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Primavera aus Italien , ohne Papiere , Gestohlen gemeldet !


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Geschrieben

Hallo Liebe Gemeinde,

Ich habe vor vielen jahren eine Primavera ohne Papiere aus Italien in Deutschland mit Kaufvertrag gekauft .

Nach 5 Jahren , wo ich die Prima mit der Eideststattlichen Erklärung Zulassen wollte , hat sich bei der Abfrage bei der Polizeidienstelle herausgestellt

das die Prima in Italien als gestohlen gemeldet war .

Nun die Prima wollte der Rechtmäßige Eigentümer nicht wiederhaben , die Polizei hat mir nun die Prima überlassen , eine Schriftliche bescheinigung habe ich erhalten das ich der eigentümer bin. Das KBA müßte dann den Eintrag gelöscht haben ???

Nun aber jetzt , möchte ich die Prima auf die Strase bringen , das heißt Zulassen, eine Primavera habe ich damals ja mit der Eideststattliche Erklärung zugelassen , ( Papiere vor vielen jahren abhanden gekommen )

aber wie ist das jetzt mit dieser Diebstahlsache ? wie kriege ich die Primavera Zugelassen ?? sind irgendwelche Einträge noch beim KBA oder der Polizei vorhanden ?

Kann ich mit der Polizei Bescheinigung das die Primavera mir gehört was bei der Zulassungsstelle machen ??

Fragen Fragen Fragen .............

Gruß

Enzo

Geschrieben

Nun die Prima wollte der Rechtmäßige Eigentümer nicht wiederhaben , die Polizei hat mir nun die Prima überlassen , eine Schriftliche bescheinigung habe ich erhalten das ich der eigentümer bin.

Ist doch einwandfrei! Zum TüV und Datenblatt machen lassen, Versicherungszusage holen und dann zur Zulassungsstelle.

Geschrieben

Hallo ,

So habe nun heute mal der Zulassungsstelle Angerufen , die sagten mir das ich eine Bescheinigung oder die Papiere des Italienischen Vorbesitzer haben muß das er den Roller nicht wieder haben will !! Dann verstehe ich jetzt nicht wieso ,meine Bescheinigung der Polizei / BKA nicht ausreicht ???

Wie soll ich den da jetzt noch dran kommen ??

Oder hat der bei der Zulassung keine Ahnung ??

Gruß

Enzo

Geschrieben

Also mit der Bescheinigung das du der besitzer bist, hast du doch nen Eigentumsnachweis oder nicht?!

Wie war das noch mit besitz und Eigentum grübel grübel.

Sag mal hattest du ein Eidesstattliche Versicherung abgegeben das du die Papiere von dfer Kiste verloren hattest?

Wenn ja dann sei mal richtig froh wenn du keinen Ärger bekommst.

Gruß tarzan

Geschrieben (bearbeitet)

Hallo ,

So habe nun heute mal der Zulassungsstelle Angerufen , die sagten mir das ich eine Bescheinigung oder die Papiere des Italienischen Vorbesitzer haben muß das er den Roller nicht wieder haben will !! Dann verstehe ich jetzt nicht wieso ,meine Bescheinigung der Polizei / BKA nicht ausreicht ???

Wie soll ich den da jetzt noch dran kommen ??

Oder hat der bei der Zulassung keine Ahnung ??

Gruß

Enzo

Hartnäckig bleiben und zu nem anderen Sachbearbeiter gehen und hoffen, dass der die Sache nicht so handhabt. Ich hatte ein ähnliches Erlebnis und bin dann zu einer anderen Zulassungsstelle. Ich frage mich immer was die Hundehirne beim TÜV oder Zulassungsstelle denken. Weisheit scheint da nicht gerade gesäät zu sein.

Bearbeitet von Herr Gawasi
Geschrieben

Woher weiß die Zulassungsstelle das die PV mal als gestohlen gemeldet wurde??

Wenn die das vom KBA haben, dann muß es da wohl erst gelöscht werden.

Wenn sie es von dir haben wäre die Taktik "Was man nicht weiß macht einen auch nicht heiß" besser gewesen.

Auf guten Willen brauchst du bei den meisten Behörden nicht hoffen, die gehen streng nach Vorschrift!!

Geschrieben (bearbeitet)

Oder hat der bei der Zulassung keine Ahnung ??

Oft ist das so.

Mach' Deine Sachen fertig und geh' einfach hin, ohne Fragen zu stellen (!). Mach denen kein Problem, wo sie vielleicht keines gesehen haben. Die am Schalter haben oft mehr/anderes Wissen, als irgendein Mitarbeiter am Telephon.

Sollte dann noch was fehlen, sollem sie das plausibel erklären. Deine Eigentumserklärung, die Du damals erhalten hast, ist ein amtliches Dokument.

Bearbeitet von lindy
Geschrieben

Wenn sie es von dir haben wäre die Taktik "Was man nicht weiß macht einen auch nicht heiß" besser gewesen.

Das meine ich. Fragen ist bei Behörden immer gefährlich, weil sie dann erst Witterung aufnehmen.

Geschrieben

@ Schmied ,

woher soll ich wissen ob beim KBA raus ist , damals 2009 war die als gestohlen beim KBA gemeldet , dies kann ich auch nicht mal eben bei der Zulassungstelle erfragen .

Ich weiß auch nicht ob die Zulassungsstelle dieses noch sehen oder einsehen kann , wenn ich mit der Eidest.erklärung auf einmal um die ecke komme , und wenn sich dann herrausstellen sollte das , das Fahrzeug in Italien als gestohlen gemeldet war , dann kann ich einpacken , von den Nachspiel Täuschung und Unterschlagung brauchen wir dann auch nicht mehr lange von der Staatsanwaltschaft warten .

Bei der Polizei ist die Meldung raus das weiß ich seit heute , habe ja schon eine Bescheinigung 2009 dazu bekommen .

bei der Zulassungstelle war ich heute Persönlich , und den Vorfall direkt beim Leiter vorgetragen konnte ,

also , die Bescheinigungen vom BKA und Polizei sind in diesen Fall nichts wert . Er will auf jeden fall die Original Papiere haben , um dann den normalen weg der Zulassung zu gehen .

Alles andere bringt nichts. Es ist egal ob der Roller rechtmäßig jetzt mir gehört . Problem ist , das ich nicht weiß wer der Ital.Eigentümer ist. Selbst wenn ich wüßte wo er Wohnt , weiß ich ob er die Papiere noch hätte und mir die einfach so überlassen würde .??

ich weiß jetzt nicht was ich mache , am besten ist ich suche mir ein anderen Rahmen und gut ist ..

Gruß

Enzo

Geschrieben (bearbeitet)

Warum zum Henker willst Du eine falsche eidesstattliche Erlärung abgeben, wenn Du eine behördliche Eigentumsbescheinigung hast?

Besser, Du gehts mal zu der Zlst. hin und fragst da den Richtigen (Dienststellenleiter, wenn nichts anderes hilft).

Bearbeitet von lindy
Geschrieben (bearbeitet)

Sehe ich das richtig : die Kiste war noch nie in Deutschland zugelassen ?

Also brauchst du doch sowieso einen §21 beim TÜV.

Hier bekommst Du dann dein Datenblatt, mit dem du die Kiste dann bei der Zulassungsstelle einen Fahrzeugbrief bekommst und die Kiste mit diesem zulassen kannst..

.

Bearbeitet von oehli
  • 2 Wochen später...
Geschrieben (bearbeitet)

Hallo ,

Das ,mit der § 21 war mir klar .

Also , ich habe jetzt alles Versucht , no chance , Eidest.erklärung in dieser sache werde ich nicht tun , ist mir zu heiß .Papiere müssen her ! In Italien komm ich an nichts dran, zu kompliziert das ganze !!

Nun ich Suche jetzt nen Rahmen mit Papiere von einer 78er Primaversa VMBT1 oder nur "Papiere mit ner Fahrgestellnummer" wer was hat kann mich per PN anschreiben , solange schlummert die Primavera vor sich hin bis ich ne Lösung gefunden haben.

Gruß

Enzo

Bearbeitet von Vinz VN2T
Geschrieben

Hallo ,

Das ,mit der § 21 war mir klar .

Also , ich habe jetzt alles Versucht , no chance , Eidest.erklärung in dieser sache werde ich nicht tun , ist mir zu heiß .Papiere müssen her ! In Italien komm ich an nichts dran, zu kompliziert das ganze !!

Nun ich Suche jetzt nen Rahmen mit Papiere von einer 78er Primaversa VMBT1 oder nur "Papiere mit ner Fahrgestellnummer" wer was hat kann mich per PN anschreiben , solange schlummert die Primavera vor sich hin bis ich ne Lösung gefunden haben.

Gruß

Enzo

DAS ist aber mal Illegal...

Geschrieben

die zulassungsstelle hat doch aber direkten zugriff uaf die daten des kba, sprich die müssten online abfragen könne, ob da eine diebstahlsmeldung vorliegt. wenn alles gut ist, kann man sich das dann ausdrucken und siegeln lassen und damit zum tüv wackeln. kostet irgendwas bei 10€. hast du das schon probiert?

Geschrieben

den eigentumsnachweis musst du nicht beim tüv bringen. Der tüv ist nur für die technischen daten zuständig. dem ist der ursprung des fahrzeugs egal und muss auch nicht nachforschen wo der hobel herkommt.

die zulassungsstelle ist dafür zuständig.

das die zls die originalen papiere fordert ist auf folgendes zu beziehen. sie handelt nach dem grundsatz das es pro fz nur einen satz papiere geben darf um missbrauch/doppelzulassungen zu vermeiden. das ist rechtlich einwandfrei. nur für den betroffenen eher schlecht nachvollziehbar bzw umsetzbar.

viel erfolg.

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    • Und wer kommt auf dem "Bock"... ? oder alle mit dem Auto, oder der Schdroßabah ?
    • ...... bevor das Ganze hier noch weiter einschläft ......    "Es gibt Grund zur Vorfreude.  Unser X-ter X-Mas GlühKö steht an ==> Freitag 13.12. ab 19 Uhr Uschi und Oschelik freuen sich auf euer zahlreiches Erscheinen ! Glühwein, Becher, Lebkuchen haben wir da - aber wie immer, dürft ihr natürlich auch was mitbringen."   Na dann bis Freitag  Gruß BABA'S
    • Hm, ich weiß nicht... Das hieße ja, dass Abgas in den Innenraum kommt, und das darf eigentlich nicht sein. Sicher, dass da nicht der Krümmer undicht ist? Ich muss aber dazu sagen, dass meine ältesten Autos von 94 bzw. 96 sind. Seltener fahre ich mal in Karren aus den 70ern oder 80er mit. Da wäre das nicht normal, sondern ein Alarmzeichen. Wie es zB bei Karren aus der Vorkriegszeit ist, weiß ich nicht
    • Der größte Benefit ist sicherlich die Haltbarkeit bei größter Belastung. Sprich 10+PS und dauerhaft an die 100kmH. Aber durch die präzise Fertigung läuft das halt auch viel freigängiger und geschmeidiger. Davon profitiert man ja immer.... Letztendlich ist es aber auch die Sexualität von dem Teil, mal will es einfach weils geil ist  
    • Danke für die schnelle Antwort. 👍
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