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GSFwa: Rücktritt vom Kaufvertrag bei Möbelkauf


Wasi

Empfohlene Beiträge

Aloha Gemeinde...

Evtl kennt sich hier ja jemand mit der Materie aus und kann mir helfen.

Folgende Situation:

Am 22.12.2011 war ich im Möbelhaus um ein Bett zu kaufen. Schnell war das richtige gefunden und wir haben mit dem Verkäufer die Details mündlich besprochen:

-Gestellbreite

-Holzart

-Kopfteil

-2 Nachtkonsolen

Während wir uns noch eine Zigarette gönnten, schrieb der Verkäufer alles zusammen und bereitete den Kaufvertrag vor. Noch kurz am Preis gefeilscht und unterschrieben!

Anzahlung erfolgte noch im Möbelhaus.

Auf dem Kaufvertrag sind die einzelnen Positionen aufgeführt, allerdings ohne Bezeichnungen sondern in Form von Bestellnummern. Für uns also nicht nachvollziehbar welche Nummer zu welchem Bauteil gehört.

Heute rief der Verkäufer an, und hat mich darauf hingewiesen, dass er eine Nachtkonsole im Kaufvertrag nicht aufgeführt hat. Diese soll nun von uns nachbestellt werden, wenn wir diese haben möchten. Das wären dann dezente 300€ extra!

Da ich den Kaufvertrag ja unterschrieben habe, ist dieser gültig. Besteht nun für mich eine Möglichkeit vom Kaufvertrag zurück zu treten?

Ideallösung wäre, das bereits bestellte Nachtkästchen vom Kaufvertrag zu streichen. Wird aber wohl auch nicht möglich sein.

Ich hoffe Ihr habt meine Erklärung verstanden und bin für jeden Tip dankbar!

Es grüsst, der Wasi

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Klingt für mich jetzt aber irgendwie nicht so richtig seriös. Normalerweise sollte doch auf so einem Auftrag / Bestellung (auch für den Kunden) klar ersichtlich sein, um was es sich handelt. Also Bett, Modell "Alma" mit doppelter Spannmuffenfederung, 2x Matraze soundso u.s.w.

Ich würde da nochmal das Gespräch suchen und auf dem kompletten Schlafzimmer zu dem ausgehandeltem Preis bestehen. Wenn das nicht fruchtet, Abteilungsleiter, Geschäftsführer einbeziehen und zum Ausdruck bringen, daß ihr doch nichts mit dem (offensichtlichen) Fehler des Verkäufers zu tun habt. Wer bestellt denn bitteschön ein Doppelbett mit einem Nachttischschränkchen.

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Vespadirk hat recht. Die Anfechtung wegen (hier wohl Inhalts-) Irrtums ist Deine juristisch einzige Möglichkeit, aus den Verpflichtungen des Kaufvertrages herauszukommen.

So etwas wie Rücktritt gibt es in dem von Dir beschriebenen Fall leider nicht.

Grüße

Flameboy

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Vespadirk hat recht. Die Anfechtung wegen (hier wohl Inhalts-) Irrtums ist Deine juristisch einzige Möglichkeit, aus den Verpflichtungen des Kaufvertrages herauszukommen.

So etwas wie Rücktritt gibt es in dem von Dir beschriebenen Fall leider nicht.

Grüße

Flameboy

Sehe ich anders:

der Kaufvertrag ist so gültig, wie er zwischen dem Erfüllungsgehilfen und Euch besprochen wurde. Schriftformerforderniss fällt aus- Ihr kauft ja keine Butze sondern nur ein kommodes (so Gott will) Möbelstück.

Das dann ein kryptischer Kauvertrag aufgesetzt wurde ist blöde und spricht auf den ersten Blick für einen Inhaltsirrtum. Blöde deshalb, weil Ihr Euch bei einer Irrtumsanfechtung Schadenersatzpflichtig machtet. Der VK könnte also das famose Bett samt Zubehör unter Preis verkaufen und Euch die Differenz in Rechnung stellen.

Deshalb würde ich die harte Linie fahren:

Gekauft wie besprochen, Ihr müsst Euch in den Bestellnummern nicht wiederfinden, die Euch ja anscheinend auch nicht aufgeschlüsselt wurden. Der Ball liegt beim Möbelhaus und ich würde von der Position nicht abrücken.

Druck machen und mit dem Vorgesetzten ein paar Takte zum Thema Transparenz und Kundenfreundlichkeit plaudern.

Haut rein.

Gruß

tc

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Ich will jetzt nicht (allzu juristisch) widersprechen, aber: Viel Spaß beim Nachweis des anderweitig Besprochenen trotz des insofern eindeutigen Kaufvertrages :wacko:

Gut wiederum ist, dass es der Verkäufer mit dem Nachweis eines anfechtungsbedingten Schadens ebenso schwer haben wird (Möbelhaus, vermutlich nicht einziges Bett dieser Kategorie, ...).

Je nach Einzelfall könnte man auch die (schadensersatzfreie) Anfechtung wegen Täuschung versuchen, hierfür müsste der Vertragspartner bzw. dessen Vertreter natürlich arglistig gehandelt haben.

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Sitz nun schon eine Std im Möbelhaus. Bis eben sind wir zu keiner zufriedenstellenden Lösung gekommen. Danke nochmal für Eure Infos.

Der Geschäftsstellenleiter kommt nun hinzu!

Wir werden sehen was dabei nun raus kommt.

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Gut wiederum finde ich, dass der Wasi erstmal das Gespräch sucht. (Oft wird die Suppe ja gar nicht so heiß gegessen wie sie gekocht wird)

Absolut! Zu den juristischen Feinheiten sollte es nur kommen, wenn eine einvernehmliche Lösung nicht mehr möglich ist (und selbst dann sind diese oft nur Argumentationshilfen, um dennoch eine einvernehmliche Lösung zu erreichen).

@ Wasi: Viel Erfolg!

Bearbeitet von Flameboy
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Gespräch suchen ist sinnvollst, logisch.

Aber die gar sehr Verkäuferfreundliche Haltung hier verstehe ich nicht ganz und bleibe bei meinen Ansichten.

@ flameboy: Wenn der unterschriebene Kaufvertrag so eindeutig wäre wie du schreibst, gäbe es ja kein Problem, oder ? Dann hätte Wasi ja gewusst, was er da unterschreibt...

Viel Erfolg!

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Servus tc,

das Schöne an Jura ist, dass immer beide Ansichten vertretbar sind. Dementsprechend möchte ich Dir gar nicht widersprechen :wacko:

Ich persönlich spreche dem Käufer eine gewisse Prüfungsobliegenheit zu. Er kann also nicht (wir gehen mal vom hier beschriebenen Fall weg zu einem abstrakten Fall) einfach mal unterschreiben und dann behaupten, er habe nicht verstanden, was er unterschreibt. Wenn der Käufer einen Vertrag nicht versteht oder nicht prüft, darf er nicht unterschreiben. Tut er es trotzdem, verbleibt ihm nur die Möglichkeit der Anfechtung mit den von Dir beschriebenen Konsequenzen (zum Schutz des in den Vertragsschluss vertrauenden Partners).

Nachdem wir mit unserer Diskussion die gerichtlichen Schriftsätze schon vorweg genommen haben, hoffen wir mal, dass eine tatsächliche rechtliche Auseinandersetzung nicht nötig sein wird :wacko:

Viele Grüße und nochmal viel Erfolg

Flameboy

Bearbeitet von Flameboy
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Ende gut - alles gut!

Nach einer längeren Diskussion, mit Pulsanstieg beider Seiten, wurden wir uns einig. Verkäufer und Geschäftsstellenleiter haben mir immer wieder Angebote gemacht, welche ich brav abgeleht habe. Erst 20%, dann 35% usw...

Letztendlich habe ich die zweite Nachtkonsole umsonst dazu bekommen. :wacko:

Merci Euch für die teilweise sehr hilfreichen Antworten!!

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Na schau!

Das Gespräch suchen ein paar Argumentationshilfen bereit legen - und alles ist gut.

Mit der harten Linie fahren und Druck aufbauen stößt oft auf noch mehr Gegendruck und bringt im Endeffekt: nix. (selten zumindest)

Freut mich für euch das es so gut ausgegangen ist.

Prost!

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Fein!

Ob mit oder ohne Druck: Ich finde hier wurde das ganze Spektrum an Argumentationen geboten und letzten Endes ein für alle annehmbares Ergebnis erzielt.

Das ist mal ein schöner Start in das neue Jahr.

Euch allen ein feines und leckeres neues Jahr!

Prost!

Grüße,

tc

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