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Geschrieben

Bei einem gehts ja noch... da siehts derjenige "meistens"

ein... wenns aber mehrere sind, artet das meistens in einer Keilerei aus wenn Du die festhalten willst... :-D

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Top-Benutzer in diesem Thema

Geschrieben

In dem Fall saß eine Freundin (zufällig Juristin :-D ) mit mir im Cafe. Ich habe Gegenanzeige erstattet (Vandalismus und versuchter Diebstahl). Ich war übrigens tatsächlich auch bei der Verteidigung meines Besitzes zu "angemessener" Gewalthandlung berechtigt :-( Naja, aber eigentlich wollte ich ja auch nur darauf hinaus, daß es offensichtlich (junge) Leute gibt, die im Zuge ihrer "Streiche" Unrechtsbewußtsein soweit "ablegen", daß sie den Geschädigten auch noch anzeigen. Und soweit - finde ich jedenfalls - darf es nicht gehen. Darum: Nachsicht darf der Richter haben, wenn es um die Festlegung der Strafe geht. Aber begangenes Unrecht bleibt begangenes Unrecht.

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