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eintragung bei der vglb1t " 200ccm" wer weis was


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hi zusammen nach dem kauf meiner vglb1t in schweden wollte ich mal in

die runde fragen wer schon mal in seine vgl....sich einen 200 ccm motor "px" eintragen lassen hat

und die blinker nicht nachträglich verbaut hat.

würde mich sehr über eine briefkopie freuen.

lg sparry

Bearbeitet von ets125
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danke @der-z laut scooterhelp bj 82 im kaufvertrag steht 63

was ist nun besser? wegen dem weglassen der blinker:)

wenn ich den 200ccm motor drin habe könnte ich dann immer noch die blinker weglassen?

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Also '82 kann definitiv nicht stimmen ! Ich denke es soll wohl '62 heißen ?!

Papiere hast Du nicht ? Dann ab zur Zulassung, Unbedenklichkeit machen lassen & auf EZ '61 plädieren :wacko:

Dann brauchst definitiv keine Blinker...

Danach zum TÜV & mit einem fähigen Prüfer sollte ein 200er Standardmotor einzutragen sein. Unbedenklichkeit von Piaggio gibt's dafür nicht.

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sorry natürlich 62:) nun ne blöde frage aber mit dem neuen motor ist es dann sozusagen ein neues fahrzeug?

ich kenne das nur wenn zb eine altbauwohnung saniert wird gelten auch die neuen brandschutzverordnungen.

lg sparry

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Da du sowieso keien gültigen Papiere hast oder eben gar keine, mußt eh eine §21 Untersuchung beim TÜV machen und die kostet so um die 100,- günstigstensfalls !

Dann kannst auch gleich, mit vorheriger Rücksprache was Du vorhast, einen 200er Motor eintragen lassen...

Frag doch einfach mal beim TÜV deines Vertrauens nach, schilder denen was Du für einen Roller hast und was Du damit machen möchtest, und Du wirst merken was geht und was eben leider nicht !

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  • 7 Monate später...

also, nicht dass das thema schon so ca 10000000000x diskutiert wurde. aber die frische bleibt dem thema doch so treu wie eine scheibe zitrone im wasser an der hotelbar.

fall 1:

der hr vom tüv glaubt deinen angaben über das bj und trägt dir den motor ein OHNE auf die blinker zu achten.

TOLL,

auf zur realität:

du erzählst was von dem bj das du annimmst, der hr vom tüv schaut auf bekannte seiten und infomaterial und ermittelt ein bj nach 62:

fall 2 a:

er interessiert sich nicht für blinker und trägt deinen motor ein

fall 2 b:

er interessiert sich für blinker und ist aber durch dein persönliches auftreten so überzeugt das er dir einen §70 schreibt und deinen blinkern ein unnötiges dasein bescheinigt

es folgt

fall 2b a

die zulassung nickt ab, blinker ade

fall 2b b

die zulassung nickt nicht, blinker ahoi und der drang nach abstellung des problems erhöht sich drastisch

fall 2c:

er fordert blinker (mehr als lenkerblinker kann er nicht fordern), du baust ein, er trägt ein, fertig

fall 2c a

er trägt die blinker ein mit dem hinweis im feld 22: m.fraz.a.d.lenkerenden

(doof, weil abbauen ist dann nicht mehr)

fall 2c b

er trägt den motor ein und verliert keine buchstaben über die blinker in feld 22.

(toll)

fragen am rande:

wurden während der abnahme bilder gemacht?

doof für fall für 2cb, ein abbau würde bei einer TIEFGREIFENDEN kontrolle bei fehlenden blinkern zu akuem wortmangel führen.

ideen zum ziel hab ich keine,

nur fraz a.d. lenkerenden finde ich nicht so schlimm.

grüße

Bearbeitet von zochen
  • Like 1
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Da er sowieso keine Papiere hat, könnte er ja als Erstes mal zur Zulassungsstelle wanken & dort eine Unbedenklichkeit anfordern...

Da wird natürlich das Baujahr ´61 angegeben & damit steht´s ja schonmal schwarz auf weiß auf einem amtlichen Papier (kostet bei uns 12,80 Euro & die Fahrzeugdaten habe ich schon immer selber mitgebracht)...

Nächster Schritt wäre dann den TÜV seines Vertrauens zu finden & dem Prüfer sein Vorhaben bzgl. 200er Motor (welcher ebenso original Piaggio, wie auch der Roller ist) zu erklären. Der wird dann schon sagen, was der dafür haben will oder ob er damit gar nicht einverstanden ist (ich denke nicht das Piaggio Deutschland eine Freigabe des 200er´s für die Oldies gibt ?! Ansonsten dort einfach per Mail Kontakt aufnehmen, FIN und Motornummer angeben & schauen was passiert ?! Dauert ungefähr 14 Tage bis die Post das zugestellt hat und kostet nichts, wenn die etwas dort haben)...

Dann mit dem ganzen Geraffel in 1A Zustand zum TÜV & ´ne Vollabnahme machen lassen und zuletzt mit allen Papieren zurück zur Zulassung um danach dann gültige Papiere samt in Punkt 1 erwähntem Zulassungsdatum zu bekommen...

Ich weiß jetzt echt nicht, wo da das Problem sein soll ?!

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  • 4 Monate später...

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