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Empfohlene Beiträge

  • 3 Monate später...
Geschrieben

Servus, brauche eine Briefkopie von der Eintragung eines 133er DR's, am besten auf ner 50n obwohl das net ganz so wichtig ist.

Die KOpie von den nukes habe ich mir schon geholt . . .

hoffe auf rege Beteiligung . . .

Geschrieben
Hab hier noch was gefunden... weiss leider nicht mehr von wem...

Falls der Inhaber dieser Papiere was gegen die Veröffentlichung haben sollte, bitte melden, dann nehm ich sie wieder raus!!  :-D

50N

Polini 133, Bitubo, Garelli...

Brief50NPolini133.jpg

hehe,,

ich lese so halb interessiert hier im topic und plötzlich sehe ich ja meine alte polini smallframe,, wuste garnicht das die irgendwo im internt zu finden ist :-(

sachen giebs

gruß Bayman :-(

  • 3 Wochen später...
Geschrieben (bearbeitet)

hier mal was von meiner PV

PV%20Fahrzeugschein.GIF

sorry ist ein bisschen groß :-D

Bearbeitet von einwesen
  • 2 Jahre später...
Geschrieben

Dumme Frage,

wenn ich das hier so lesen kommt mir der eindruck, als dass man seine PK 50 oder 50N auf 125er oder 80er eintragen lassen kann.

Fährt man dann hinterher mit nem großen nummernschild durch die gegend?!?!?!

Geschrieben (bearbeitet)

HI,

hier meine, obwohl bei www.briefkopien.de auch einiges zu finden ist...

V50 Motorgehäuse auf Bauzustand ET3 gebracht.

Der Polini ist nicht eingetragen, da ich keine Blinker will.... :-D , und Tempo 100...naja so bekommt man wenigstens keine Probs mit den Reifen beim TÜV.

Membran, Sip Curley, 25er PHBL

post-1251-1157616063_thumb.jpg

Bearbeitet von racer
Geschrieben
HI,

hier meine, obwohl bei www.briefkopien.de auch einiges zu finden ist...

Auf dieser Seite findet man gar nichts außer blöde Weiterleitungen zu irgendwelchen bescheuerten Seiten.

Geschrieben

kannst nen pk 80 motor einbauen, oder einen 125ger, danach gibs an sich dann keine grennzen,,, mir ist in mein umfeld nicht bakannt das mal einer einen 110 oder 112 kurzhuber eintragen lassen hat.

kossten,, kommt drauf an was du hast und was du noch brauchst. frag mal am freitag den smallframejunk, der lässt dann eine pk50 auf 125 umtragen beim tüv.

gruß

Geschrieben

...sehe gerade, dass in meinem MUSTERBRIEF zur Umtragung die schlüsselnummer "zu3" im brief/schein ausgenullt ist. hat jemand noch mal schnell ne zahl einer pk125 zur hand ( brief/schein ) oder besser noch ein scan oder foto des scheines der pk125 ??????

morgen is termin :wasntme:

danke und gruss von dennis

Geschrieben

Habe gerade die neue "Zulassungsbescheinigung Teil 1" der ETS und die älteren Fahrzeugscheine/Betriebserlaubnisse der ital. T5 und der dt. PX 125 zur Hand, bei der ETS und der T5 stehen ebenfalls nur Nullen, bei der PX steht 127000. Anmeldung/TÜV sollte also trotz der Nullen klappen, war bei mir bisher jedenfalls nie ein Problem.

Schätze, dass die Nullen bei Fahrzeugen mit neuerstellter Betriebserlaubnis (wg. Import oder Umbau) Standard sind.

Geschrieben
Habe gerade die neue "Zulassungsbescheinigung Teil 1" der ETS und die älteren Fahrzeugscheine/Betriebserlaubnisse der ital. T5 und der dt. PX 125 zur Hand, bei der ETS und der T5 stehen ebenfalls nur Nullen, bei der PX steht 127000. Anmeldung/TÜV sollte also trotz der Nullen klappen, war bei mir bisher jedenfalls nie ein Problem.

Schätze, dass die Nullen bei Fahrzeugen mit neuerstellter Betriebserlaubnis (wg. Import oder Umbau) Standard sind.

ja , die importierten fahrzeuge wie ets ect. haben in D keinen typenschlüssel, daher ausgenullt. bei diversen umgebauten fahrzeugen wird wohl höchstwahrscheinlich wegen umfangreicher umbauten ausgenullt.

jetzt is aber alles vorbei - umtragung auf 125er mit eintragungen sind geschafft :grins: :-D das war eine stundenlange tortur ......

gruss dennis

  • 3 Monate später...
Geschrieben (bearbeitet)
PK

pk.PDF

PV

pm.pdf

Grüße

Martin

Die pdf`s sind leider defekt, könntest du die nochmal reinstellen!?

Hat sonst nochwer irgendwelche Gutachten/Briefkopien von ner PK mit DR133, PHBL24!?

Dienstag geht´s zum TÜV, und ich möchte den guten Mann mit möglichst viel Papier zuschmeissen!

Danke! Stoni

Bearbeitet von V50-Stoni
Geschrieben
Die pdf`s sind leider defekt, könntest du die nochmal reinstellen!?

Hat sonst nochwer irgendwelche Gutachten/Briefkopien von ner PK mit DR133, PHBL24!?

Dienstag geht´s zum TÜV, und ich möchte den guten Mann mit möglichst viel Papier zuschmeissen!

Danke! Stoni

Moin,

die links funktionieren bei mir einwandfrei.

Schick mir bitte mal Deine email- Adresse, dann maile ich die.

Grüße

Martin

Geschrieben (bearbeitet)

Ich möchte ja keinem die Stimmung vermiesen, aber in der Regel hört man vom Prüfer:

"Das sind Einzelabnahmen, die interessieren mich nicht. Was ein anderer Luri einträgt

kratzt mich kein Stück!"

Zumindest hier in A wird man an ein Herrn E verwiesen, der dann zu einem Herrn F fährt.

Herr E verlangt viel Geld fürs Briefe rumfahren :D

Naja, aber wenigstens keinen Stress für 500-1500€ und man hat seinen Brief am nächsten Tag wieder und der Roller bleibt in der Garage :-D

Empfehlungen von TÜV-Stellen in Süddeutschland mit kompetenten Fachmännern wären nett :D

Gruss HG

Mit Briefkopien kann ich zwar dienen, steht aber nix drinnen, was eh nicht schon jeder hat!

hab mal gestöbert:

zum Thema §21 Vollabnahme:

Was und nach welchen Kriterien wird geprüft?

* Der Sachverständige prüft zum einen den technischen Zustand und die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs, da ja nach erfolgter Zulassung eine Plakette für 2 Jahre erteilt wird. Dies entspricht in etwa der technischen Überprüfung bei einer normalen Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO.

* Außerdem wird die Übereinstimmung des Fahrzeugs mit den Zulassungsvorschriften abgecheckt, hier geht es unter anderem auch um das Abgasverhalten, Geräuschgrenzwerte, Bremsanlage, Beleuchtungseinrichtungen etc. Dabei sind natürlich die Grenzwerte und Vorschriften einzuhalten, die zum Zeitpunkt der Erstzulassung des Fahrzeugs Gültigkeit hatten.

Eventuell nötige Umrüstungen des Fahrzeuges (z. B. Scheinwerfer, Rückstrahler, Typenschild etc.) werden vom Sachverständigen vor Ort festgelegt.

Genauere Informationen dazu finden Sie auch unter Importfahrzeug-Richtlinie

* Bei gebrauchten Fahrzeugen muss auch eine Abgasuntersuchung (AU) durchgeführt werden.

* Zuletzt müssen die technischen Daten für die Erstellung des deutschen Kraftfahrzeugbriefes festgelegt werden. Der Sachverständige ist hierbei verpflichtet, diese Informationen aus gesicherten Quellen zu beziehen, also nicht aus Briefkopien etc, sondern z.B. von unserem Datenblatt-Service.

Alle Angaben zum Fahrzeug-Brief, die sich nicht beschaffen lassen, müssen durch eine Messung ermittelt werden, z.B. eine Geräuschmessung.

Bearbeitet von Herr Gawasi

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