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Geschrieben

Hallo leute,

wir würden euch bitten für diejenigen die keine OSK RaceCard bzw. irgendeine DMV Versicherung haben, sich den Antrag für eine Tageslizenz für die OSK auszudrucken und ausgefüllt mitzubringen.

das erspart uns dann am freitag einiges an Zeit.

hier der link dazu:

http://www.fallrace.at/fileadmin/downloads/One_20Event_20Lizenz_202012_20-_20Version_2011.2011.pdf

danke schon mal in vorhinein!

  • Like 1
Geschrieben

anbei ein auszug aus dem reglement:

Fahrer und Bewerber:

Teilnahmeberechtigt sind: Bewerber und Fahrer, die im Besitz einer nationalen oder Clubsport-Lizenz der OSK, oder einer Lizenz einer der EU-Gruppe angehörenden Föderation sind und das 18. Lebensjahr vor dem 1. September 2011 vollendet haben.

bitte um kenntnisnahme! ohne einer gültigen lizenz gibts kein fahren am renntag! sorry!

Geschrieben

Ja klar das geht schon! Ich denk ja das die meisten eh sowieso eine lizenz besitzen! Wenn nicht einfach das formular ausdrucken und mitbringen!

Geschrieben

Mal was anderes. So übernachtungsmäßig gibts in Rechnitz ja nicht arg viel Auswahl und ist natürlich schon alles ausgebucht. Kennt sich jemamd aus wo noch was frei wäre? Wir bräuchten Platz für 3 Personen.

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    • Ich verwende seit Jahren technsiche Vaseline , ist deutlich günstiger als vergleichbare Produkte und funktioniert genausogut wie alles andere 
    • Ist der Motor noch kalt, gib ihm sechsundhalb. Ich mach’s auch nur so…. Warm fahren und Stoff . Auch nur bei Alu 
    • Mal wieder was aktuelles! Betrifft allerdings jetzt mal vorrangig nur die Münchner mit Grundstücken und Baumbestand unter uns.     Novellierung der Baumschutzverordnung   Für das erste Halbjahr 2025 ist die Novellierung der Baumschutzverordnung in München zu erwarten und da ändern sich die Rahmenbedingungen doch entscheidend.   Die wichtigsten Änderungen:   1.) Der Stammdurchmesser von zu schützenden Bäumen soll von derzeit 80 cm auf 60 cm reduziert werden. 2.) neben den bereits bestehenden Ausnahmen für Obstgehölze sollen jetzt auch die komplette Palette an Obstgehölze in die Satzungen aufgenommen werden. 3.) Neuregelung zu Ersatzpflanzungen und Ausgleichszahlungen. Konkret bedeutet das, dass man jetzt den Wert (bzw. die Größe und Umfang) des zu fällenden Baumes zur Berechnung der Anzahl an Ersatzpflanzungen unter Berücksichtigung der Grundstücksgröße heranzieht.    Was ich damit durch die Blume andeuten möchte ist, dass wenn einer von Euch vorhat sich von Gehölzen zu trennen und diese fallen ggf. unter die neue Regelung, dann sollte er sich bis Ende Februar sputen! Ab März tritt bekanntlich das Schnitt- und Fällungsverbot aufgrund der Vorgaben des Naturschutzgesetzes in Kraft, wodurch bis Ende September eine Zwangspause verordnet ist. Für die erste Hälfte des heurigen Jahres wird allerdings die Novellierung erwartet, somit kann es gut sein, dass sie bereits im Herbst in vollem Umfang in Kraft ist. Soll aber jetzt auch kein Aufruf zum unmotivierten Baumfrevel sein!   Allerdings können diese Änderungen für Privatgrundstücksbesitzer doch erhebliche Zusatzkosten bzw. bürokratischen Aufwand verursachen. Vor allem dann, wenn die Anzahl der Ersatzpflanzungen bzw. Ausgleichszahlungen angehoben wird!    
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