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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

tschuldigung, hab die suche bemüht, aber wirklich fündig geworden bin ich nicht, also ich bräuchte die aktuelle vorgehensweise zum anmelden meiner gl, von der ich nur ein kaufvertrag besitze, habe gehört,das man die unbedenklichkeitsbescheinigung kba nicht mehr selbst beantragen muß

dank der mühe christoph

Geschrieben

Du machst dir einen termin beim Notar bei dem du dir eine notariell bestätigte Verlusterklärung holst, dann ab zum Tüv zur Vollabnahme, am besten mit Baujahr Nachweis zb. durch scooterhelp.com, Leistungsdiagramm und alles was du sonst noch eintragen willst. Dann gehts auf die Zulassung mit dem Schrieb vom Notar und TÜV und kriegst da deine neuen Papiere!

Geschrieben

Wenn er die Papiere aber nie hatte, die Vespa also ohne Papiere gekauft hat (hab das gleiche Problem ...) dann kann ER aber keine eidesstattliche Versicherung über den Verlust der Papiere abgeben ...

Geschrieben

... dann kann ER aber keine eidesstattliche Versicherung über den Verlust der Papiere abgeben ...

jo, theoretisch völlig richtig, aber er hatte die papiere natürlich und die sind ihm vor vielen jahren verlorengegangen...

  • Like 1
Geschrieben

Hatte auch nur einen Kaufvertrag, allerdings hat der Verkäufer darin bestätigt, dass die Papiere verloren gegangen sind.

Der von der Zulassungsstelle hat zwar gefragt, ob ich denn Papiere hätte, hat sich aber dann schnell damit zufrieden gegeben.

KBA-Anfrage hat er gemacht, das hat ihm wohl gereicht.

Der 21er war schon gemacht

Geschrieben

normalerweise reicht auch eine Auskunft der zuständigen Polizeistelle, dass der Roller nicht geklaut ist, und eine "eigene" Erklärung, dass die Papiere verloren gegangen sind.

Natürlich noch TÜV §21

Geschrieben

Am besten mal bei der zuständigen Zulassungsstelle anrufen und nachfragen.

Bei mir wird noch eine Betriebserlaubnis benötigt die vom Landkreis ausgestellt wird.

Hier die Info dazu:

Einzelgenehmigungen / Betriebserlaubnisse

Zum 29.04.2009 haben sich einige Änderungen im Zusammenhang mit der Erlangung von Betriebserlaubnissen für einzelne Kraftfahrzeuge ergeben. Aufgrund der Richtlinie 2007/46/EG des europäischen Parlamentes und der Neufassung des § 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) benötigen Fahrzeuge, für die keine EG-Typgenehmigungen existieren, eine behördliche Bestätigung, dass diese Fahrzeuge den geltenden Vorschriften entsprechen, bevor sie zum Straßenverkehr zugelassen werden können.

Diese Einzelgenehmigungen/Betriebserlaubnisse werden im Bundesland Hessen von Bündelungsbehörden (siehe 3.6) erteilt.

Auf Antrag wird

  • für Fahrzeuge eine Betriebserlaubnis auf der Grundlage eines Gutachtens gem. § 21 StVZO (oder § 19 Abs. 2 StVZO)
  • für Neufahrzeuge eine Einzelgenehmigung auf der Grundlage eines Gutachtens gem. § 13 EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV) erteilt.
Geschrieben

nur so als Tip.....man hat IMMER die Papiere SELBER verloren....IMMER....

vorher zur Polizei gehen und sich nen Zettel ausstellen lassen, das die Rahmennr, sauber ist...

dann wird die Kiste aufgeboten, man legt die Eidesstattliche ab und nach 3 -4 Wochen bekommt man neue Papiere...

aber wie schon erwähnt....IMMER SELBER die Papiere verbummelt haben.....IMMER....

:wacko:

  • Like 3
Geschrieben

normalerweise reicht auch eine Auskunft der zuständigen Polizeistelle, dass der Roller nicht geklaut ist, und eine "eigene" Erklärung, dass die Papiere verloren gegangen sind.

Natürlich noch TÜV §21

das wäre ja richtig einfach. Ohne eidesstattliche Erklärung.

Hast du das selbst schon so gemacht?

Geschrieben

Der Mist steht mir die Tage auch bevor. Italienische Lambretta ohne Papiere Zu.lassungs.stelle H.ü.r.t.h. Mal sehen wie's läuft :)

da läuft das genauso wie ich geschrieben habe....da war ich vor 4 Monaten um die Wideframe-Conversion anzumelden...

wird halt aufgeboten die Kiste.....mir hat man gesagt das wird nun immer so gemacht....

  • Like 1
Geschrieben

wenn du ne 125 hast, entfällt das aufbieten. da "aufbieten" nur bei fahrzeugen möglich ist die einen deutschen BRIEF hatten. die 125 hat ne Betriebserlaubnis, daher keine aufbietung über den amtsanzeiger (spart wochenlanges warten).

Geschrieben (bearbeitet)

eine "Aufbietung" bedeutet, das deine Rahmennr. für 3 Wochen (oder so) quasi ausgeschrieben wird.

Da könnte dann, wenn jemand genau diese Rahmennr. sucht, sich eben jener drauf melden...

da man aber vorher schon ne Polizeianfrage gemacht hat, ob die Karre als gestohlen gemeldet wurde,

ist das natürlich nich drin...also wartet man einfach die 3 Wochen und feddich...

guckst du auch hier beim KBA

Wenns ohne Notar geklappt hat gib bitte Bescheid weil dann erspar ich mir evtl einiges an Arbeit ;)

Notar hab ich nicht gebraucht, ich hab meine Eidesstattliche direkt bei der Zulassungsstelle abgegeben....

Bearbeitet von dorkisbored
Geschrieben (bearbeitet)

sorry, ist wirklich nur für briefe od zbII nicht BE´s. glaubs mir.

auf der kba seite steht auch nix anderes.

Bearbeitet von zochen
Geschrieben (bearbeitet)

P.S.

Also erst Polizei, dann Zulassungsstelle und erst danach zum TÜV ? Die Zulassungsstelle will doch normalerweise immer zuerst die Vollabnahme, bevor sie die Unterlagen / Brief ausstellt ?

Bearbeitet von Marc Werner
Geschrieben

Mancher TÜV macht bei Fahrzeugen ohne Papiere die Vollabnahme nur, wenn du einen entsprechenden "Auftrag" der Zulassungsstelle mitbringst. Andere Prüfstellen kümmern sich da nicht drum und machen auch ohne Fahrzeugpapiere und Auftrag die 21er Abnahme.

Deshalb am besten vorher bei der Prüfstelle deines Vertrauens nachfragen, ob so ein Auftrag der Zulassungsstelle nötig ist oder nicht, bevor du umsonst einen halben Tag bei der Zulassungsstelle verbracht hast.

  • Like 1
Geschrieben

Wobei 125er nicht automatisch betriebserlaubnis heisst. Nach heutiger Sicht der Perlen vom Strassenverkehrsamt zwar schon. Aber man kann auch einen Brief bekommen. Muss man einfach drauf bestehen ,denn als die 125er damals gebaut wurden hatten sie einen Brief. Letztes Jahr noch genau deswegen mich mit einer da an die Köppe gekriegt.

Geschrieben

Ich war gestern mal bei uns auf der Zulassung und habe gefragt wie ich meine MV ohne Papier zugelassen bekommen.

Dort wurde mir gesagt ich bräuchte einen §21 und einen Kaufvertrag in dem steht, dass bei dem Fahrzeug keine Papiere dabei waren.

Mehr nicht. Die KBA-Anfrage macht die Zulassung.

Wie lange es dann dauert bis ich die Papiere bekommen hab ich nicht gefragt.

Aber trotzdem relativ entspannt das Ganze

Geschrieben

....also.....

ich hab mit meiner MV ohne papiere folgendes gemacht.

§21er, dann damit, kaufvertrag, in dem der verkäufer an eides statt erklärt das er die papiere verloren hat und der versicherungsnummer (doppelkarte) zur zulassungsstelle,

60 euro aufn tisch und mit nummernschild und neuem brief nach hause!

Geschrieben

Wobei 125er nicht automatisch betriebserlaubnis heisst. Nach heutiger Sicht der Perlen vom Strassenverkehrsamt zwar schon. Aber man kann auch einen Brief bekommen. Muss man einfach drauf bestehen ,denn als die 125er damals gebaut wurden hatten sie einen Brief. Letztes Jahr noch genau deswegen mich mit einer da an die Köppe gekriegt.

kannst du mir den vorteil eines briefs ggü. betriebserlaubnis erklären?

steuer ist egal/hu ist bei beiden pflicht/versicherung kümmert das nicht.

die geschichte mit brief oder be ist in der fzv (fahrzeug zulassungs verordnung)geregelt. das ist keine sache von der menstruationswoche der dame am schalter sondern geschriebenes recht. den anspruch auf zulassung auf brief hat man zwar, aber ich verstehe nicht wieso man das will.

Geschrieben

Und wie läuft das bei italienischen Papieren? Die habe ich nämlich und die Anmeldeprozedur inkl. 21er steht mir auch noch bevor.

Sollte ich da auch besser argumentieren, dass meine Frau die Papiere irgendwo verbummelt hat?

Gruß

Geschrieben

@ all

ich finde das Topic gut und Informativ. Ich möchte aber allen die Roller ohne

Papiere anmelden folgendes zu bedenken geben.

Wer die Orginalpapiere in der Hand hält ist letztlich der Reale Eigentümer .

d.h. Ein Roller von einer nicht sicheren Quelle kann immer irgendwann als

gestohlen gemeldet werden.

In diesem Fall seit ihr immer in Der Beweispflicht, sonst werdet ihr als Hehler angezeigt,

das kann dann sehr unangenehm sein.

Ein Check bei der Polizei im Vorfeld ist zwar sehr nützlich, hilft aber

im Enddefekt auch nichts wenn der Roller gestohlen gemeldet wird.

Fazit.

Immer einen Kaufvertrag vom letzten Besitzer ausstellen in dem bestätigt wird das

er die Papiere verloren hat, lieber 4-6 Wochen Aufbietung abwarten.

Immer versuchen eine Abmeldebescheinigung oder ein Amtliches Dokument zu bekommen.

Im im Falle einer Rückführung wird der Roller beschlagnahmt und muß

zu Eigentümer zurück. Falls ihr dann nicht beweisen könnt von wem er

wirklich stammt zahlt ihr alle Kosten alleine und bekommt dazu noch ein Verfahren.

Das soll keine Panikmache sein aber einfach die Probelmatik Roller ohne Papiere

in Deutschland ( Ösi ist das anders ) aufzeigen.

Gruß Bernd

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