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es steht mal wider nen classicer im raum


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

"Nichts zum Fahren" bezieht sich wahrscheinlich auch auf einen vielleicht österreichischen Käufer, wegen der "nicht TÜV-barkeit" der Motor-Auspuff Kombi.

Geschrieben

Ich hab da mal nachgefragt. Ich möchte mir diesen Sommer noch einen weiteren Roller kaufen. Eine getunte Lambretta steht jetzt zwar nicht unbedingt auf meiner Wunschliste, aber bei so einem oldscooligem Custom mit Komplettlackierung von Markus Pfeil (!) gerät man ja schon so'n bisschen ins Grübeln, vor allem bei DEM Preis.

Antwort war, dass dieses 90er Jahre-Tuning wohl nicht so ganz optimal ist, jetzt auch nichts wo man dauerhaft und problemlos Spaß mit hat, deswegen "Nichts zum Fahren".

Mir selber erscheinen der Up-and-over, der in den Motorraum rotzt und die komische Konstuktion um das Federbein jetzt auch so'n bisschen semi, naja. Wäre sicher auch nicht so einfach, die Karre in Deutschland durch den TÜV zu kriegen, vor allem bei Baujahr '92. Aber schon irgendwie geil :wacko:

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    • Moin!   Hat wer vielleicht einen Link / Quelle zu einer passenden modernen China Hupe, die man dafür schlechten kann und wo es dann mechanisch passt die Blende davor zu bieten?   Danke    
    • Der Koffer liegt noch hier.  Jetzt mit Schlüssel. 
    • Versuchen wir mal Klartext zu reden!   Wenn ich mir deine Gartensituation so anschaue, dann kann ich mir gut vorstellen warum deine  Nachbarn "schwierig" sind und du Ihnen den Einblick auf dein Grundstück soweit als möglich verwehren möchtest.    Es sollte Dir aber im Klaren sein, dass durch all diese angedachten baulichen (gärtnerischen) Maßnahmen nicht die Ursache dieser Befindlichkeiten ggü. den Nachbarn bereinigt werden.   Nachdem der Spalierobstbaum eine Sonderzuchtform des Obstbaumes ist, liegt die Einstufung bezüglich Grenzabstand in der genaueren Betrachtung des Verwendungszweckes. In deinem Fall als "Heckeneinfassung" Es muss dann aber auch der künftige Pflegeaufwand (Rückschnittmaßnahmen) auf diese Einstufung zwingend abgestimmt sein bzw. die geltenden Abstandsregeln bei Pflanzung dieser Gehölze eingehalten werden. Spalierformen auf Hochstamm gezogen, sind da logischerweise ausgenommen. Nachdem das allerdings, ähnlich wie beim Baumschutz in den Regionen/Ländern unterschiedlich gehandelt bzw. ausgelegt oder interpretiert wird, ist eine Rücksprache mit der zuständigen Baubehörde deiner Gemeinde die sinnvollste Vorgehensweise.   Zu bedenken ist auch, dass dein geplanter "Sichtschutz" aufgrund des Laubfalles im Herbst über Monate wirkungslos ist! Wenn es Dir um den Einblick auf die Terrasse geht, dann würde ich bei entsprechendem Platzangebot eher pflanzliche Sichtschutzelemente (Tröge) auf der Terrasse selbst in Erwägung ziehen. Überdenke auch mal die Platzierungen deiner Spielgeräte "ausschließlich" im hinteren Gartenteil. Du nimmst schon viel Zunder aus der schwierigen Situation, wenn die Spielgeräte nicht alle direkt vor seiner Terrasse platziert sind.        
    • Ist das eine Vermutung oder hast konkrete Infos? Mich interessiert hier der Vergleich zu original PX-Pott.
    • Das ist bei dem leider nicht so. Auch hier Stoß auf Stoß.
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