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Fahrzeug EZ vor 1954 nicht BAG pflichtig


Robe007

Empfohlene Beiträge

jup die Liste kenne ich. Mich intererssiert nun aber, was z.B. passiert wenn ich mit nem selbst zusammengeschweissten Lenker beim Tüv vorfahre oder es sind z.B. 104db eingetragen. Kann ich nun auch ne Coladose als Puff nehmen so lange 104 db nicht überschritten werden?

Im übrigen ist der Link von euch der Falsche, da er für PKWs ist. Hier der richtige

Was die dritte Zeile bedeutet will ich wissen

Bearbeitet von Robe007
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Durchaus Interessant. Die Grundidee ist natürlich, dass bis 54 die Produzierten Teile einfach nicht nach BAG geprüft wurden. Also kann man natürlich heute nicht plötzlich ne BAG verlangen. Die Frage ist halt, in wie weit das für neue Teile an den alten Dingern gilt. Wenn die dem Original entsprechen ist das sicher kein Problem.

Da aber ja der Prüfer die Verkehrssicherheit Deines Fahrzeugs überprüft könnte ich mir vorstellen, dass er da gewissen Spielraum hat und Dir Deinen aus Wasserrohren gebauten Lenker oder den Sitz aus Hefeteig dann doch nicht durchgehen lässt...

Gibts beim Tüv eigentlich keine stelle für allgemeine Oldtimerfragen?

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nun ja, ich mag es halt verbindlicher und die Aussage von dem haben der dann auch den Tüv macht. Was Ihm beim Umbau wichtig ist und worauf er achtet.

Mir persönlich ist meine eigene Sicherheit auch sehr wichtig und vor allem interressiert mich was im derzeitigen Zustand des Fahrzeuges legal und nicht legal ist.

Hab kein Bock auf die 0815 Standard Antwort einer Hotline und dachte vielleicht

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mir ist aufm Klo noch folgende Idee gekommen.

Wenn jetzt 1948 einer auf die Idee gekommen ist einen Lenker aus Elfenbein dran zu montieren, dann durfte er dies ja nach meiner Interpretation des Gesetzes.

Ich mein der Tüv Prüfer will auch nur "cover your ass" betreiben (Gruss an das Redensarten die mir auf den Sack gehen Topic!).

Dem kann ja dann auch keiner ein Strich durch die Rechnung machen wenn ich damit morgen auf die Schnauze fliege. Egal ob damals Original oder nicht.

Ist echt interessant ich werde berichten

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Wenn jetzt 1948 einer auf die Idee gekommen ist einen Lenker aus Elfenbein dran zu montieren, dann durfte er dies ja nach meiner Interpretation des Gesetzes.

Ich mein der Tüv Prüfer will auch nur "cover your ass" betreiben (Gruss an das Redensarten die mir auf den Sack gehen Topic!).

Ich rate von einem teureren Lenker als die gesamte Vespa ab.

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hustl...erwischt :wacko:

ist ne Panhead von 1948 mit Starrahmen und Handschaltung

Der Grubengott hat geantwortet. Momentan hat er keine Zeit sich mal zwischendurch einfach ein Motorrad anzuschauen, da sie momentan hochkonjuntur haben.

Ich soll doch mal im Herbst vorbei kommen

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Du bist ziemlich auf dem Holzweg denke ich. Nur wenige Teil sind auch heute Bauartgenehmigungspflichtig, z.B. AHK, Licht, Standheizungen. Das andere ist eine Betriebserlaubnis. Für Lenker gibts zB. eine Prüfvorschrift, beim Auspuff geht tatsächlich die Cola Dosa wenn sie leise genug ist. Muß also für jedes veränderte Teil einzeln betrachtet werden. Der Vorteil ist halt das du eine Standheizung ohne Prüfzeichen einbauen kannst.

Gruß aus Kiel

matze

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