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Kann zu ist weg!


Jan2010

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

ich trenne mich von meiner schönen PX200.

Erstzulassung: 18.12.1984

Farbe: Orange (leider nicht orilack)

KM: liste ich nicht auf weil ich Vespatachos nicht traue :wacko:

Motor: Original (kein Tuning)

TÜV: März 2013

Standort: Berlin 10779

Mein Eigentum!

oder Verkauf 1700 Euro

Zubehör:

H4 Scheinwerfer

Schwingsattel

Sitzbank "King of Queens"

Winterreifen (Lamellentechnik)

Da ich wieder was zum basteln haben will und total auf Smallframes stehe, möchte ich meine PX200 tauschen gegen eine V50 mit Rundlenker.

Die PX200 ist eine ehrliche schöne Lady. Der Motor ist super, ist zuverlässig. trocken und vollgasfest. Bin schon einige Touren gefahren von 500km und mehr und die Lady hat mich nie im Stich gelassen.

Bietet mir einfach was an :wacko:

Blech ist Super! Trittbretter voll i.O. keine Durchrostungen

Vespa ist auf den Fotos nicht geputzt, darum hier und da Dreck aber ist immer schön abgedeckt.

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    • Ich verwende seit Jahren technsiche Vaseline , ist deutlich günstiger als vergleichbare Produkte und funktioniert genausogut wie alles andere 
    • Ist der Motor noch kalt, gib ihm sechsundhalb. Ich mach’s auch nur so…. Warm fahren und Stoff . Auch nur bei Alu 
    • Mal wieder was aktuelles! Betrifft allerdings jetzt mal vorrangig nur die Münchner mit Grundstücken und Baumbestand unter uns.     Novellierung der Baumschutzverordnung   Für das erste Halbjahr 2025 ist die Novellierung der Baumschutzverordnung in München zu erwarten und da ändern sich die Rahmenbedingungen doch entscheidend.   Die wichtigsten Änderungen:   1.) Der Stammdurchmesser von zu schützenden Bäumen soll von derzeit 80 cm auf 60 cm reduziert werden. 2.) neben den bereits bestehenden Ausnahmen für Obstgehölze sollen jetzt auch die komplette Palette an Obstgehölze in die Satzungen aufgenommen werden. 3.) Neuregelung zu Ersatzpflanzungen und Ausgleichszahlungen. Konkret bedeutet das, dass man jetzt den Wert (bzw. die Größe und Umfang) des zu fällenden Baumes zur Berechnung der Anzahl an Ersatzpflanzungen unter Berücksichtigung der Grundstücksgröße heranzieht.    Was ich damit durch die Blume andeuten möchte ist, dass wenn einer von Euch vorhat sich von Gehölzen zu trennen und diese fallen ggf. unter die neue Regelung, dann sollte er sich bis Ende Februar sputen! Ab März tritt bekanntlich das Schnitt- und Fällungsverbot aufgrund der Vorgaben des Naturschutzgesetzes in Kraft, wodurch bis Ende September eine Zwangspause verordnet ist. Für die erste Hälfte des heurigen Jahres wird allerdings die Novellierung erwartet, somit kann es gut sein, dass sie bereits im Herbst in vollem Umfang in Kraft ist. Soll aber jetzt auch kein Aufruf zum unmotivierten Baumfrevel sein!   Allerdings können diese Änderungen für Privatgrundstücksbesitzer doch erhebliche Zusatzkosten bzw. bürokratischen Aufwand verursachen. Vor allem dann, wenn die Anzahl der Ersatzpflanzungen bzw. Ausgleichszahlungen angehoben wird!    
    • Richtig, so macht man das.     Warm-Fahren und 10-15 min bei 3000 rpm rumtuckern, dann volle Attacke und der Zylinder ist fertig eingefahren.   
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