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Verkauft! Kann ZU !


GRETE

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Da hast du gut aufgepasst. :wacko:

Vielleicht ist dir auch bekannt, dass ab EZ 01.01.1962 motorisierte Zweiräder über 125 ccm mit Fahrtrichtungsanzeigern ausgerüstet sein

müssen...

Was ? Das ist mir gänzlich neu :wacko:

Geschrieben

Zum Selberlesen: § 54 StVZO i. V. m. § 72 StVZO.

Abgesehen natürlich von im Rahmen von Einzelfallentscheidungen durch die Zulassungsstellen erteilten Ausnahmgenehmigungen "für mit ohne Blinker", wenn die Nachrüstung von Blinkern gemäß Bestätigung des TÜVs unverhältnismäßig aufwendig oder teuer wäre.

Geschrieben

Danke für diesen Einblick in die StVZo oder so...... Sie hat und brauch keine Blinker ist aber auch ne 125er ! Jedoch ist sie bei weiteren Hubraumerweiterungen mit Eintrag davon auch weiterhin ausgenommen.

Zylinder und Puff sind nicht eingetragen !

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Licht / Hupe / Bremslicht funktioniert ? Dh. wenn ich nen originalen Auspuff drunter schraube komme ich durch den Tüv ? Wann kann der Roller besichtigt werden ?

Grüsse aus Köln Charlie

  • 1 Monat später...

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