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Radarstrafe aus Bayern, welche Summe muss ich bezahlen?


stani

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Aus der Serie "GSF weiß alles" hier eine Frage:

Ich bin Österreicher, daher nicht so mit den bürokratischen Briefverkehr aus Deutschland vertraut:

Im November bin ich auf der Autobahn Nähe Passau in ein Radar gefahren .

Jetzt kam der schÖne Brief vom Bayrischen Polizeiverwaltungsamt mit der Strafverfügung.

Ganz unten steht dann

"Regelsatz gemäß Tatbestandskatalog"

Bußgeld €70,--; Kosten (i.d.R.) €23,50; Punkte 1; Fahrverbot 00 Monate

Bußgeld u. der 1 Punkt in Flensburg sind mir klar. Aber es sind keine Summen addiert, es ist auch kein Erlagschein beigelegt, auf dem die Gesamtsumme steht.

Daher meine Frage: Sind die Kosten von 23,50 in den 70,-- schon enthalten oder muss ich €93,50 bezahlen??

Bitte um dringende Hilfe, hab den Zettel schon ein paar Tage liegen lassen u. bin mit der Zahlung überfällig :wacko:

Greetz, STANI :wacko:

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Wenn du mutig bist überweist nur 70€

meines wissens, ist die 23,5 € so eine bearbeitungsgebühr für doofe Ösis

und die ist EXTRA zu zahlen, habe ich bis jetzt immer gemacht und lebe sorgenfrei!

RICHTIGE spezialisten handeln sich ein deutsches Fahrverbot ein!

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Wenn du mutig bist überweist nur 70€

meines wissens, ist die 23,5 € so eine bearbeitungsgebühr für doofe Ösis

und die ist EXTRA zu zahlen, habe ich bis jetzt immer gemacht und lebe sorgenfrei!

RICHTIGE spezialisten handeln sich ein deutsches Fahrverbot ein!

Ich zahle immer die 23,50 EUR Bearbeitungsgebühr. Der Gesamtbetrag (Bussgeld + Bearbeitungsgebühr) ist ja auch so auf dem beiliegenden überweisungsvordruck ausgewiesen. Wohne allerdings in DE.

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Wenn du mutig bist überweist nur 70€

meines wissens, ist die 23,5 € so eine bearbeitungsgebühr für doofe Ösis

und die ist EXTRA zu zahlen, habe ich bis jetzt immer gemacht und lebe sorgenfrei!

RICHTIGE spezialisten handeln sich ein deutsches Fahrverbot ein!

Die Bearbeitungsgebühr zusätzlich zum Bußgeld müssen "doofe Deutsche", die sich blitzen lassen, genauso zahlen. Ich kÖnnte mir vorstellen, daß die da bei Bußgeldbescheiden, die ins Ausland verschickt werden "i.d.R." zu schreiben, um sich abzusichern, falls durch ausländische Geldinstitute noch irgendwelche Extragebühren erhoben werden.

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@Undi: Bist du leicht einer dieser "echten Spezialisten" ? :wacko:

@cassius: Das ist es ja gerade, bei uns in Ö ist auch ein vorgedruckter Erlagschein mit zu bezahlender Gesamtsumme dabei, bei dem Brief aus Bayern aber nicht. Es ist auch im Schreiben nirgends eine Gesamtsumme.

Und vor allem: Was heißt da i.d.R? In der Regel? Meine Frau hat gerade keine Regel :wacko:

Dunkel erinnere ich mich, dass ich vor ca. 2-3 Jahren schon mal sowas bekam, und da habe ich ohne die 23.50 überwiesen. Es kam nie eine Nachforderung. Und scheinbar wurde nichts darüber "abgespeichert", sonst hätten sie´s wohl jetzt dazugeschrieben, dass da von früher noch was offen ist. Bei sowas sind die BehÖrden ja tiptop drauf.

Ich glaub, ich riskiere die 70,-- :wacko:

Greetz, STANI :wacko:

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Und sollte ein weitere Brief kommen, hat sich das überschnitten und man hat selbst festgestellt, dass die € 23,50 noch zu zahlen sind und hat sie bereits überwiesen.

Mal ne dumme Frage: Punkte in Flensburg? Geht das? Darfst Du dann 18 haben und nicht mehr nach D einreisen? :wacko:

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Jup ist so.

Freund von mir ist LKW-Fahrer, hauptsächlich in den nördlichen Staaten unterwegs.

Hatte sein Punktekonto bei euch wg.Geschwindigkeit und Abstandsverstössen voll.

Somit Fahrverbot für ihn in Deutschland.

Anderes Thema noch wg Fahrverbot.

Unsere L-17 (17jährige Autofahrer) dürfen auch nicht in De fahren.

Grüsse Didi

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Bussgeld solltest du bezahlen, eh klar. Ob du die 23,50 auch bezahlen solltest, würde ich in deinem Fall mit einem NEIN beantworten. Die Geldbusse ist z.B. durch Erzwingungshaft beitreibbar, die Bearbeitungsgebühr müsste, glaube ich, auf dem Zivilweg eingeklagt werden. Ist ziemlich unwahrscheinlich, dass sie es tun werden.

Meine Sicht der Dinge, ohne Gewehr und sonstige Waffen

Bearbeitet von brianjones71
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Überweis das busgeld, die bearbeitungsgebühr und wenn du den staat ein bisschen ärgern willst legst noch 50cent spende drauf, ist aber wichtig im verwendungszweck auch als solch eine zu vermerken. Die haben dann ein grosses kuddelmuddel um die spende zu verbuchen, dass wenigstens die hohe beabeitungsgebühr gerechtfertigt ist. Im übrigen ist die höhe dieser nicht gerechtfertigt, da sie angemessen der 70€ sein sollte 1/3 der busse ist dies natürlich nicht somit könntest du dir vom deutschen staat offen legen lassen wie die gebühr zu stande kommt und somit einen geringeren bearbeitungsatz erklagen und so weiter und so fort

Bezahl aber lieber alles wie gewünscht evtl mit einer kleinen Spende dann biste auf der sicheren seite

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Überweis das busgeld, die bearbeitungsgebÜhr und wenn du den staat ein bisschen ärgern willst legst noch 50cent spende drauf, ist aber wichtig im verwendungszweck auch als solch eine zu vermerken. Die haben dann ein grosses kuddelmuddel um die spende zu verbuchen, dass wenigstens die hohe beabeitungsgebÜhr gerechtfertigt ist. Im Übrigen ist die höhe dieser nicht gerechtfertigt, da sie angemessen der 70€ sein sollte 1/3 der busse ist dies natÜrlich nicht somit könntest du dir vom deutschen staat offen legen lassen wie die gebÜhr zu stande kommt und somit einen geringeren bearbeitungsatz erklagen und so weiter und so fort

Bezahl aber lieber alles wie gewÜnscht evtl mit einer kleinen Spende dann biste auf der sicheren seite

Das wäre eine geile Idee! Gefällt mir! :wacko:

Im Übrigen habe ich aus meinen Unterlagen den damaligen Bescheid vor 2 Jahren herausgesucht: Strafe €20,-- u. Verwaltungskosten €23,50!! Also höher als die Strafe selbst. Und ich habe damals tatsächlich die 23,50 nicht bezahlt.

@tittndidi: Im Übrigen ist es auch so, dass der Leichtmotorrad FÜhrerschein-B-Zusatz (B 111) fÜr 125ccm - Zweiräder auch in DE nicht gilt. Man wÜrde sich dort also ohne gÜltige Fahrerlaubnis bewegen. Dieser FÜhrerschein gilt nur fÜr österreich, Italien u. Luxemburg.

(Ist vielleicht auch fÜr viele wichtig, die sich heuer auf den Weg zu den World Vespa Days nach Great Britain machen.)

Greetz, STANI :wacko:

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Und sollte ein weitere Brief kommen, hat sich das überschnitten und man hat selbst festgestellt, dass die € 23,50 noch zu zahlen sind und hat sie bereits überwiesen.

Mal ne dumme Frage: Punkte in Flensburg? Geht das? Darfst Du dann 18 haben und nicht mehr nach D einreisen? :wacko:

ich habe/hatte 5 punkte , jetzt sinds weniger oder mehr.....

ändert sich ständig , bin nicht so auf dem laufendem.

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@tittndidi: Im Übrigen ist es auch so, dass der Leichtmotorrad FÜhrerschein-B-Zusatz (B 111) fÜr 125ccm - Zweiräder auch in DE nicht gilt. Man wÜrde sich dort also ohne gÜltige Fahrerlaubnis bewegen. Dieser FÜhrerschein gilt nur fÜr österreich, Italien u. Luxemburg.

(Ist vielleicht auch fÜr viele wichtig, die sich heuer auf den Weg zu den World Vespa Days nach Great Britain machen.)

das is eh n weiberfÜhrerschein, männer haben nen unbeschränkten A :wacko:

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