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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Leute,

ich muss bei meiner GS 160 Bj. 62 Blinker nachrüsten.

Mir gefallen diese Backenblinker allerdings nicht.

Gibt es Alternativen?

Hat schon mal jemand Hella-Lenkerblinker bei einem Modell montiert, bei dem man keine Innenrohre verbauen kann?

Die Blinker sollten sich natürlich nicht mitdrehen... :wacko:

Gruß

Geschrieben

Nachrüsten ??? Willst Du das denn ?

Hab mit dem TÜV auch das Geäffel gehabt. Ging dann mit nem Gutachten auch ohne...

Brauchst nur den richtigen Prüfer, der bescheinigt, dass das Umrüsten nicht im Verhältnis zum Wert des Fahrzeuges steht... Ist zwar Quatsch, aber so funktionierts.

Hab als Auflage dann zwei Spiegel bekommen...

  • Like 1
Geschrieben (bearbeitet)

War bei meiner V 90 SS Bj. 71 ähnlich: Blinker waren nicht vorhanden, kam damit beim TÜV auch 2 Mal durch (ohne Mängel), beim 3.Mal war ein neuer Prüfer da, der die fehlenden Blinker monierte.

Hab dann argumentiert mit: "sieht doch aus wie ne 50er", etc. und hab dann eine Ausnahmegenehmigung bekommen. Auflagen: keine

Seither weiterhin Pfötchen raus, aber jetzt mit amtlichem Segen!

Bearbeitet von marx61
Geschrieben

Hallo- ich bin auch der Meinung Du solltest Dir noch einmal mit eine TÜV- Zweitmeinung einholen.

ABER, wenn Blinker, dann "so wie wenn original" .

Lenkerenden- bitte nein... und Alternative wie Warzenblinker in Beinschild und auf die Seitenhauben gehen gar nicht!

Gruß

Geschrieben

(Blinker waren meines Wissens Pflicht erst ab 1968, kann mich aber täuschen)

In der BRD seit 01.01.1962 Blink(er)pflicht.

gruß

Geschrieben

Nein, ich brauche keine Blinker.

Bisher hat's der TÜV nicht bemerkt. Aber dieses mal halt leider schon...

Wer kann alles austragen? TÜV ist klar, aber Dekra und GTÜ? Ich dachte sowieso, dass das Austragen der Blinker heute fast unmöglich wäre.

Kann mir bitte evtl jemand ein Gutachten schicken, am besten sogar von ner GS, vielleicht hilfts ja.

Alternativ auch von anderen Modellen.

Am besten ziemlich aktuell und evtl. sogar in Bayern erstellt!?

Ende der Wunschliste!

Geschrieben

der tüv macht nur das gutachten nach §70 StVZO. die Zulassungsstelle erteilt, wenn sie WILL, die Ausnahmegenehmigung. der TÜV Süd hat die Anweisung keine gutachten für die Blinkeraustragung zu erstellen . Weiterhin sind die zulassungsstellen zumindest in Bayern auch auf dem stand generell keine blinker mehr auszutragen.

wie es in anderen bundesländern aussieht?

Geschrieben

Soweit ich weiß ist nur alles über Bj. 1961 Blinkerpflichtig. Musste bei meiner VBB Bj. 1963 auch nachrüsten. Hab die Hella Lenkerendenblinker genommen und Adapter gebaut. Ziemlich aufwändig das Ganze. Allerdings drehen die sich mit da keine Innenrohre möglich sind. TÜV hat es nicht gestört. Gruß

Geschrieben

der tüv macht nur das gutachten nach §70 StVZO. die Zulassungsstelle erteilt, wenn sie WILL, die Ausnahmegenehmigung. der TÜV Süd hat die Anweisung keine gutachten für die Blinkeraustragung zu erstellen . Weiterhin sind die zulassungsstellen zumindest in Bayern auch auf dem stand generell keine blinker mehr auszutragen.

wie es in anderen bundesländern aussieht?

So habe ich das auch in Erinnerung, dass ein Austragen der Blinker fast unmöglich geworden ist.

Ich werde aber einfach nochmal beim TÜV nachfragen, das kostet ja nix...

Ansonsten wird mir nichts anderes übrig bleiben, als die "originalen" Backenblinker zu montieren.

Waren diese Blinker immer mit Zierleisten verbunden oder gabs die auch einzeln auf den Backen?

Kennt jemand die Repro-Blinker von den üblichen Shops? Qualität?

Sind das die richtigen Zierleisten? http://www.sip-scootershop.com/de/products/zierleisten+fur+hella+blinker+_75434055

Muss man da zusätzliche Löcher in die Backen machen, um die Leisten bzw. die Blinker anzubringen?

Wie muss ich die Blinker elektrisch anschließen? Ich habe die GS160 ohne Batterie, normale 6V Unterbecherzündung.

Gruß

Geschrieben (bearbeitet)

Also bei mir hat das (in Bayern) mit dem Gutachten nach §70 StVZO ohne weiteres geklappt. Klaro hat letztendlich die Zulassung die Genehmigung erteilt! War aber kein Problem.

Es gibt noch ne einfachere Lösung... Ein Kumpel hat sich ein Blinkernachrüstset für die Lenkerenden gekauft. Das läuft über ne kleine externe Batterie die im Lenkerkopf untergebracht ist.

Ist wahrscheinlich wesentlich günstiger als sämtliche Gutachten und Ausnahmegenehmigungen... Frag doch mal beim S.E.SC in Schwabach nach... Die wissen wo man sowas herbekommt.

Das Umbauen ist dann eigentlich ein Klacks, weils eben nicht über die Elektrik läuft.

Dann kriegste auch ziemlich sicher nen Tüv.

http://scootershop.guilty.de/product_info.php?info=p6_blinker-umruestkit-led.html&XTCsid=31eb4ea18ad74b075715afcaf7fae247

Bearbeitet von Zahovic
Geschrieben

Also bei mir hat das (in Bayern) mit dem Gutachten nach §70 StVZO ohne weiteres geklappt. Klaro hat letztendlich die Zulassung die Genehmigung erteilt! War aber kein Problem.

Es gibt noch ne einfachere Lösung... Ein Kumpel hat sich ein Blinkernachrüstset für die Lenkerenden gekauft. Das läuft über ne kleine externe Batterie die im Lenkerkopf untergebracht ist.

Ist wahrscheinlich wesentlich günstiger als sämtliche Gutachten und Ausnahmegenehmigungen... Frag doch mal beim S.E.SC in Schwabach nach... Die wissen wo man sowas herbekommt.

Das Umbauen ist dann eigentlich ein Klacks, weils eben nicht über die Elektrik läuft.

Dann kriegste auch ziemlich sicher nen Tüv.

http://scootershop.guilty.de/product_info.php?info=p6_blinker-umruestkit-

led.html&XTCsid=31eb4ea18ad74b075715afcaf7fae247

Wann hast du das Gutachten machen lassen?

Wie viel hat es gekostet? Kannst du es mir zukommen lassen?

Das wäre eine große Hilfe...

Geschrieben

Sind halt nur eigentlich nicht zulässig, genauso wie die Repro Haubenblinker, aber mit Glück merkt es keiner.

Gruß aus Kiel

matze

Soll das heißen, ich geb ca. 300 Euro (inkl. Zierleisten...) für das nachrüsten aus und hab dann Reproblinker, die nicht zugelassen sind?

Geschrieben (bearbeitet)

Soll das heißen, ich geb ca. 300 Euro (inkl. Zierleisten...) für das nachrüsten aus und hab dann Reproblinker, die nicht zugelassen sind?

Warum nimmst du nicht die Seitenblinker vom Fiat Barchetta und verwendest die als Lenkerendenblinker?

Habe schonmal gesehen dass sich die jemand verbaut hat. Sind billig, haben eine E-Nummer und müssen sich nicht mitdrehen.

Klick!

Cheers

Bearbeitet von Bonito66
  • Like 1
Geschrieben (bearbeitet)

....sind austragen und anbauen nicht 2 Paar Schuhe?

Also quasi an einem mit werksseitig mit Blinkern ausgeliferten Fahrzeug solche austragen und

An einem werksseitig OHNE Blinker ausgelieferten Fahrzeug welche anbauen?.....

und gab/ gibt es da nicht ne Klausel mit unverhältnismäßiger Aufwand usw....

Ich meine so ein Thema gabs hier auch schonmal oder im Wiki steht was oder so...

Ich würd versuchen ohne durchzukommen....auch wenns aufwändig ist.

Oder mach halt PX Blinker dranne aber vergiss den Blinkerpiepser nicht.... :wacko:

Edit wirft noch in den Raum: Was wäre bzgl. H-Kennzeichen - würde man ein solches NICHT bekommen, wenn man Blinker nachrüstet :wacko:

Bearbeitet von Tobi - MS
Geschrieben

Warum nimmst du nicht die Seitenblinker vom Fiat Barchetta und verwendest die als Lenkerendenblinker?

Habe schonmal gesehen dass sich die jemand verbaut hat. Sind billig, haben eine E-Nummer und müssen sich nicht mitdrehen.

Klick!

Cheers

Die E-Nummer ist vermutlich nur gültig, wenn der Blinker auch ordnungsgemäß an einen FIAT geschraubt wird.

Aber egal, die gefallen mir sowieso nicht. Trotzdem danke für den Tipp :wacko:

....sind austragen und anbauen nicht 2 Paar Schuhe?

Also quasi an einem mit werksseitig mit Blinkern ausgeliferten Fahrzeug solche austragen und

An einem werksseitig OHNE Blinker ausgelieferten Fahrzeug welche anbauen?.....

und gab/ gibt es da nicht ne Klausel mit unverhältnismäßiger Aufwand usw....

Ich meine so ein Thema gabs hier auch schonmal oder im Wiki steht was oder so...

Ich würd versuchen ohne durchzukommen....auch wenns aufwändig ist.

Oder mach halt PX Blinker dranne aber vergiss den Blinkerpiepser nicht.... :wacko:

Edit wirft noch in den Raum: Was wäre bzgl. H-Kennzeichen - würde man ein solches NICHT bekommen, wenn man Blinker nachrüstet :wacko:

Ich versuche auf jeden Fall, dass ich so ein Ausnahmegutachten bekomme.

Wer braucht denn schon Blinker, wenn man auch Handzeichen geben kann... :wacko:

Morgen werde ich mal beim TÜV vorsprechen, da heute der richtige AP nicht im Haus war.

Geschrieben

Die E-Nummer ist vermutlich nur gültig, wenn der Blinker auch ordnungsgemäß an einen FIAT geschraubt wird.

Aber egal, die gefallen mir sowieso nicht. Trotzdem danke für den Tipp :wacko:

die E nummer ist das genehmigungszeichen für einen seitlichen Zusatzblinker an einem PKW!! ein nebelscheinwerfer hat auch ein e prüfzeichen und den baut ja auch keiner seitlich in seinen lenker.

der blinker erfüllt nicht die anforderungen dessen, was ein kraftradblinker können muß (Abstrahlwinkel)

Die Geschichte mit dem unverhältnismäßigen aufwand zieht nicht mehr so recht. das ist mit unter 150 Euro problemlos nachgerüstet. ob das dann schick ist und den ästhetischen Ansprüchen des Besitzers genügt, interessiert die zulassungsstelle nicht.

Geschrieben

....aber "einen Oldtimer verschandeln und Löcher bohren um ne Blinkerschalterbefestigung montieren zu können...."

Was ist daran verhältnismäßig?

Vielleicht beim Ortstermin nen Satz PX Blinker dabei haben und fragen, ob das so im Sinne des Ingenieurs ist....

Ich würd das mit dem H-Kennzeichen nochmal durchleuchten - vielleicht ist das der richtige Weg um diesen Umbau zu verhindern.

(Sofern Du nicht anderes vorhast - Motor z.B.)

Geschrieben

Hallo Leute,

habe heute mit Zulassungsstelle und TÜV telefoniert.

Die Zulassungsstelle hat signalisiert, dass sie sich nach dem Rat des TÜV richtet.

Und der TÜV sagt klipp und klar NEIN! :wacko:

Begründung: In D war es 1962 schon möglich an die Elektrik von Vespas Blinker anzuschließen und deshalb muss nachgerüstet werden, zur Not mit anderer Lichtmaschine und neuem Kabelbaum, so der TÜV.

Auch ein H-Kennzeichen wird sogar mit hässlicher 4-fach Blinkanlage noch erteilt, weil es eine notwendige Nachrüstung darstellt.

Wirtschaftliche oder ästhetische Gründe zählen nicht (mehr) lt. TÜV.

Der TÜV-Prüfer war sehr bemüht und nicht gestresst, hat mich auch ausführlich beraten. Insofern kann man die Ablehnung vermutlich auch nicht auf die Laune schieben.

Wie soll es nun weiter gehen?

Kann denn niemand etwas zu den Backenblinkern sagen? Haben die Reproteile keine E-Nummer?

Welche Zierleisten benötige ich?

Wie schließe ich die Blinker ggf. an die vorhandene Elektrik an?

Geschrieben

nimm dir nen schaltplan einer deutschen Gs4, die reproblinker sind mit der welle genau wie damals die originalen auch, haben weder ne andere nummer, noch ne andere optik, haben alle prüfzeichen die sie damals auch hatten.

Backenblinker war für das damalige baujahr zulässig. zierleisten sind keine pflicht, wenn dann brauchst die schon geposteten, aber mit einer nase nach vorne unten

zierrat-gs4-3.jpg

also die da; du brauchst vorne einen blinkerschalter, im einfachsten falle einen anderen lenkerkopf.

ob ich mir diesen akt antun würde weiss ich nicht, es soll ja noch andere tüvs geben

Geschrieben

Hi, an eine GS 160 aus bella Italia gehören keine Backenblinker a´la GS/4 und wenn dann bitte doch nur am Lenker.

Meiner würden diese auch nicht stehen.....dsc00373.jpg

post-2222-0-19373300-1338493556_thumb.jp

Geschrieben

Ich würde wenn überhaupt auch nur Lenkerendenblinker verbauen.

Nochwas zu "italienischen Modellen": Meine kam auch aus Italien aber das hat den TÜV-Mann nicht die Bohne interessiert.

Zitat: Blinker sind Pflicht!

Cheers

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