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Klasse M (50ccm) Roller schneller als 45?


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

Hallo zusammen!

Ich habe letzens von einem Bekannten gehört ,dass es ältere Roller-Modelle gibt, mit denen man schneller als 45 km/h fahren darf?! Ich habe jetzt auch schonmal gegoogelt und bei http://www.wer-kann-das-wissen.de/ Also ich selber bin bis jetzt immer 45 gefahren , aber es soll angeblich auch welche geben die 50 oder mehr dürfen? Kennt sich da jemand aus? Freue mich über jede Antwort! MfG

Bearbeitet von Matthi1
Geschrieben

Klar gibt es ältere Rollermodelle, die schneller als 45 dürfen.

Alle widerframe und largeframe- Vespas und ein Teil der smallframes.

Außerdem alle Lambrettas der LI/TV/DL Baureihen und noch einige andere...

:)

Geschrieben

Kommt aufs Baujahr an, irgendwann wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Mokicks von 40 auf 50 erhöht, um dann später auf EU-einheitliche 45 gesenkt zu werden :wacko: Frühe PKs sind mit 40Km/H unterwegs, spätere dürfen schneller fahren.

Aber wer mit dem Mädchen-Führerschein legal unterwegs sein will, hat mit Schwalbe und co. am meisten Spaß. Die dürfen wegen irgendwelcher DDR-Regelungen mit Autoführerschein legal 60 fahren, und streuen oft sogar noch ein bisschen nach oben.

Geschrieben

Wenn ich mich recht entsinne durften die frühen 40Km/h-PKs mit einem Umrüstsatz von Piaggio auf die später erlaubten 50Km/h legal umgebaut werden.

War damals aber wohl recht teuer (meine allein Teile waren etwa 200,-Mark) und wurde selten gemacht.

Weiss da einer noch etwas genaues zu?

Geschrieben

Mein erster Roller war die PK50S mit dem Flächen Lenkerkopf. Die war 40km/h schnell, und dann kam die Umruestmoeglichkei auf 50 km/h ( glaube 1986 oder 1987?) das war ein neuer Puff und eine Größere Duese. Gab dann eine neue BE mit 50 km/h.

Geschrieben

Simpsons gab's nur in gelb, bei Helmets, und ein- oder zweimal bei Lambretten.

Die Daten in Wikipedia sind mir - zumindest im Hinblick auf Vespa - etwas suspekt. M. E. sah das so aus:

bis 1985: 40 km/h

ab 1985: 50 km/h

seit 01.01.2002: 45 km/h

Simson Schwalbe, Spatz, Schwucke etc. dürfen 60 (und sind diesbezüglich sogar in Helmuts Übernahmevertrag erwähnt.

Da sacht Wiki:

"Laut Einigungsvertrag und Fahrerlaubnisverordnung (§ 76 FeV, Nr. 8 „§ 6 Abs. 1 zu Klasse M“; Anlage I Kap XI B III Anlage I Kapitel XI, Sachgebiet B – Straßenverkehr, Abschnitt III Nr. 2 Abs. 21 EinigVtr ) dürfen in Deutschland Ein- und Mehrspurfahrzeuge der ehemaligen DDR mit maximal 50 ccm Hubraum trotz einer (in der DDR zulässig gewesenen) Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h mit der Fahrerlaubnis der Klasse M gefahren und als Kleinkraftrad versichert werden, sofern sie vor dem 28. Februar 1992[3] erstmalig in den Verkehr kamen. Aktuell ist die Klasse M EU-weit auf Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h beschränkt."

  • 4 Wochen später...

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