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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Moin,

wir spielen mit dem Gedanken uns fürs Geschäft ne APE50 mit Kasten zu holen. Diese soll dann mit Werbung beklebt werden und natürlich muss ich die APE ja dann auch mal parken. Bei uns vor dem Geschäft ist parken aber nur mit Parkschein auf den gezeichneten Parkflächen erlaubt.

Muss ich mit der APE auch einen Parkschein ziehen? Darf ich vielleicht auch auf dem Bürgersteig parken? Haben vor dem Geschäft eine große Fläche Bürgersteig wo genug Platz wäre. Oder darf ich vielleich sogar ohne Parkschein auf einem Parkplatz parken?

Über Antworten würde ich mich freuen.

Cheers :wacko:

Geschrieben

Ich denke das du nur auf dem Parkplatz und mit Parkschein parken darfst.

Frage doch am besten beim Ordnungsamt in Aachen nach.

lg spondy

Geschrieben

Dank Dir für Deine Antwort.

Das mit dem Ordnungsamt werde ich auch noch machen. Aber vielleicht gibt es ja hier Tipps und Tricks dazu.

Weil wer will mir einen Strafzettel zuschicken? Kleines Nummerschild ist ja denke ich nicht beim StVa hinterlegt.

OK... wir haben dann Werbung drauf. Aber mal angenommen es wäre keine drauf...

Cheers

Geschrieben

Moin,

wir spielen mit dem Gedanken uns fürs Geschäft ne APE50 mit Kasten zu holen. Diese soll dann mit Werbung beklebt werden und natürlich muss ich die APE ja dann auch mal parken. Bei uns vor dem Geschäft ist parken aber nur mit Parkschein auf den gezeichneten Parkflächen erlaubt.

Muss ich mit der APE auch einen Parkschein ziehen? Darf ich vielleicht auch auf dem Bürgersteig parken? Haben vor dem Geschäft eine große Fläche Bürgersteig wo genug Platz wäre. Oder darf ich vielleich sogar ohne Parkschein auf einem Parkplatz parken?

Über Antworten würde ich mich freuen.

Cheers :wacko:

jetzt wirklich ernst gemeinte Frage... ?! kann ich (fast) nicht glauben... ja klar darfst DU mir der APE überall und ohne jegliche Einschränkungen ohne irgeneinen Parkschein oder ohne dich an irgendwelche stvk Ordnungen zu halten, parken.

Geschrieben

Bei uns zahlt man schon Parkgebühren für mehrspurige Fahrräder (was das auch immer ist).

Allerdings würde ich die Mehrspurigkeit in Frage stellen:

Mir wurde gesagt, dass eine Spur nur gerechnet wird wenn diese weiter als 75cm auseinander ist. Somit wäre eine APE einspurig.

Ich hab aber bislang das noch nirgends nachlesen können.

Vielleicht weis hier jemand wo man sowas finden könnte?

ron

Geschrieben

Moin,

wir spielen mit dem Gedanken uns fürs Geschäft ne APE50 mit Kasten zu holen. Diese soll dann mit Werbung beklebt werden und natürlich muss ich die APE ja dann auch mal parken. Bei uns vor dem Geschäft ist parken aber nur mit Parkschein auf den gezeichneten Parkflächen erlaubt.

Muss ich mit der APE auch einen Parkschein ziehen? Darf ich vielleicht auch auf dem Bürgersteig parken? Haben vor dem Geschäft eine große Fläche Bürgersteig wo genug Platz wäre. Oder darf ich vielleich sogar ohne Parkschein auf einem Parkplatz parken?

Über Antworten würde ich mich freuen.

Cheers :wacko:

Parkschein ziehen ist Pflicht.

Das Parken auf der Gehsteigfläche gibt auch in der Ponte regelmäßig Streß und da ist wirklich genug Platz.

Irgendein ordnungssüchtiger Affe findet sich immer.

  • 3 Monate später...
Geschrieben

Ist das hier noch aktuell?

Welche Art von Geschäft?

....Für Handwerker und ähnliche gibt es hier in MS zumindest die Möglichkeit einer Sonderparkgenehmigung.

Werbung ist auf dem Fahrzeug zwingend notwendig.

Infos dazu sind auch online beim Ordnungsamt zu erfragen.

Gebühr liegt bei ca. 140,- im Jahr für den Stadtbereich

Geschrieben

die gemeinden halten das unterschiedlich, meist auch die zuständigen knöllchentanten untereinander. habe mit meiner ape in neuss schon des öfteren zahlen müssen, auch mit einspruch, weil kleinkraftrad... hat die gar nicht interessiert.

wenn du auf dem gehweg parkst, werten die meisten das als behinderung und dran ist die knolle. ich persönlich sehe nicht ein, warum ich mit solch einem kleinen fahrzeug nen ganzen autoparkplatz blockieren soll, wenn auf der fläche, die ich auf dem gehweg nutzen könnter sonst auch drei bis vier motorräder unbehelligt stehen.

aber bei mir wird dann die knolle angeklemmt.

dieses jahr habe ich aber bisher glück gehabt. noch nix dran trotz teilweise tagelanger unbeweglichkeit. vielleicht waren die politessen gut gelaunt oder haben ihre quote sachon erfüllt.

mein tipp: freundlich nachfragen bei den laufenden politessen oder zuständigen behörden.

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