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Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

Hallo,

vielleicht hat jemand ein paar Informationen... :wacko:

Ich hab nen VGLA1T mit 150ccm und möchte diese umrüsten auf 125ccm und eintragen lassen.

hat vielleicht jemand sowas schon gemacht, was muss ich alles beachten und was kostet das ca?

Danke schon mal vorab :wacko:

Bearbeitet von der-z
Geschrieben

Du musst halt dem Prüfer glaubhaft machen, dass ein 125er Zylinder verbaut ist :wacko:

Leistungsmässig unterscheiden sich die kaum, und den Zylinder ausmessen wird er wohl nicht.

Geschrieben

Morgen,

danke schon mal. Ich werde mal den TÜVer meines Vertrauens kontaktieren und abklären was ich alles brauche.

Was ich als Problem sehe ist das 3 Gang-Getriebe und die max. Geschwindigkeit. Aber wird schon irgendwie klappen...

Geschrieben (bearbeitet)

@ der-z

was meinst du mit 3 Gang Getriebe und Maximalgeschwindigkeit.

Nimmst halt ein Datenblatt von einer GTR 125 oder GT 125 mit und sagst das sind die neuen Leistungswerte.

Mußt halt aufpassen das er dir die VMAX so einträgt das du in der günstigen Versicherungsklasse bleibst.

da war irgendwas mit über und unter 80 kmh-

ich glaube der Leistungsunterschied ist 0,5 PS so das sich das höchstwarscheinlich gar nicht bemerkbar

macht.

ein strenger Prüfer will die Kennung für den 125 Zylinderkopf sehen, bei ner VBB gibt es da meines Wissens nach 125 und 150 Zahlen.

Sprich mal mit dem TÜV mann und nimm ein Datenblatt von einer 125 er Largeframe mit ähnlichem Motor mit.

viel Erfolg

Grüße Bernd

Bearbeitet von MV S.A.
Geschrieben

Ich hab das Datenblatt von ner VNB da. ist halt mit 8 Zoll. Sonst sollten die Blöcke identisch sein.

Mit der max. Geschwindigkeit hab ich da schon kämpfen müssen, dass ich in die günstiger Klasse kommen.

Ich werde mal Nachfragen und schauen was dabei raus kommt.

  • 3 Wochen später...
Geschrieben

Ich hab meine Sprint auf 125ccm umgebaut. Hab dann bei der Dekra eine änderung Fahrzeugpapiere gemacht. Dabei hat der Prüfer nur den Hubraum abgeändert. Im Farhzeugschein steht dann sowas wie "Änderung Hubraum durch Zylinder Vespa PX bei gleichbleibender Motorleistung". Das geht eigentlich recht unkompliziert. Wenn der Prüfer drauf besteht musst du halt den Kopf runterschrauben dann kann er den Hubraum messen. War aber bei mir nicht nötig.

Geschrieben

das was der dekra mann da getan hat, liegt nicht in seinem befugnisbereich. das ist eine abnahme nach §19(2)StVZO und darf nur der TÜV. Was er dir da gegeben hat, hättest du auch selber ausfüllen können. wenn das die aufsichtsbehörde mitbekommt, hat er dicke probleme!

grüße

Geschrieben

das was der dekra mann da getan hat, liegt nicht in seinem befugnisbereich. das ist eine abnahme nach §19(2)StVZO und darf nur der TÜV. Was er dir da gegeben hat, hättest du auch selber ausfüllen können. wenn das die aufsichtsbehörde mitbekommt, hat er dicke probleme!

grüße

vielleicht war er ja im wilden osten ?!

Geschrieben (bearbeitet)

Ich glaube nicht, er wohnt ja gleich um die ecke

Bearbeitet von zochen
Geschrieben

ja hätte er eine §19 anbahme gamacht wär das so. ihr solltet mal davon abkommen zu denken alle anderen seien doof. viele wege führen nach rom...

Geschrieben

ja hätte er eine §19 anbahme gamacht wär das so. ihr solltet mal davon abkommen zu denken alle anderen seien doof. viele wege führen nach rom...

sorry!! das darf er NICHT! dreh wie du das willst, das ist ein § 19(2) und nur der technischen prüfstelle des bundeslandes vorbehalten! wenn er bescheißt für dich, würde ich das nicht öffentlich machen. aber ist dein ding. ist nur so, wenn das jemand meldet, zieht die dekra sein gutachten zurück (mit recht).

pff.

Geschrieben

Sorry hab mich falsch ausgedrückt. Er hat kein Gutachten nach §19 erstellt!!! Weiß ich auch das das bei uns nur der tüv darf. Bin mir nicht zu 100% sicher aber so wie ich das aus der stvzo rauslese erlischt die betriebserlaubniss durch so eine hubraumreduzierung nicht. Mann muss lediglich die hubraumänderung bei der zulassungstelle ändern lassen. Und dafür hat mir der prüfer einen hinweis zur änderung der fahrzeugpapiere erstellt. Gut so einen Wisch hätte mir vielleicht auch meine oma ausstellen können aber ob das dann die zulassungsstelle akzeptiert ist die andere frage.

Geschrieben

ist ganz einfach: alles was der herr darf ist von § 19(3) oder §13 fzv abgedeckt. alles was daneben ist, eben nicht. und das ist deine einzelabnahme. und somit ein eindeutiger 19(2). ist so, da kann man rumreden wie man will. glaubs mir. soll mir egal sein, aber das ist nicht legal was er da tut.

Geschrieben

Also gut. Dann machen wir das nächste mal eine Einzelabnahme beim tüv. Dann wird alles gut.

Geschrieben

ich finde nur, dass man nciht unbedingt hier irgendwas schreiben sollte was einfach schlicht falsch ist und das noch als königsweg ausgibt.

was du persönlich falsch machst ist natürlich dein ding und da mische ich mich auch nicht ein.

angenehmes wochenende

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