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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Moin zusammen,

Ich habe mir eine P125X Bj.80 neu aufgebaut, pulverbeschichtet und mit einem neuem Kabelbaum versehen soll Sie für die Ewigkeit als Alltagsroller herhalten.

Getuned ist nichts, man sieht jedoch das Sie so nicht original daherkommt.

Vor mir liegt die Betriebserlaubnis sowie die Abmeldebescheinigung des alten Fahrzeughalters. Einen Kaufvertrag habe ich nicht - wurde damals per Handschlag besiegelt.

Auf der Abmeldebescheinigung steht angekreuzt: vorübergehend stillgelegt, das ist nun aber schon 12 Jahre her :wacko:

Darunter steht, "Ab 1.8.2000 gelten Fahrzeuge nach 18 Monaten als gelöscht".

Meine Frage nun, muss ich eine Vollabnahme nach §21 machen lassen? Normalerweise brauche ich diese doch nur wenn ich die Betriebserlaubnis verloren habe oder?

Geschrieben

Ok, also ganz normale Vollabnahme. Die Eg-Typengenehmigung ist dabei sicher nicht von Nöten dank des alters?

Kann man eine Vollabnahme dazu nutzen evtl. Auspuff und Dämpfer eintragen zu lassen? Wenn sowieso alles gecheckt werden muss? Oder ist es von den Kosten her unerheblich?

Geschrieben

Moin,

ich stand letztes Jahr vor einem ähnlichen Problem.

Meine PX war seit ca 18 Jahren nicht mehr im Strassenverkehr bewegt worden, TÜV seit 19 Jahren abgelaufen, allerdings noch angemeldet.

Fahrzeugbrief war noch vorhanden, Fahrzeugschein nicht mehr.

Auf Anfrage beim TÜV und Strassenverkehrsamt bekam ich die Info:

Den Begriff "Vollabnahme" gibt es in dem Zusammenhang nicht mehr. Liegt die letzte HU mehr als 4 Jahre zurück, egal ob angemeldet oder nicht,

ist eine "erweiterte Hauptuntersuchung" fällig. Die kann man dann, im Gegensatz zur alten Vollabnahme, auch bei Dekra und Co machen lassen.

Kostet dann ziemlich genau die doppelte HU-Gebühr.

Selbstverständlich kannst du bei der Gelegenheit auch Zubehörteile und Umbauten eintragen lassen. Das kostet i.d.R. extra, je nach Prüfer ...

Hab ich genau so bei Dekra machen lassen. Mit altem Brief und Prüfbescheinigung dann zur Zulassungsstelle.

Dort wurde der alte Brief entwertet, der Verlust des Scheins schriftlich vermerkt und mir die neuen Zulassungsbescheinigungen Teil 1 und 2 ausgehändigt.

Das ist aber glaube ich auch Bundeslandabhängig ...

Geschrieben

Ich sag ja, diese Regelungen sind wohl Bundeslandabhängig.

Am besten mal vor Ort beim TüvDekraGtü nachfragen.

Und bestimmt gibts auch grosse Unterschiede bei der Kulanz des Herrn Sachverständigen ...

:wacko:

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