreundliche Haltung hier verstehe ich nicht ganz und bleibe bei meinen Ansichten.

@ flameboy: Wenn der unterschriebene Kaufvertrag so eindeutig wäre wie du schreibst, gäbe es ja kein Problem, oder ? Dann hätte Wasi ja gewusst, was er da unterschreibt...

Viel Erfolg!

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Servus tc,

das Schöne an Jura ist, dass immer beide Ansichten vertretbar sind. Dementsprechend möchte ich Dir gar nicht widersprechen :wacko:

Ich persönlich spreche dem Käufer eine gewisse Prüfungsobliegenheit zu. Er kann also nicht (wir gehen mal vom hier beschriebenen Fall weg zu einem abstrakten Fall) einfach mal unterschreiben und dann behaupten, er habe nicht verstanden, was er unterschreibt. Wenn der Käufer einen Vertrag nicht versteht oder nicht prüft, darf er nicht unterschreiben. Tut er es trotzdem, verbleibt ihm nur die Möglichkeit der Anfechtung mit den von Dir beschriebenen Konsequenzen (zum Schutz des in den Vertragsschluss vertrauenden Partners).

Nachdem wir mit unserer Diskussion die gerichtlichen Schriftsätze schon vorweg genommen haben, hoffen wir mal, dass eine tatsächliche rechtliche Auseinandersetzung nicht nötig sein wird :wacko:

Viele Grüße und nochmal viel Erfolg

Flameboy

Bearbeitet von Flameboy
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Ende gut - alles gut!

Nach einer längeren Diskussion, mit Pulsanstieg beider Seiten, wurden wir uns einig. Verkäufer und Geschäftsstellenleiter haben mir immer wieder Angebote gemacht, welche ich brav abgeleht habe. Erst 20%, dann 35% usw...

Letztendlich habe ich die zweite Nachtkonsole umsonst dazu bekommen. :wacko:

Merci Euch für die teilweise sehr hilfreichen Antworten!!

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Na schau!

Das Gespräch suchen ein paar Argumentationshilfen bereit legen - und alles ist gut.

Mit der harten Linie fahren und Druck aufbauen stößt oft auf noch mehr Gegendruck und bringt im Endeffekt: nix. (selten zumindest)

Freut mich für euch das es so gut ausgegangen ist.

Prost!

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Fein!

Ob mit oder ohne Druck: Ich finde hier wurde das ganze Spektrum an Argumentationen geboten und letzten Endes ein für alle annehmbares Ergebnis erzielt.

Das ist mal ein schöner Start in das neue Jahr.

Euch allen ein feines und leckeres neues Jahr!

Prost!

Grüße,

tc

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    • Für den Crono sollte ein Membraneinlaß in Kombi mit 30er PHB besser funktionieren als Si und Drehschieber.
    • Ich bin mir nicht sicher, ob Biden ein vollständiger Präsident war oder mehr eine Art Marionette für die Präsentation nach außen, während Andere im Hintergrund ihre Politik gemacht haben. Trump ist kein Berufspolitiker, sondern ein Geschäftsmann, der im Rentenalter noch einmal in die Politik gegangen ist. Deshalb liebt er Deals und hat kein so großes Netzwerk in der Politik, das er nutzen/ das ihn benutzen kann. Das macht ihn gleichzeitig für andere Politiker - auch im Ausland - eher unberechenbar und unkonventionell und erklärt zB warum er mit Musk zusammenarbeiten will. Und Musk hat, wie wir von seinen Beiträgen auf X wissen, Deutschland/ die Deutschen Dank seine Tesla Fabrik bei Berlin, immer im Blick. Außerdem ist es seine letzte Amtszeit (schon allein aus Altersgründen und man sieht ihm auch an, dass die letzten knapp 1000 Wahlkampfauftritte an seinen Kräften gezehrt haben) und da gibt es vielleicht einige besondere Möglichkeiten wie weniger Rücksichtnahmen, Freunde, die sich in der letzten Amtszeit als Feinde/ U-Boote erwiesen haben, aus seinem Kreis zu entfernen... Manche glauben auch, dass er gegen Deutschland ist und schon allein wie er früher Frau Merkel behandelt hat, scheint dieses zu bestätigen. Es waren gerade zwei junge, nach eigenen Aussagen konservative, deutsche Youtuber in den USA, um über die Stimmung kurz vor der Wahl, während der Wahl und nach der Wahl zu berichten. Aufgrund eines Bekannten (Beziehungen/ Empfehlungen sind in den USA alles) waren sie dann nicht nur auf einen Whiskey im Trump Tower eingeladen, sondern waren bei einem Besuch des Mar-a-Lago nach einer kurzen Überprüfung dort auch auf die Wahlparty eingelassen worden. Mit Trumps Worten "Where are my Germans?" hat sich Trump dann zusammen mit drei anderen Deutschen zu ihnen gesellt, um Selfies zu machen und ein kurzes Gespräch zu führen. Obwohl sich die beiden als Journalisten vorgestellt hatten, durften sie sich anschließend frei im Publikum bewegen und mußten die Zeit nicht auf der Fläche der akkreditierten Journalisten, wo sich BBC, NBC... aufhielten, verbringen. ARD, ZDF, Welt waren nicht akkreditiert worden und mußten sich auf der Straße vor dem Mar-a-Lago aufhalten. Frau Weidel hat Trump auch um Audienz gebeten und wohl schon eine positive Antwort bekommen. Also scheint Trump zwischen sonen und solchen deutschen Menschen/ Institutionen zu unterscheiden und der Rest läuft über Deals.   Und was Berlin betrifft: Im Januar werden Beamte bewertet und können dann befördert werden. Außerdem gibt es dann den Stellen-Etat des neuen Jahres. Das schafft neue Möglichkeiten. Olaf will noch ein paar Gesetze durchbringen, obwohl er keine Mehrheit mehr hat. Ob ihm dann Andere - ohne das ihre Handschrift/ Wünsche dort auftaucht/ auftauchen - dabei helfen werden? Um Gesetze zu verabschieden müssen diese auf die Tagesordnung kommen. Ohne Mehrheit und wenn man sich allein die veränderte Tagesordnung des Bundestages vom 7.11. anschaut, könnte allein das überraschend problematisch werden.   Es bleibt also spannend auf beiden Seiten des Atlantiks. Ich wäre schon froh wenn endlich das sinnlose Sterben in der Ukraine beendet würde.
    • VMC stellt auf der Eicma 2024 gerade ihre neuen Zylinder vor. Neben dem bereits bekannten VMC Explorer 244ccm gibt es jetzt für die 200er Gehäuse einen neuen Alu Zylinder, den Ranger 213ccm. Ob er eine Alternative zum beliebten Malossi Sport 210ccm wird, wird sich bald zeigen.     Er soll an das Layout des größeren Explorers angelehnt sein. Bohrung 69mm und demnach 213ccm bei einem 57mm Hub, aber auch mit 60mm Hub fahrbar und dann mit 224ccm.   Demnächst verfügbar. Preis noch unbekannt.    
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    • Sehr wahrscheinlich. Wenn du bei Ebay einen Artikel einstellst, gibt's einen Button, um dir von einer KI einen Text generieren zu lassen. Die Ebay-KI ist aber offensichtlich nicht sehr ausgereift.
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