Zum Inhalt springen
  • Das GSF wandelt Links in Affiliate Links um, um ggf. eine Provision erhalten zu können. Gerne nutzen bitte, danke! Mehr Infos, wie ihr das GSF unterstützen könnt, findet ihr im GSF Support Topic.

Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

bin kein Jurist, aber mal ehrlich,

1) wenn eine Mietwagengesellschaft es dem Mieter ermöglicht die Schlüssel am Nachtschalter bei einem Mitarbeiter abzugeben, soll man trotzdem bis zum nächsten Morgen, wenn der reguläre Betrieb beginnt als Mieter haften?! Klingt für mich nicht sonderlich logisch und benachteiligt den Mieter eigentlich deutlich. Bei so einem Schlüsselkasten könnte ich das ja noch nachvollziehen, aber selbst da hab ich noch Bedenken von wegen Haftung etc., schließlich bietet einem der Vermieter dieses Verfahren offenkundig als Service an.

2) Das kein Übernahmeprotokoll durchgeführt wurde, ist sicherlich ein beidseitiges Versäumnis, aber auch hier drängt sich mir die Frage auf, ob der Mieter nicht unverhältnismäßig benachteiligt wird, Stichwort: Vermieter = Profi, Mieter = Laie - soll heißen, der Vermieter bzw. der zuständige Mitarbeiter, hätte auf das Protokoll hinweisen, wenn nicht sogar darauf bestehen müssen.

3) es gibt doch eine Zeugin, dass während der Mietzeit (bis zur Rückgabe des Fahrzeugs) kein Schaden am Fahrzeug entstanden ist und das Auto in einem unbeschädigten Zustand abgegeben wurde. Das ist für mich doch quasi das Ass im Ärmel.

Muss man sich evtl. noch mal einen 2. Anwalt suchen, der mehr Bock auf so was hat.

good luck

Bea hat Korrektur gelesen...

Bearbeitet von Tyler Durden
Geschrieben

Moin,

es ist wirkllich verzwickt. Fakt ist, dass ich mir eine Menge Theater erspart hätte, wenn ich nach einem Abnahmeprotokoll gefragt hätte

Die Urteile, die ich im Internet gefunden habe, spiegeln ganz genau meine Situation wieder, daher mache ich mir keinen große Kopf mehr. Ich habe einen Zeugen und Schlüsselabgabe war bei einem Mitarbeiter der avis, bei der Filiale, die 7 Tage 24h geöffnet haben. Daher sehe ich mich auch als Laie und den Vermieter als Profi. Daher werde ich jetzt abwearten, ob man mich mahnt oder mir mit Klage droht. Dann kann ich immer noch kommen und auf die Urteile hinweisen. Zu einem anderen Anwalt kann ich auch immer noch. Aber der andere bekommt noch etwas zu hören, sollte der mir für 15 Minuten Gespräch eine Rechnug schicken. Mein Streitwert war wohl nicht hoch genug.

Es ist halt wichtig, was in den AGB steht. Die liest sich keiner durch aber jeder unterschreibt fleißi und dann kann es mal ganz schnell k**** für einen aussehen. Die Feinheiten stecken im Detail....blablabla. Auf jeden Fall wird nicht bezahlt und gekämpft.

  • Like 1
Geschrieben

Das mache ich auch noch, aber erst einmal halte ich still. Wenn von denen gar nichts mehr kommt, dann bitte ich vier Wochen später um meine Kaution und versaufe die 150 €, wenn ich sie ohne weiteres kriegen sollte.

Geschrieben

Servus!

Ich stehe mit meiner Unterschrift für jegliche Beschädigung an dem Mietwagen bis zur Abgabe (wenn nachts dann bis zur nächsten Öffnung der Filiale) gerade. Ich soll noch mal AGB checken aber dort soll so etwas eindeutig geregtelt sein.

Ich habe einen Zeugen und Schlüsselabgabe war bei einem Mitarbeiter der avis, bei der Filiale, die 7 Tage 24h geöffnet haben.

Und genau hier liegt der Verständnisfehler von deinem Anwalt. Du hast demnach den Wagen korrekt abgegeben, ich glaub eher der hat das auch mit so nem Rückgabebriefkasten verstanden.

Sprich den doch noch mal drauf an, ggf. auch mit den Urteilen die du gefunden hast.

greets,

Jan

  • 4 Monate später...
Geschrieben

Heute mal meine Storry zu dem Thema:

Habe mir einen Transporter bei Avis gemietet um ein Motorrad abzuholen. Habe das Auto am nächsten Morgen persönlich abgegeben und um ein Abnahmeprotokoll gebeten. Der nette Mitarbeiter meine "Machen wir nie, da ist ja nichts dran". Zum Glück habe ich darauf Bestanden und auch eins bekommen, wo kein Schaden vermerkt wurde.

Anfang dieser Woche habe ich einen Brief von Avis im Kasten. Ich hätte angeblich einen Schaden verursacht und die Kosten werden von meinem Kreditkartenkonto abgebucht (frechheit). Die mitgelieferten Bilder wurden allerdings zwei Tage nach Abgabe entstanden!!! Habe dann mal bei der Sachbearbeitung angerufen und der Dame geschildert das ich ja ein Protokoll hätte aus dem hervorgeht das bei Abgabe kein Schaden vorhanden war. Ohene Zögern wurde mir mittgeteil das die Forderung zurückgezogen wird. Ich warte noch auf eine schriftliche Bestätigung.

Die Aktion finde ich aber echt frech. Vorallem weil das Geld einfach von meinem Konto abgebucht werden sollte ohne mir die Möglichkeit zu geben mich dazu zu äußern!

Geschrieben (bearbeitet)

Stimmt, so hab ich das auch gemacht, schön mit dem Ateco-Schlepper und ne Ami-Schleuder huckepack. Beim Abbiegen in der Altstadt ganz genüßlich drei Kleinwagen seitlich aufgeschlitzt. Mordsgaudi.. So Auffahrrampen sind tiptop Dosenöffner..

Bearbeitet von Steuermann
Geschrieben

@ Ilcurtis: das ist echt ein Unding! Dass die einfach vom Kreditkartenkonto abbuchen, ist doch auch eine Frechheit. Liegt das an Avis??? Was ziehen die für eine Nummer ab? Trotz Protokoll - zum Glück für dich, da hattest du dann keine weiteren Schwierigkeiten. aber verlässt man sich auf die Aussage von Avis " machen/brauchen wir nicht, ist ja nichts dran....". Für'n Arsch.

Mein Ärger ist im Juni 2012 passiert. Nach der Schadenmeldung seitens Avis und meinem Widerspruch habe ich außer Werbung nihts mehr von denen erhalten. Ich muss gestehen, ich habe die Kaution nicht zurück gefordert, weil ich keine schlafenden Hunde wecken wollte. Nun hatte ich heute Post von Avis: Mahnung, dass ich doch noch die offene Rechnung begleichen möchte.

Ich habe im Internet Urteile gefunden, die genau meine Situation (inkl. Zeuge) schildern und "zu meinen Gunsten" sprechen. Ich werde der Mahnung erst einmal widersprechen und dann mal wieder warten.

Geschrieben

Oha!

Ich habe jetzt sogar schriftlich eine zusage das die Sache erledigt sei! Da habe ich ja echt Glück gehabt.

Bei Avis also nur mit Protokoll vor und nach Anmietung in Zukunft!!!

Dir noch viel Erfolg mit deiner Sache und wenn erfolgreich erledigt würde ich die Kaution auf Heller und Pfennig ggf. mit Zinsen zurückverlangen!!!

Geschrieben

Ich war gestern bei einem Anwalt für Vekehrsrecht

RA: ich komme aus der Nummer nicht raus, hätte Bilder machen sollen oder aber auf ein Abnahmeprotokoll bestehen müssen. Ich stehe mit meiner Unterschrift für jegliche Beschädigung an dem Mietwagen bis zur Abgabe (wenn nachts dann bis zur nächsten Öffnung der Filiale) gerade. Ich soll noch mal AGB checken aber dort soll so etwas eindeutig geregtelt sein.

Ich weiss gerade nicht ob ich lachen oder weinen soll!?

War das ein allgemeines Beratungsgespräch oder hast du ihm ein Mandat erteilt?

Geschrieben

Ein Beratungsgespräch. Ich wollte wissen, wie meine rechtiche Situation aussieht, wie meine Chancen sind, wenn ich nicht zahle und die mich vielleicht verklagen.

Nach dieser Info habe ich noch mal genauer im Internet recherchiert und ein Urteil zu exakt so einer Situation gefunden und die Verklagte hat Recht bekommen. Also werde ich jetzt die Füße stillhalten und Avis soll mal machen.

Den Anwalt hätte ich mir sparen können. Tja, alle Menschen sind schlau - manche vorher, manche nachher.....

Guten Rutsch allerseits.

  • 1 Monat später...
Geschrieben

Schlussinfo:

Ich bekam nach langer Zeit eine Mahnung, dass die Rechnung der Beschädigung noch offen ist. Daraufhin habe ich wieder per E-Mail widersprochen und dass man auf meinen letzten Widerspruch nicht reagiert hat. Ich bekam eine Rückmeldung, dass man das noch einmal geprüft hat und die Forderung storniert (ohne Angabe von Gründen) und ich einen Scheck über die 150,00 € Kaution erhalten werde. Nun waren Stornobeleg und Scheck in der Post.

Nie wieder Avis. Danke für eure Tipps und Ratschläge.

Geschrieben (bearbeitet)

Gleiches hatte ich mal mit Sixt in Österreich. Wagen schadenfrei am Flughafen abgegeben. Angestellter war im Stress hat ein gemeinsames Übergabeprotokoll verneint, wenn "alles in Ordnung sei". Drei Wochen später bekam ich eine Aufforderung, eine Unfallbeschreibung abzugeben, bei der die Stoßstange hinten links verbeult und verkratzt sei. Kosten 1500,- abzüglich der Selbstbeteiligung.

Angerufen, schriftlich widersprochen. Zeugen (die es tatsächlich gab) benannt, die die schadenfreie Abgabe sowie das Gespräch des Mitarbeiters, der das Abnahmeprotokoll verweigerte, bezeugten. Hinweis auf nicht verschlossenen "öffentlichen" Parkplatz.

Ergebniss: Verfahren wurde eingestellt - grundlos. Glück gehabt.

Sixt ist also nicht zwingend besser als Avis.

Bearbeitet von Mister_M

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
  • Wer ist Online   0 Benutzer

    • Keine registrierten Benutzer online.


×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information