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Deutsche Fuffi in den Niederlanden anmelden


skrotum

Empfohlene Beiträge

Goede Dag,

eine deutsche Kumpeline von mir wird demnächst in den Niederlanden studieren,

und will ihren deutschen Fünfzig-Kubik-Roller mitnehmen und da dann rumkurven.

Darf sie das mit einem längeren Wohnsitz in NL dann mit dem deutschen Versicherungskennzeichen oder kann sie das Teil problemlos in NL anmelden? Wenn anmelden ja: wer, wie, was?

Ist eh besser, nach bestimmten Fußballspielen nicht sofort als Duits erkannt zu werden ... :wacko:

Schon mal dank u wel oder so.

Bilder (vom Roller und der Dame) gibt es nicht

Bearbeitet von skrotum
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Ja, muss sie anmelden.

Das Ding muss zu einer RDW-station (zentrales Verkehrsmelderegister) mit Zollstelle. Venlo hat sowas zum Beispiel.

Die Kiste wird da vorgefuehrt und dann bekommt man neue Papiere, kosten ca. 100,-

Ist deine Freundin sich bewusst das 50iger ausserorts auf den Radweg gehoeren und innerorts oftmals auch erwartet wird, das man den Radweg nutzt? (innerorts war bis vor zwei jahren noch pflicht, tempolimit auf radwegen innerorts immer 30 km/h)

gr. Patrick

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wenn die im grenzgebiet studiert würde ich fein die deutsche zulassung drauf lassen und mir die knete sparen.

die ummeldepflicht besteht eigentlich nur für fahrzeuge mitdem mann einen sogenannte steuerhinterziehung praktizieren kann ,da aber für fuffis in nederland keine steuern bezahlt werden müssen , kann es dem niederländischen staat scheißegal sein wenn ein in Nl studierender preuß mit ner 50er rumgurkt.

meine meinung...

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ich hab 2001 mal nen jahr in den haag gelebt und hatte die 50er immer in deutschland angemeldet.

hatte weder mit vandalismus, noch mit der polizei probleme.

nur einmal, als ich ohne helm zum strand geeiert bin hat mir mal ein motorradcop den erhobenen finger gezeigt.

vor 3 jahren hab ich auch mal nem freund in amsterdam ne vespa gebracht, die fuhr auch auf deutsche nummer.

keine probleme.

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Bedankt.

Entspricht der RDW-Zettel dann der deutschen Betriebserlaubnis? Wird die deutsche - bis zu einer Rückführung - einbehalten, zerrissen oder hat man dann die Lizenz zur Doppelrollerbürgerkeit?

Und wie wo versichern, einfach wie in D zu einem Büro gehen, bezahlen und ein Schild bekommen?

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habe in Amsterdam gelebt und finde Vandalismusangst ist vollkommen berechtigt. in AMS werden Zweiraeder immer geklaut. man kauft sich praktisch immer ein Fahrrad oder Roller das Ding wird immer wieder kaputtgemach oder geklaut und man kauft sich alle paar Wochen was neues. sozusagen miete...wenn man keinen guten Unterstellplatz hat, wuerde ich auf ein schrottiges Rad umsteigen. sowieso cooler. abseits von Rotterdam und Amsterdam sieht die Welt anders aus..aber klar in Rotterdam und Amsterdam wird nur gefietst....

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Entspricht der RDW-Zettel dann der deutschen Betriebserlaubnis? Wird die deutsche - bis zu einer Rückführung - einbehalten, zerrissen oder hat man dann die Lizenz zur Doppelrollerbürgerkeit?

Und wie wo versichern, einfach wie in D zu einem Büro gehen, bezahlen und ein Schild bekommen?

So, ich hab mal beim RDW angerufen, offenbar sagt das Gesetz aus, das Leute mit Wohnsitz in den Niederlanden ein niederlaendisches Kennzeichen fuehren muessen, die Kulanzperiode (und auch der max. Zeitraum wo Versicherungen fuer versichern) ist zwei Wochen.

Also wenn deine Bekannte ihren Wohnsitz nicht verlegt, sprich ihren Wohnsitz offiziel in Deutschland belaesst, muss sie nichts ummelden.

Zu deiner Frage mit den Papieren, das einfuehren bedeutet, das die deutschen Papiere entwertet werden und man beim Zurueck-Umzug das Ding fuer den Export abmelden und in Deutschland wieder importieren muss, mit nochmal neue Papiere machen lassen... Versicherung geht dann telefonisch oder ueber Internet sobald man das Kennzeichen hat.

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