Zum Inhalt springen
  • Das GSF wandelt Links in Affiliate Links um, um ggf. eine Provision erhalten zu können. Gerne nutzen bitte, danke! Mehr Infos, wie ihr das GSF unterstützen könnt, findet ihr im GSF Support Topic.

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

< EZ: 1.1.1989

Eine Garantie gibt es dadurch aber trotzdem nicht, Der einzige und entscheidene Vorteil ist, daß es keine AUK und somit (sehr) teure Zusatzkosten gibt.

Geschrieben

Nach Bj. 89 darf die db Anzahl wohl nur um (Achtung Halbwissen) 2 db höher werden was bei anderen Zylindern oder Auspuffanlagen wohl schnell

erreicht ist.

Mein Tüvprüfer hat da aber ein wenig das Auge zugedrückt

Geschrieben

Lt. TÜV-Prüfer im Mai sind die einzigen "schwierigen" Eintragungen die dB Werte. Leistungssteigerungen anhand von Dokumenten und Leistungsgutachten sind kein Problem (Bj. fast egal - 90er Baujahre kein Problem). Die erlaubten max. Geräuschwerte(erhöhungen) sind baujahrabhängig und da haben die meisten Prüfer Bauchschmerzen, da sie ja nun mal dafür gerade stehen müssen, was sie eintragen. Ob man dafür immer Verständnis haben möchte ist eine Sache, dass man aber auch darüber nachdenken und es im Hinterkopf halten sollte, dass die Prüfer bei grober Fahrlässigkeit und unerlaubten Eintragungen ihren Kopf hinhalten müssen und gar ihren Job verlieren können, sollte ja hinreichend bekannt sein. Immer nur auf die bösen Prüfer schimpfen bringt keiner Seite etwas. (nein, ich arbeite weder beim TÜV, noch wurde ich für den Text bezahlt... zudem hatte ich selbst meine liebe Mühe, meinen RAP eingetragen zu bekommen... :wacko: )

Alles weitere hängt immer vom Prüfer, seiner Tagesform und der Grundmotivation ab, denn in die KBA Datenbank können - sofern sie denn gewillt sind sich damit auseinanderzusetzen und eine Eintragung vorzunehmen - alle TÜV-Prüfer gucken und dort passende bereits erfolgte Eintragungen finden und diese Vorgangsnummer(n) als Verweis für die neue Eintragung nehmen.

Geschrieben

Danke!

Mehr Vorteile habe ich durch das Bj vor 89 jetzt nicht?

4,5% CO2 sollte doch jede PX schaffen, oder?

Zumal das ja teilweise gar nicht geprüft wird bei unsere alten Zweitakt-Möhren!

Das schon. Aber bei Änderung des (nicht mehr originalen) Zylinders und Vergasers wird ein Abgasgutachten fällig.

Unabhängig davon, ob du die 4,5.% schaffst, oder nicht.

Geschrieben

Das schon. Aber bei Änderung des (nicht mehr originalen) Zylinders und Vergasers wird ein Abgasgutachten fällig.

Unabhängig davon, ob du die 4,5.% schaffst, oder nicht.

Genauso hats mir mein TÜV-Prüfer auch erklärt

Geschrieben (bearbeitet)

Stimmt, war ja beim DR135 von 91 auch nicht anders, da musste ich auch mit dem neueren Gutachten mit Abgasabschnitt ankommen!

Welche interessanten 200er Tuningzylinder haben denn ein Abgasgutachten?

Malle? Polini GG?

Und das gilt also ebenfalls ab 1.1.1990?!

Bearbeitet von Nick Knatterton

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
  • Wer ist Online   0 Benutzer

    • Keine registrierten Benutzer online.


×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information