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falsch parken mit versicherungskennzeichen nachverfolgbar?


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Nicht so einfach, wie bei einem normalen Kennzeichen (es gibt ja eigentlich keinen "amtlich registrierten Halter") - aber es ist über den GdV feststellbar.

Geschrieben

ist kurzfristig übers KBA möglich.....

nur wenns Kennzeichen grad erst ausgestellt wurde..... dauerts paar Tage länger....bis die jeweilige versicherung die Halterdaten weitergemeldet hat..

ich hatte schon telefonische Anfrage, an wen ich das Kennzeichen*** ausgegeben hatte....da ich die immer nur ca alle 3-4 Wochen mit der versicherung abgerechnet hatte

heute müssen wir die am selben Tag online eingeben....

Rita

Geschrieben
Und falls doch, bist du halt nicht gefahren :wacko:

Das funktioniert bei Parkraumbewirtschaftern nicht, da ist der Halter in der Zahlpflicht. Außerdem bist du ja eh nicht gefahren, du hast geparkt... :wacko:

Geschrieben

Erzähl doch erstmal was Du gemacht hast...... :wacko:

Auf der STraße geparkt. Am besten noch im absoluten Halteverbot oder auf nem Behindertenparkplatz oder in ner Feuerwehreinfahrt......

Oder "Ordnungsgemäß" auf dem Bürgersteig?

:wacko:

Geschrieben

wenn der schein weg geweht wurde und ich dann doch post bekomme mit mahngebühren, wie soll ich das dann beweisen?

dachte ich auch, ich habe seit 1991 (mit 50er) immer geparkt wo ich wollte und gestern das erste mal ein ticket bekommen.

niko

Geschrieben (bearbeitet)

Geduldet hin oder her aber ne Fuffi (Edith oder anderes 2-Rad) hat andererseits nix auf nem PKW Parkplatz zu suchen.....besonders nicht in nem Wohngebiet.

Parkschein und oder Parkausweis kannste zum einen nicht sicher befestigen und zum anderen auch nichteinmal beantragen (Parkausweis mein ich)

Bearbeitet von Tobi - MS
Geschrieben (bearbeitet)

Das funktioniert bei Parkraumbewirtschaftern nicht, da ist der Halter in der Zahlpflicht. Außerdem bist du ja eh nicht gefahren, du hast geparkt... :wacko:

Stimmt, das wurde ja mal geändert.. früher war das besser :wacko:

Ich dachte Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen gelten Parktechnisch als Fahrräder - d.h. können überall abgestellt werden

Nö. alles mit Schild kann post von Ordnungsamt bekommen

wenn der schein weg geweht wurde und ich dann doch post bekomme mit mahngebühren, wie soll ich das dann beweisen?

dachte ich auch, ich habe seit 1991 (mit 50er) immer geparkt wo ich wollte und gestern das erste mal ein ticket bekommen.

niko

Lass dir doch mal ein Foto schicken, schreib denen zurück das deine ganze Familie mit dem Roller fährt und du dich nicht daran erinnern kannst zu dem Zeitpunkt da gewesen zu sein. Sollen den Hiwi bennenen der es aufgenommen hat und ein Foto schicken bzw. den Roller genau beschreiben soll.

Bearbeitet von Kon Kalle
Geschrieben (bearbeitet)

also normal kriegt man doch nach dem eigentlichen strafzettel, auf dem man auch schon überweisen kann, erstmal noch nen brief mit zahlungsaufforderung ohne mahnung sofern man das nicht schon gemacht hat. wie gesagt kann ja weggeweht worden, oder von einem jugendlichen queerkopf entwendet worden sein. ich machs jedensfalls immer so dass ich erstmal abwarte ob da noch post kommt oder net. den strafzettel zahl ich nie sofort...

Bearbeitet von Cpt.Howdy
Geschrieben

den strafzettel zahl ich nie sofort...

Nur wenn man den direkt überreicht bekommt, schicken die danach keine Zahlungsaufforderung mehr, sondern gleich den (wegen aller möglichen Gebühren 3mal so teuren) Bußgeldbescheid. Ging mir mal so, als mir die Copse einen Strafzettel wegen Radfahren in der Fußgängerzone gab. Den hatte ich gewohnheitsmäßig auch erst mal weggeschmissen... :wacko:

Geschrieben

Geduldet hin oder her aber ne Fuffi (Edith oder anderes 2-Rad) hat andererseits nix auf nem PKW Parkplatz zu suchen.....besonders nicht in nem Wohngebiet.

Parkschein und oder Parkausweis kannste zum einen nicht sicher befestigen und zum anderen auch nichteinmal beantragen (Parkausweis mein ich)

PKW-Parkplatz? Wenn einer seine schwule Harley vor deinem Haus im öffentlichen Parkraum parken möchte,

dann kann er das tun.

Wenn ich mit meiner PX den Parkplatz daneben haben möchte, dann ist das auch i.O.

Ist zwar ´ne Arschlochnummer, aber soweit ich weiß rechtens.

Geschrieben

Ist zwar ´ne Arschlochnummer, aber soweit ich weiß rechtens.

Wobei dann Knöllchen, Abschleppen usw auch wieder in Ordnung sind.

Meiner Meinung nach sollte aus reiner Rücksicht ein umsichtiges Parken auf dem Gehweg (den Platz voraussetzend) entsprechend i.O. sein.

- Sowas kommt aber auch immer auf die Gegend an. (Ich war gestern Abend froh, dass ich zufällig mein Fahrrad im Bulli dabei hatte........soviel dazu)

Da nervt jemand der mit dem Wagen 2 Plätze benötigt genauso wie einer der seine Mofa da abstellt....

Prost Jungs

Geschrieben (bearbeitet)

Ich hatte bei uns in der Innenstadt auch schon nen Strafzettel bekommen. Da dies aber ne Fußgängerzone ist wollten die Jungs gleich mal (soweit ich noch genau weiß) 35 Euro von mir haben. Als ich mich erkundigte erzählte man mir, dass es in meinem Fall egal gewesen wäre ob ich nen 7,5 Tonner mitten in die Fußgängerzone stelle oder meinen Roller (damals noch Fuffi) an den Radlständer kette........Fußgängerzone ist Fußgängerzone!

Die Tatsache das ich meinen Roller aber an nem Radlständer ca. 20 Meter nach Ende der Fußgängerzone (in ner ruhigen Seitengasse) abgesperrt hatte, interessierte niemand. Behindert hatte ich natürlich auch niemand (Radlständer war komplett frei und auch noch zwei weitere mit je 20 freien Plätzen vorhanden).

Jedenfalls ließ nicht einmal der Strassenverkehrsamtoberchef mit sich reden.

Erst nachdem ich dem Oberbürgermeister ne schriftliche Stellungsnahme schickte, war die Sache vom Tisch.

Ich glaub die hätten mich einsperren müssen - bezahlt hätte ich NICHT!

Prost!

Bearbeitet von Speschl
Geschrieben

etwas paradox, stand mit großem Kennzeichen ca 30 cm zu weit im "Parkschein Bereich" auf der Straße, Innenstadt Köln, am Rand also ohne nen PKW-Platz zu blockieren.

--> Verwarnung über 5 Euro (wegen kein Parkschein)

dann daneben auf nem Stück (sehr breiten) Bürgersteig. Haue direkt die Politesse an, die grad zufällig um die Ecke kam. O-Ton "Sie behindern ja Niemanden, klar ist das ok so zu parken, schönen Tag noch"

Also lieber gleich so :)

Geschrieben

Lüneburg vor einigen Jahren:

Ausgewiesener Motorrad-Parkplatz vor einem Imbiss kurz vor Beginn der Fussgängerzone mit 2 PKW dichtgestellt, Fahrer natürlich vorgeblich nicht im Imbiss.

Ich meine Suzuki auf der anderen Strassenseite Platzsparend direkt auf dem Fussweg am Fahrbahnrand abgestellt.

45 min. später Grüsse der Stadtverwaltung am Lenkkopf abgepult. Mädels natürlich zu dem Zeitpunkt nicht mehr in Sichtweite. :wacko:

Gleiches Spiel vor 2 Jahren in Lübeck, Königstr.. MMn mit keinerlei Beeinträchtigung der Fussgänger.

Beide male Ticket mit der Begründung "Unerlaubtes Parken eines Kraftfahrzeugs auf dem Gehweg". Kein Verweis auf Behinderung oder Gefährdung der Fussgänger.

Sorry, da ist schlecht gegen anstinken. :wacko:

Schleswig geht da leider genauso vor, Kiel lässt einem momentan noch etwas Freiraum bei der persönlichen Stellplatzgestaltung.

Frage nur wie lange noch. Das Ganze ist doch nichts anderes als ein Armutszeugnis der jeweiligen Kommunen.

Geschrieben

Hatte ich vor zehn Jahren in München auch mal. Die wollten glaub ich 15 Steine. Ich habe denen dann geschrieben dass ich auf der Strasse geparkt hatte und ein böser Autofahrer den Roller auf den Gehsteig geschoben haben muss - nie wieder was gekommen.

  • 3 Wochen später...
Geschrieben

also,

ich habe tatsächlich post bekommen! mit foto drauf, 15 euro sollte ich blechen,

ich habe mit dem mitarbeiter des ordnungsamtes gesprochen, er hat mich an den chef verwiesen,

der chef hat "ausnahmsweise" eine verwarnung ohne verwarnungsgeld daraus gemacht!

ich soll in zukunft auf einem parkplatz stehen und nicht auf dem bürgersteig.

in der kaiserstadt (39590) tangermünde sollte man mit seinem 50er roller aufpassen!

niko

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