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Geschrieben

Wie man zahlreichen vorhandenen Topics zu exakt dieser Frage entnehmen kann, hat sich als am stressfreiesten herausgestellt, einen deutschen Scheunenfund zuzulassen, der auf jeden Fall schon mal in Deutschland zugelassen war, man aber vor laaaanger Zeit (so ca. 10 Jahren) die Papiere verschlampt hat.

Geschrieben

'Wer die Orginalpapiere in der Hand hält ist letztlich der Reale Eigentümer ."

Das ist so meine ich, schon lange nicht mehr der Fall! Steht auch auf ZB1 o. 2....

Geschrieben

was auch immer da steht, wenn du heute mit Tricks nen Roller zugelassen bekommst und

er gestohlen gemeldet wird hast du ein Problem wenn du dir nicht vorher was überlegst.

nur um das geht es bei meiner Ausführung.

Bernd

Geschrieben

Viele Geräte, die ohne Papiere auf den deutschen Markt kommen,

sind ja zweifelsfrei vom Schrottplatz, wenn ich nicht irre.

Ob aus E oder I, oder sonstwo her.

Ist es nicht so, dass in beiden Ländern die Papiere eingezogen, oder ungültig gestempelt werden?

Dann wäre man vermutlich auf der sicheren Seite, was die gängige Praxis des Anmeldends betrifft.

Wäre das nicht (Ungültigkeit der Papiere) so, könnten ja organisierte Schlaumeier in den Ursprungsländern die verkauften

Roller als gestohlen melden und sich dann die schön restaurierten Roller wieder zurückholen.

Wäre natürlich auch eine Geschäftsidee.

Geschrieben (bearbeitet)

ne , keine Polemik.

in E kommt es immer öfters vor das die Leute ihre Steuern für Roller

nicht mehr zahlen können. Deshalb melden sie diese einfach gestohlen,

obwohl sie diese teiweise schon vertickt haben oder verschrottet.

Deswegen immer Abmeldebescheinigung

.. ist so

und mit Verlaub wird es Spanien nicht packen

Bearbeitet von Bernd K
Geschrieben

Viele Geräte, die ohne Papiere auf den deutschen Markt kommen,

sind ja zweifelsfrei vom Schrottplatz, wenn ich nicht irre.

Ob aus E oder I, oder sonstwo her.

Ist es nicht so, dass in beiden Ländern die Papiere eingezogen, oder ungültig gestempelt werden?

Dann wäre man vermutlich auf der sicheren Seite, was die gängige Praxis des Anmeldends betrifft.

Wäre das nicht (Ungültigkeit der Papiere) so, könnten ja organisierte Schlaumeier in den Ursprungsländern die verkauften

Roller als gestohlen melden und sich dann die schön restaurierten Roller wieder zurückholen.

Wäre natürlich auch eine Geschäftsidee.

Tolle Geschäftsidee,hat nur mit der Realität nichts zu tun.

Wenn ich einen Roller restauriere,der sich im Nachhinein als gestohlen entpuppt,habe ich Anspruch auf Schadenersatz.

D.h.Wenn der eigentliche Besitzer den Roller wiederhaben will,zahlt er sowohl meine Arbeitszeit als auch sämtliche Teilekosten.

Geschrieben

@dorfdepp

das soll keine Geschäftsidee sein, sondern nur eine dunkle Vorahnung.

Das mit dem Schadensersatzanspruch würde ich mal stark in Frage stellen.

In dem Szenario wärst du selbst der Besitzer des Rollers.

Der Eigentümer ist dann der, der den gestohlenen Roller wiederhaben möchte.

Vielmehr könnte er vermutlich dich dazu verdonnern lassen, den von ihm geschätzten

Originalzustand wiederherstellen zu lassen.

Was natürlich in der Praxis nicht vorkommen würde.

Geschrieben

Das Eigentumsverhältnis steht nicht zur Debatte.

Das der Bestohlene Anspruch hat seinen Roller wiederzuerlangen ist wohl klar.

Im Übrigen trägt der Bestohlene auch die Kosten für den Rücktransport.

Hat zwar nichts mit gesundem Menschenverstand zu tun,ist aber Fakt.

Geschrieben

Das Eigentumsverhältnis steht nicht zur Debatte.

Das der Bestohlene Anspruch hat seinen Roller wiederzuerlangen ist wohl klar.

Im Übrigen trägt der Bestohlene auch die Kosten für den Rücktransport.

Hat zwar nichts mit gesundem Menschenverstand zu tun,ist aber Fakt.

für diesen Fall ist ja davon auszugehen, dass wohl keiner der ursprünglichen

Eigentümer seine Rechte geltend machen wird.

Strafrechtliches wird dann wohl noch bleiben.

Geschrieben (bearbeitet)

@ Disco

Praxis ist das der Bestohlene eine Ausgleichszahlung erhält weil er den

Transport und die Restaurarion nicht tragen wird.

Kommt halt auf das Objekt an, bei was hochpreisigem könnte es wohl auch anders laufen.

Strafrechtlich muß der Potentielle Hehler seine Quelle anzeigen wenn er es kann,

oder anders seine Unschuld beweisen. sonst wirds eng.

B.

Bearbeitet von Bernd K
Geschrieben

eigentlich zwingt uns mal wieder der deutsche Amtsschimmel, so vorzugehen, wie wir vorgehen...

denn wenn man z.Bsp. mit den italienischen Papieren ankommt, geht der Stress ja erst richtig los und es

wird fast unmöglich, das Fahrzeug zuzulassen (Weil wegen notarielle Beglaubigung vom Italiener aka Verkäufer :wacko:)

Geschrieben

@ dorkisboared

da hast du natürlich recht, es geht teilweise ja auch nicht anders.

Wichtig ist halt immer ein Kaufvertrag mit dem letzten "Besitzer "

damit ist zumindest der Vorwurf als Hehler vom Tisch.

B.

Geschrieben

@Bernd

man macht sich ja nur schlau und will nicht Unwissen in die Welt sprengen.

Meine Rechtsvorlesungen sind halt auch schon ein paar Jährchen her.

@all

ich habe mich gestern mit einem Bekannten unterhalten, der eine SIL mit

italienischen Papieren zugelassen hat.

Ging natürlich auch nur trickreich.

Prinzipiell geht man natürlich davon aus, dass der gekaufte Roller sauber ist.

Ohne Papiere als Schrotthaufen gekauft, birgt da die Gutgläubigkeit in die

Integrität des Verkäufers, Zwischenhändlers selbstredend ein gewisses

Risiko.

Man kann nur hoffen, dass Diebstahlskonflikte die Ausnahme sind.

Wovon ich persönlich ausgehe.

Geschrieben (bearbeitet)

@disco

moralisch geht man natürlich davon aus, aber in Krisenzeiten

entstehen auch neue Strategien.

Deshalb sind Roller mit Papieren oder Abmeldebescheinigung

meiner Meinung nach auf jeden Fall " Wertvoller " einzuschätzen.

B.

Bearbeitet von Bernd K
Geschrieben

Nun muss ich auch nochmal meinen Senf dazugeben. Ich bin manchmal echt erschüttert, was hier teilweise für grenzwertige Tipps gegeben werden. Manchmal auch tatsächlich einfach nur, weil man mal irgendeinen Kumpel hatte, dessen Schwippschwager aus Elsass-Lothringen mal im hiesigen Wochenblatt von so einem Fall gelesen hat...

Ich habe tatsächlich bald auch die Anmeldung einer MV Sprint vor mir, die ich ohne Papiere gekauft habe. Und das bereitet mir echt Kopfzerbrechen. Einen Kaufvertrag liefert mir der nette Verkäufer (aus Deutschland) zwar noch nach. Er hat die Mühle aber ebenfalls ohne Papiere gekauft. Ergo habe ich sie auch ohne Papiere gekauft. Wenn er mir bestätigt, ihm seien die Papiere verlorengegangen, dann lügt er. Bedeutet: Er tätigt eine uneidliche Falschaussage. Das ist eine Straftat. Diese ist auch noch absolut easy nachzuweisen, nämlich dann, wenn sich der tatsächliche Besitzer meldet oder die Kiste als gestohlen gemeldet ist. Das Gleiche gilt auch für mich, also wenn ich angebe, ich hätte die Papiere verloren. Uneidliche Falschaussage ist - ohne jetzt den Lehrer Lempel raushängen zu lassen - strafbar, und zwar mit drei Monaten bis fünf Jahren Bau. Dazu wird es im Regelfall nur dann nicht kommen, wenn man ein unbeschriebenes Blatt ist. Auf jeden Fall gibt´s nen Eintrag in die Polizeiakte.

Also sollte man doch eher einfach mal die Wahrheit sagen, sprich bei der Zulassungsstelle anrufen und sich einen termin beim Chef geben lassen und da seinen Fall vortragen. Oft (nicht immer) finden die schon eine Lösung. Übrigens glaube ich nicht, dass der tatsächliche Eigentümer zu Schadensersatz verpflichtet ist, wenn man bei gebotener Kenntnis der Umstände eine Mühle ohne Papiere kauft und ohne Check beim KBA, ob die Mühle geklaut ist, erstmal fröhlich umbaut und zum Lacker fährt. Das würde wohl als fahrlässig eingestuft werden.

Ich bin da also voll bei Bernd K, Mühlen mit Papieren sind echtes Geld wert.

Geschrieben

@ first,

wie ich schon geschrieben habe geht es halt manchmal nicht anders und wie

der Disco richtig bemerkt hat ist in den seltenen Fällen dann doch ein Diebstahl im Busch.

Wenn im Moment deine Fahrgestellnummer sauber ist sehe ich die Wahrscheinlchkeit

eher klein.

Es gibt auch die Möglichlichkeit über das Kennzeichen bei dem Ministerium für Verkehr in E

eine Bescheinigung zu bekommen ob das Fahrzeug abgemeldet ist. ist aber etwas schwierig

von der Kommunikation her.

Natürlich ist Vorsicht angesagt, aber Panik wäre auch unnötig.

B.

Geschrieben

nur kurz zum thema "ich habe den brief (z.B. italienische papiere "carta di circolazione") aus dem ausland in meiner hand".

damit ist der der nachweis über den besitzstand gegeben! es muss noch der §21StVZO gemacht werden, und mit einer gültigen versicherung wird die ganze sache zu einer zulassung in d führen!

wer hier der zulassung diese papiere verschweigt hat nur höhere kosten und keinen vorteil daraus.

Geschrieben

Ich hatte mich damals per email vorher einfach mal nett bei der Zulassungsstelle erkundigt. Habe den Fall ehrlich geschildert, dass ich einen Oldtimerroller ohne Papiere gekauft und diesen restauriert habe. Dazu ein paar Vorher-Nachher-Fotos und innerhalb eines Tages hatte ich eine Antwort von einer netten Mitarbeiterin im öffentichen Dienst. Ich solle mit den Unterlagen, die ich habe mal vorbei kommen. Das habe ich gemacht - sie erinnerte sich an den vorherigen Kontakt - schob die Briefaufbietung an und empfohl mir in der Zwischenzeit die Vollabnahme beim TüV zu machen. Alles wunderbar dann - war es ja auch kein tiefergelgter A8 mit getönten Scheiben, den ich ohne Papiere zulassen wollte :wacko:

  • 1 Monat später...
Geschrieben

Tach zusammen,

ich habe nun die Beiträge hier gelesen was ich nun aber genau brauch weiß ich auch nicht.

Ist wohl auch vom Wohlwollen der Menschen hinter dem Schalter der Zulassungsstelle

abhängig.

Meine ET3 aus Italien, ohne Papiere gekauft war noch nie in Deutschland zugelassen. Den

21er hab ich bereits, nur möchte die Madame von der Zulassungsstelle einen Nachweis

einer italienischen Behörde, dass das Fahrzeug nicht als gestohlen gemeldet ist. KBA fällt ja

mal flach, da das Fahrzeug noch nie in Deutschland war. ( das Ganze muss ich mir dann auch

noch übersetzen lassen )

Kann mir jemand einen Tip geben an welche Stelle / Behörde in Italien ich mich wenden kann

oder muss um so ein Dokument (innerhalb möglichst kurzer Zeit) zu kommen?

bin für hilfreiche Tips sehr dankbar!

Geschrieben

Hi @Spagge,

Ich habe vor knapp 2Jahren eine Vespa GL aus England nach good old germany geholt :wacko: hatte nur einen Kaufvertrag,da der besitzer die Papiere nicht mehr hatte

bei Unserer Zulassungsstelle geht das so: kaufvertrag muss vorhanden sein,mit der Rahmennr wird eine Abfrage durch die Polizei und KBA gemacht mir haben sie gesagt

das die Abfrage Europaweit ist :wacko: ok,nicht als Gestohlen gemeldet wunderbar dann bekamm Ich den wisch damit ein Gutachten nach §21 durchgeführt wird,dann das nächste Problem

Die fahrgestellnr war nicht sehr gut lesbar,da hieß es "kein Problem" hier haben Sie die Bescheinigung das beim TÜV die Fahrgestellnr NEU eingeschlagen werden darf :wacko:

Für den TÜV bei zns brauchte Ich Folgendes:

Kaufvertrag

Daten und Homologationsblat von Piaggio

Bescheinigung das die Fahrgestellnr Neu eingeschlagen werden darf

Bescheinigung für die Durchführung eines Gutachten nach §21

bei uns in Bonn geben sie sich in der Zulassungsstelle sehr viel mühe :wacko: hoffe Ich konnte dir irgendwie damit helfen

gruß Vespa-1978

Geschrieben

das heißt im Endeffekt, dass die Dame bei der Zulassung schlichtweg sagen wir mal inkompetent ist, denn sie meinte eine KBA Abfrage ginge nur für Fahrzeuge die in Deutschland schon mal zugelassen waren.

ich glaub ich geh da heute mal zur Polizei und lass das checken. Und am Montag unternehm ich dann den 2. Versuch bei der Zulassungsstelle!

Danke schon mal...

Geschrieben

Hi

Ich glaube,die meisten leute die bei einer Behörde arbeiten sind leider nicht richtig geschult,frag am besten immer nach dem Chef :wacko:

gruß Vespa-1978

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