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Mietwagen - Beschädigung


Mrs Peel

Empfohlene Beiträge

Moin,

ich habe mir ein Wochenende einen Mietwagen bei Avis geliehen, bin damit gute 1000 km gefahren und dann wieder vertragsmäßig ins Parkhaus gestellt - keine Beschädigung (allerdings habe ich keine Bilder von dem Wagen gemacht). Da es schon mitten in der Nacht war, war der TResen im Parkhaus nicht mehr besetzt, also Schlüssel am Nachtschalter des Office abgegeben. Der Mitarbeiter sagte nur zu mir, dass alles in Ordnung wäre. Wir haben uns das Fahrzeug nicht noch einmal gemeinsam angeschaut. Ein Abnhameprotokoll habe ich allerdings nicht erhalten und dummerweise auch nicht verlangt.

Wenig später bekomme ich Post, dass es zu einer Beschädigung (wohl ein Kratzer am Außenspiegel Fahrerseite - Bilder sind recht undeutlich) gekommen ist und diese die Höhe meiner SB hat.

Muss ich nachweisen, dass kein Schaden während der Mietzeit entstanden ist bzw. hätte ich darauf bestehen müssen, dass der Mitarbeiter sich das Auto noch einmal anguckt?

Habe dem widersprochen, mir das Recht vorbehalten, mir den Schaden selber (oder mit meinem Anwalt) noch einmal anzuschauen, ggf. einen Sachverständigen einzuschalten und gefordert, dass der Schaden nicht repariert wird.

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hilft Dir zwar nicht weiter, aber ich hab schon zigmal beruflich / privat Autos gemietet und noch nie irgendein Übergabeprotokoll durchgeführt, weder vorher noch nachher. Wenn ich das Auto abgeholt hab, manchmal kurz geschaut, ob größere Dellen oder Kratzer da waren und dann ab dafür. Hinterher wieder abgestellt (teilweise andere Niederlassung) Schlüssel abgegeben oder auch nur in den Schlüsselkasten geworfen und Tschüss. War aber immer Sixt, bzw. einmal eine kleinere Vermietung.

Zum Teil hatte ich weder zum Abholen noch Abgeben Kontakt zu den Mitarbeitern, z.B. außerhalb der Geschäftszeiten.

Im Anschluss nie was von denen gehört *3x auf Holz klopf*

Ich find's dreist von Avis. Rechtlich keine Ahnung, aber wie sollen die beweisen, dass Du den Schaden verursacht hast und der nicht schon bestand bzw. entstanden ist, nachdem Du den Wagen abgestellt hast?

Rechtschutzversichert? Dann sofort zum Anwalt, wenn nicht evtl. erstmal diskutieren.

Viel Erfolg!

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Danke für die Rückmeldung; es beruhigt mich schon mal, dass ihr das Abgeben nicht anders macht.

Ich finde es komisch, dass die Reparatur des Schadens mit der Höhe meiner SB (850,00 €) veranschlagt wird. Der Shcaden muss entstanden sein, als das Fahrzeug zwecks weiterer Vermietung entsprechend umgeparkt wurde.

Leider habe ich keine Rechtsschutz aber ich geben ggf. lieber noch mal ein paar hundert € aus, als das einfach zu zahlen. Generell würde ich sagen, dass die in der beweispflicht sind und dann hätten die sich den Wagen gleich ansehen müssen. Es bleibt nur abzuwarten, bislang noch keine Rückmledung.

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Soll der Schaden tatsächlich exakt 850 € betragen und damit "zufällig" genauso hoch wie deine Selbstbeteiligung sein, oder liegt er unter 850 € und soll deshalb voll von dir getragen werden?

Wenn ersteres, würde ich mir mal eine exakte Aufstellung zeigen lassen, aus der hervorgeht, wie man mit einem verkratzten Außenspiegel auf 850 € kommen kann.

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Laut dem Schreiben von Avis berechenen sich die Reparaturkosten in der Höhe der SB, man hat mich aber - rein formell - haftbar gehalten, sollten die Kosten noch höher liegen. Dass ein Kratzer am Außenspiegel solche Kosten nach sich zieht, finde ich auch enorm und es ist sehr merkwürdig, dass sich diese Kosten mit meiner SB decken.

Mein Beifahrer kann beteugen, dass nichts geschehen ist - ich gebe aber zu, dass man auch nicht erwartet, dass der Beifahrer nichts anderes sagt.

Ich muss nun einfach abwarten, wie die zurück kommen. In den Mietbedingungen ist so ein Szenario nicht beschrieben, daher hoffe ich, dass die in der Beweislast sind und dann bin ich raus. Der Schaden kann dann nur - und muss es auch - durch Avis beim Umparken entstanden sein. Ich ärgere mich nur, dass ich nicht von jeder Wagenseite ein Bild gemacht habe; das ist heutzutage ja schließlich kein Aufwand mehr und kann einem viel Theater ersparen....

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Ich ärgere mich nur, dass ich nicht von jeder Wagenseite ein Bild gemacht habe; das ist heutzutage ja schließlich kein Aufwand mehr und kann einem viel Theater ersparen....

Wer macht das denn ?

Ich leihe auch oft Autos aus, bei unterschiedlichen Anbietern, der Vorgang ist superunterschiedlich. Beim VW Händler gibt es immer einen Vorab- Nachcheck mit Vermieter / Kundenbetreuer und mir. In Australien gabs nix, obwohl Auto mehrere Beulen hatte (nicht von mir), in Lettland musste ich am Flughafen solange beim Zurückgeben warten, bis ein Mitarbeiter den Wagen inspiziert hatte. Schlüssel einwerfen hatte ich noch nie. Ist wohl stark unterschiedlich.

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Das Verhalten von AVIS ist echt komisch. Hatte sowas auch noch nie, selbst bei Schlüsseleinwürfen nachts in den Briefkasten. Den Wagen vorher und hinterher zu fotografieren halte ich für umsonst, das kann auch allen Ernstes niemand verlangen. Beulen, Dellen durch Parkrempler andere Autotüren usw. oder aber Kratzer an Front- und Heckschürzen durch hohe Bordsteinkanten, beschädigte Felgen usw... da kannst du gut und gerne 20-30 Bilder aus diversen Perspektiven von einem Auto machen. Innenraum nicht vergessen, denn wer hat den Beifahrersitz kaputt gemacht? :wacko: Nach 1000 km dürfte der Wagen auch fällig für ´ne Wäsche gewesen sein, also siehst du auf den Fotos erst recht nichts mehr. Da brauchst du dich nicht grämen.

Halte die 850 (?!) für einen (!!) Kratzer (!!) am Außenspiegel (!!!!) auch für völligst überzogen.

Da versucht dich wer abzuzocken.

Bearbeitet von Mozzer
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Ich würde mal sagen, der Vermieter hat gepennt. Kein Rückgabeprotokoll, keine Schadenshaftung Deinerseits.

Kann aber auch total daneben liege, ist ja Deutschland hier...... :wacko:

Bearbeitet von 1976sky
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Ich würde auch sagen, dass Avis auf ein Abnahmeprotokoll hätte bestehen müssen aber es gibt ja auch die Möglichkeit, dass man das Fahrzeug zu einem Zeitpunkt abgibt und evt. an der Straße abstellt, und den Schlüssel nur in ein Fach wirft. Da gibt es kein Abgabeprotokoll und was, wenn danach jemand das Fahrzeug beschädigt? Klar, Anzeige gegen Unbekannt aber ich glaube, dass man als letzter Mieter dafür geradestehen muss (wenn sich Autovermietung nicht kulant zeigt). So bleibt auch die Problematik nachzuweisen, ob es ein Fremder war oder ein Mitarbeiter. Grundsätzlich würde ich aber sagen, dass Autovermietung dem Mieter die Schuld nachweisen muss, sonst würde man keine Autos mieten.

Wie schon erwähnt, ist das eine graue Zone, die zwangsläufig für jeden Mieter auftritt und aufgrund dessen klar in den Mietbedingungen geregelt werden sollte - was bei Avis nicht der Fall ist. Unding.

Am 15.06. hatte ich das Schreiben und sofort per E-Mail widersprochen, bis heute noch keine Rückmeldung (nur Info, dass meine E-Mail erhalten wurde). Aber da kommt bestimmt noch etwas.

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Bei sowas lassen sie sich Zeit....

Was für ein Wagen war es denn?? Weil 850,- für ein verkratztes Aussenspiegelgehäuse is ja mal weit drüber!! Ein Smart-Repair Lackdoc (z.B. Colourworks) macht dir das für 50-80 Euro. Ne normale Lackiererei je nach Fahrzeugfarbe für ca. 100,- Euro. Mehr darf das nicht kosten.

Würde, wenn mgl., zu der Station zurück mit nem Kostenvoranschlag von ner Marken-Werkstatt bzw. Lackier-Fachwerkstatt und denen unter die Nase halten. Wenn diskutieren nichts zu bringen scheint, dann zahl die z.B. 100,- Euro und dann sollen sie dir schriftlich geben, dass dann gut ist. Gehe nicht davon aus, dass Sie dir genau den Wagen wieder hinstellen um ihn lackieren zu lassen.

Mietwagen gehen nach der Haltedauer i.d.R. an die Markenhändler bzw. die Hersteller zurück (ausser bei Sixt, die vermarkten die gebrauchten i.d.R. selbst), während der Laufzeit als Mieter wird da nichts dran gemacht. Aber in solchen Fällen rechnen die Mietwagenfirmen einen Nutzungsausfall (nicht vermietete Zeit) für die Zeit der Instandsetzung mit in die Schadenshöhe. Aber wie gesagt, die gehen während der Laufzeit wg nem Kratzer nicht zum Lacker!

Verhandlungssache also.

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Habe beruflich/privat sehr oft Wagen von Sixt gehabt. 3-4 mal haben sie es bei mir auch mit solchen Schäden versucht. Da hilft nur abstreiten (war auch wirklich nichts von mir). In allen Fällen habe ich nie wieder etwas gehört. Scheint ne Masche ne zu sein, da bestimmt genug Leute zahlen...

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Bei sowas lassen sie sich Zeit....

Was für ein Wagen war es denn?? Weil 850,- für ein verkratztes Aussenspiegelgehäuse is ja mal weit drüber!! Ein Smart-Repair Lackdoc (z.B. Colourworks) macht dir das für 50-80 Euro. Ne normale Lackiererei je nach Fahrzeugfarbe für ca. 100,- Euro. Mehr darf das nicht kosten.

Würde, wenn mgl., zu der Station zurück mit nem Kostenvoranschlag von ner Marken-Werkstatt bzw. Lackier-Fachwerkstatt und denen unter die Nase halten. Wenn diskutieren nichts zu bringen scheint, dann zahl die z.B. 100,- Euro und dann sollen sie dir schriftlich geben, dass dann gut ist. Gehe nicht davon aus, dass Sie dir genau den Wagen wieder hinstellen um ihn lackieren zu lassen.

Mietwagen gehen nach der Haltedauer i.d.R. an die Markenhändler bzw. die Hersteller zurück (ausser bei Sixt, die vermarkten die gebrauchten i.d.R. selbst), während der Laufzeit als Mieter wird da nichts dran gemacht. Aber in solchen Fällen rechnen die Mietwagenfirmen einen Nutzungsausfall (nicht vermietete Zeit) für die Zeit der Instandsetzung mit in die Schadenshöhe. Aber wie gesagt, die gehen während der Laufzeit wg nem Kratzer nicht zum Lacker!

Verhandlungssache also.

Der Preis hört sich nach Komplettaustausch an.

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Schnell in aller Kürze und daher ohne Haftung für Richtigkeit:

1. Ruhe bewahren

2. Schriftsatz mit dem Inhalt: "Zeige ich an, dass ich die Mieterin vertrete.. gez. RA" könnte den Streit frühzeitig beenden

3. Beweislast greift erst nach der Darlegungslast ein, § 287 Abs. 1 ZPO. Das heißt, erst wenn der Klägervortrag das Gericht nicht überzeugt oder der Beklagte glaubhaft erhebliche Gegentatsachen vorträgt, entscheidet die Beweislast. Das ist der Grund, warum kein Anwalt eine Internet-Vorhersage über ein Prozessergebnis abgeben kann, jedenfalls nicht sollte.

4. Die Beweislast allerdings trifft den Vermieter solange, wie der Schaden auch in seiner Sphäre entstanden sein könnte, vgl. Urteil LG Berlin v. 18.11.2011, AZ 56 S 36/11:

Auch bei einem Kfz-Mietvertrag kann bei verhaltensbezogenen Pflichten (hier: Vermeiden der Beschädigung des gemieteten Fahrzeugs) von einer Schädigung auf eine Pflichtverletzung geschlossen werden, wenn der Vermieter dartut, dass die Schadensursache allein aus dem Verantwortungsbereich des Mieters herrühren kann. Lässt sich dagegen nicht ausschließen, dass der Schadenseintritt vom Mieter in keiner Weise veranlasst oder beeinflusst worden ist, bleibt es bei der grundsätzlichen Beweislast des Vermieters. Er muss nachweisen, dass die Schadensursache nicht aus dem Verhalten eines Dritten herrührt, für den der Mieter nicht haftet.

Der zweite Satz ist entscheidend: Der Beweis, dass eine Tatsache NICHT vorliegt, ist mir nur selten gelungen :wacko:

5. Schadenshöhe: Den Geschädigten trifft Schadensminderungspflicht. Ich persönlich empfehle SmartwayRepair.de. Mehr könnte der Geschädigte auch dann nicht verlangen, wenn ihm der Beweis gelänge.

Hört sich für mich alles in allem auch nach einem Standardbrief an, der den Verträgen ohne Protokoll aufgrund betrieblicher Übung immer beigefügt wird.

Bearbeitet von Steuermann
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Vielen Dank für die Infos.

Fahrzeug: Toyota Auris, neu

Auf der Tour bin ich geblitzt worden - ein wenig zu schnell und hierzu hat der Landkreis seine Forderung an avis geschickt, die ich mit Mietvertrag-Rechnung (Mietvertrag bei Mietende) erhalten habe. Da ist ein Fahrzeugschema (Außen und Innen) abgebildet und nun heißt es

- Außenspiegel Kratzer 265,27 €

- Vordertür links Kratzer 327,06 €

- Vordertür links Beule 659,41 €

Die Fotos, die ich erhalten hatte, geben dieses Schadenbild nicht wieder. Eine Rückmeldung auf meinen Widerspruch habe ich bislang auch nicht erhalten, ich hatte letzte Woche noch einmal geschrieben. Nun werde ich ein weiteres Mal schreiben, nicht dass es heißt, ich hätte nicht reagiert. Bezahlen werde ich aber nichts, da zahle ich lieber den Anwalt.

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Mit der Bußgeldnummer wird's schwierig. Bei der Schadenssache spricht nichts gegen kontrollierte Untätigkeit. Warum arbeiten, wenn andere etwas von einem wollen? Ohne Not abgegebene Stellungnahmen schaden mehr als sie nützen.

Beispiel:

"Ich habe Ihnen eine Sache geliefert, Sie haben nicht bezahlt!" - Beweislast Lieferant

Reaktion: "Doch, ich habe bezahlt!": Schwupps: Lieferung eingestanden, Beweislast für Zahlung: Käufer.

Bessere Reaktion, wenn überhaupt: "Kenn ich Sie? Lieferung? Sache? Weisichnixvon!"

Bußgeld wort- und grußlos zahlen. Bei dem Rest Mahnbescheid oder Klage abwarten, erst dann Schafspelz aufknöpfen und alle Kanonen feuer!

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  • 3 Wochen später...

Ich war gestern bei einem Anwalt für Vekehrsrecht, nachdem ich eine Rückmeldung auf meinen Widerspruch erhalten habe. Rückmeldung von Avis: die Beschädigung ist in dem Zeitraum meiner Anmietung geschehen, daher muss ich dafür gerade stehen. Aber sie wollen keine weiteren 850,00 € mehr haben (die Kaution von 150,00 € haben sie ja bereits) sondern nur noch 815,00 €.

RA: ich komme aus der Nummer nicht raus, hätte Bilder machen sollen oder aber auf ein Abnahmeprotokoll bestehen müssen. Ich stehe mit meiner Unterschrift für jegliche Beschädigung an dem Mietwagen bis zur Abgabe (wenn nachts dann bis zur nächsten Öffnung der Filiale) gerade. Ich soll noch mal AGB checken aber dort soll so etwas eindeutig geregtelt sein. Hätte sich der Schädiger gemeldet, dann könnte ich den Schaden durchreichen aber hätte, hätte ist auf Toilette.

Ärgere mich über meine Dummheit, es ist ja nicht so, dass es heutzutage noch ein Aufwand ist Bilder oder gar Filme zu machen. Wie kann man so blöde sein?! Als hätte ich nicht einen Roller, der sich über 'nen 1.000er freuen würde. :wacko: t

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Ich war gestern bei einem Anwalt für Vekehrsrecht, nachdem ich eine Rückmeldung auf meinen Widerspruch erhalten habe. Rückmeldung von Avis: die Beschädigung ist in dem Zeitraum meiner Anmietung geschehen, daher muss ich dafür gerade stehen. Aber sie wollen keine weiteren 850,00 € mehr haben (die Kaution von 150,00 € haben sie ja bereits) sondern nur noch 815,00 €.

RA: ich komme aus der Nummer nicht raus, hätte Bilder machen sollen oder aber auf ein Abnahmeprotokoll bestehen müssen. Ich stehe mit meiner Unterschrift für jegliche Beschädigung an dem Mietwagen bis zur Abgabe (wenn nachts dann bis zur nächsten Öffnung der Filiale) gerade. Ich soll noch mal AGB checken aber dort soll so etwas eindeutig geregtelt sein. Hätte sich der Schädiger gemeldet, dann könnte ich den Schaden durchreichen aber hätte, hätte ist auf Toilette.

Ärgere mich über meine Dummheit, es ist ja nicht so, dass es heutzutage noch ein Aufwand ist Bilder oder gar Filme zu machen. Wie kann man so blöde sein?! Als hätte ich nicht einen Roller, der sich über 'nen 1.000er freuen würde. :wacko: t

schöne scheisse.

na dann ist ja klar was ich das nächste mal bei einer mietwagenrückgabe mach

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Servus!

Ja nene, nix Handybilder.

Ich stehe mit meiner Unterschrift für jegliche Beschädigung an dem Mietwagen bis zur Abgabe (wenn nachts dann bis zur nächsten Öffnung der Filiale) gerade. Ich soll noch mal AGB checken aber dort soll so etwas eindeutig geregtelt sein.

Das heisst, wenn du die Karre um 23.00 Uhr dort abstellst und um 3.00 Uhr tritt einer die Karre kaputt haftest du trotzdem, bis um (zB.) 7.00 Uhr die Filliale öffnet.

Da helfen dann Fotos von 23.00 Uhr auch nix.

greets,

Jan

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Da hast du wohl Recht mit dem Handy ABER

ich recherchiere gerade weiter im Internet, da mich die Posts von Steuermann skeptisch gemacht haben. Und ich finde zwei Urteile, die die Situation wie meine beschreiben und eine Beweislast des Vermieters darlegen....Mieter haftet nicht für Schäden durch Dritte....Schlüsselabgabe an Mitarbeiter, Beweislast Vermieter, da Mieter Zeige hat....

Entweder liege ich total daneben oder der RA, bei dem ich war, sah in mir kein Geschäft. Ich schreibe avis zurück, dass es diese Urteile (Paragraphen blabla) gibt und sie in der Beweislast sind. Bei 1.000,00 € warte ich doch mal ab, ob die mich verklagen und ein mieterfreundliches Urteil riskieren wollen. Ich werde berichten.

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Servus!

Ach, jetzt hab ichs noch mal gelesen, du hast den Schlüssel ja nicht in den Briefkasten geworfen (wie ich dachte) sondern jemandem in die Hand gedrückt.

Das ist dann anders:

War die Person ein(e) Mitarbeiter(in) von Avis? Wenn ja hast du gute Karten. Dann würd ich das auch als Avisfillale sehen und es war offen. Reicht, wenn Für DICH der Eindruck entsanden ist, das die Person zur Rücknahme des Wagens berechtigt ist (zB. weil sie ein Firmenhemnd von Avis trägt)

Wenn Nein ist es wieder blöd für dich, dann hast du quasi IRGENDWEM die Fahrzeugschlüssel in die Hand gedrückt (hätte dann strenggenommen die Karre sogar selbst schrotten können) und das wird Avis nicht gelten lassen.

Aber auch da sind wir schon wieder bei der Beweislast: Hast du überhaupt irgendwas schriftliches was beweist, das du dieser Person die Schlüssel gegeben hast?

Sonst müsstest DU erst mal nachweisen, dass du den Wagen nicht erst am nächsten morgen mit Schaden abgegeben hast...

greets,

Jan

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Im Prinzip wars bei mir umgekehrt: Hatte vor zwei Jahren in Italien (Flughafen Bari) nen Astra als Mietwagen, und der sah aus, als wäre er bisher als Sammeltaxi im Libanon unterwegs gewesen. Ich hab vorab von jeder Perspektive ne Handvoll Bilder geschossen. Bei Abgabe dann wieder das gleiche Spiel, aber es hat dort keine Sau interessiert.

Bei den bisherigen Mietvorgängen in D gabs immer ne Besichtigung nach Abgabe.

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