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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ich hab in RE 2011 1050,- für den A bezahlt, hatte vorher nur B, bin nur gute 10h Stunden gefahren, musste aber trotzdem für 13h zahlen, dafür hatte ich in einer Woche Praxis die Plastikkarte in meiner Hand. :-)

 

 

:wacko:

hä? erklär ma, bidde.

Digger!

 

Paaah, Kollege, das ist jetzt lange her, bin voll raus aus dem Thema. Ich mein, ich hätte damit eine Anspielung aufn Kapitalismus und deren momentanen Untergang in der EU machen wollen. Was dann, wie überall bis jetzt auch, zur Verwahrlosung der Gesellschaft führt, siehe wohlhabende Egomanenkinder in D, arme verzweifelte Wandalen, Unterschied zwischen Reich und Arm - die Berühmte Schere.

Geschrieben (bearbeitet)

Verstehe ich das jetz richtig? Ich habe seit Äonen den 1A (kA was das heute ist). Normalerweise lässt man den doch easy auf 1 (wat weiss ich was offen heute ist) umschreiben? Ich krieg jetzt halt die Plastikkarte. So richtig?

Bearbeitet von Herr Gawasi
Geschrieben (bearbeitet)

Ja, war bei mir zumindest so einfach.

 

Mir wurde 2003 inner S-Bahn mein Portemonnaie geklaut, wo noch der alte rosa Lappen drin war und ich hatte auch nur nen 1A (noch der alte bis 27 PS, hab den Ende 1992 gemacht). Ich bin dann zum Bürgeramt, hab neue Papiere beantragt und in dem Zuge wurde mein 1A gleich auf A unbeschränkt umgeschrieben. Hatte also auch was positives trotz der ollen Scheckkarte statt des zerfledderten rosa Lappens.

 

Kostete halt Verwaltungsgebühren, nen Antrag auf Umschreibung mußte ich wegen des Diebstahlsfalles nicht stellen (ham die automatisch gemacht, gibt ja zum Glück auch mitdenkende Verwaltungsmenschen), ansonsten wars easy (es wird wohl lediglich geprüft, ob dein Flensburger Konto sauber ist und Du Deinen beschränkten Einser lange genug hast etc.) und ich dürfte jetze theoretisch auch große Brenner mit 200 PS fahren, auch wenn ich das gesundheitlich nicht mehr kann und die Dinger eh nix für mich sind..

 

Kannste auch so machen, also umschreiben lassen und feddich.

 

Beisewäih: Was früher 1A war, ist heute A beschränkt bzw. mittlerweile wohl A2 bis 48 PS.

 

Egal, ich sage immer noch "Einser" und "Dreier" Lappen und das Ding für die großen LKW is für mich n "Zweier". Mann, bin ick alt.

 

Zum A2: hier sind die Fahrschulen wohl recht entspannt wegen der Anzahl der Fahrstunden, wenn Du mit nem 1B bzw. A1 ankommst und auf A2 gehen willst, nur die Führerscheinstelle braucht relativ lange, wie mir einer unser Kunden berichtete. Der macht gerade wegen des Wunschs nach mehr (legal bewegter) Leistung in seiner als 125er zugelassenen Sprint den A2 und kann bei seiner Fahrschule bequem bis zum Prüfungstermin zwei bis drei Fahrstunden machen und dann in ein paar Wochen (dauert hier wohl fünf Wochen derzeit) seine Fahrprüfung auf ner 48 PS-Gurke ablegen.

Bearbeitet von BFC
Geschrieben (bearbeitet)

Gilt das ding nicht für Fahrzeuge ab 175kg?

Quelle: ADAC

Neue Fahrerlaubnisklassen seit 2013:

Führerscheinklasse A2 (Das war die alte Führerscheinklasse A beschränkt)

Diese Fahrerlaubnisklasse ist seit 2013 neu und wird für Motorräder mit einer Motorleistung von maximal 35 kW / 48 PS und einem Verhältnis von Leistung/ Gewicht von maximal 0,2 kW/kg eingeführt. Das Motorrad muss mindestens 175 kg wiegen. Die Klasse A2 ersetzt die bisherige Führerscheinklasse A (beschränkt). In dieser Klasse A (beschränkt) sind bislang Fahrzeuge mit einer Leistung von maximal 25 kW / 34 PS bei einem Leistungsgewicht von 0,16 kw/ kg.

Neu: Wer zwei Jahre die Fahrerlaubnis A1 oder Fahrerlaubnis 3 (vor dem 01. April 1980) hat, kann ohne weitere Theorieprüfung in die Klasse A2 wechseln, lediglich die praktische Prüfung ist zu absolvieren

Bearbeitet von Basti85
Geschrieben

Reicht ja...

 

Ne Vespa wiegt vollgetankt 110, Ne Lammy 130 Kilo, wären dann nach aktueller Regelung 22 bzw. 26 kw, also 30 bzw. 35 PS...

 

Deswegen... :thumbsup:

 

Ich werd mal einfach "unverbindlich" in der hier ansässigen Fahrschule anfragen, was die sich so vorstellen.

Geschrieben

Bezogen auf die 35kw stimmt das ja auch mit den 175kg, aber das hat sich der ADAC wohl ausgedacht. War grade auf TÜV Nord und Fahrlehrerverband, da steht nix von Mindestgewicht. Wie gesagt, wäre ja auch Blödsinn.

  • Like 1
Geschrieben

M.E.n. ein Fehler der durch Kürzung des Ursprungtextes entstanden ist. Ich kenne den Urspungssatz so: Fahrzeuge mit der maximalen Leisung vom 35kW dürfen fahrfertig nicht weniger als 175kg wiegen.

Und dann macht es durchaus Sinn.

Geschrieben

Deswegen... :thumbsup:

 

Ich werd mal einfach "unverbindlich" in der hier ansässigen Fahrschule anfragen, was die sich so vorstellen.

 

Fahrschule 1 geht von 4-5 Fahrstunden aus (trotz meiner Info, dass ich seit fast 20 Jahren ständig Schaltroller fahre). Mal schauen, was die andern Anbieter so sagen.  :wacko:

Geschrieben (bearbeitet)

Morgen,

 

Gewichtsbeschränkung beim A2 gibts nicht!!!

 

Wird definiert durch 2 Merkmale:

 

- Motorleistung von nicht mehr als 35 kW

- Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,2 kW/kg

 

 

Hab die ganze Gaudi schon mal in nem anderen Topic geschrieben... was viele "ältere Personen nicht wissen ist, dass

wenn jemand vorm 01.04.1980 den alten 3er gemacht hat, automatisch den 125er Schein hat... und die haben halt durch

wenig Aufwand jetzt die Möglichkeit erst auf den beschränkten Motorrad und anschließend nach nochmal 2 Jahren den offenen

Schein zu machen!

Bearbeitet von Sebi1111
Geschrieben

"Beschränkter Aufwand" ist aber auch relativ. Ich habe mit 16 für 700 DM den kompletten Führerschein 1b gemacht (Theorie und Praxis), hatte vorher noch nie auf so etwas gesessen gehabt, war blutiger Anfänger. Das waren 6 oder 7 Fahrstunden.

 

Nun, knapp 20 Jahre und schätzungsweise 100.000 km auf 2 Rädern später ist der (geschätzte) Aufwand zur Erweiterung von A1 auf A2 etwa 400-500 € und 4-5 Fahrstunden... :angry:

Geschrieben (bearbeitet)

ich war ein unglücklicher jahrgang und musste für den offenen 1er 1990 auch noch fahrstunden nehmen und eine praktische prüfung ablegen.

problem hierbei war nicht das fahren, sondern die übungen. es ist doch was  anderes mit einer fahrschul- R100GS zu fahren als mit einer 166er PX.

vergessen darf man auch nicht, dass man sich mit den jahren einen nicht fahrschulgerechten stil auf der straße angewöhnt. so mit 2-3 fahrstunden wird das eher nix.

Bearbeitet von gravedigger
Geschrieben

Da hast du Recht!

 

Wie gesagt, rechtlich ist ja nur eine praktische Prüfung vorgeschrieben... ist dann natürlich allein Sache der Fahrschule wieviel

Fahrstunden die mit einem macht!

 

Ist halt dann leider aber auch so, wenn ich z.B. verschiedene Fahrschulen vergleiche, sagt die eine, 3 Fahrstunden reichen, die nächste

sagt mindestens 5 usw.... natürlich gehn die meisten dann zu der Fahrschule, die die wenigstens Stunden fordert weil ja dann auch billiger!

 

Aaaaber die holt sich das dann wieder bei der Prüfungsgebühr! Meines Erachtens kommst bei jeder Fahrschule letztendlich fast immer auf

so ziemlich den gleichen Preis! Ist ja festgeschrieben, dass man die Praktische Prüfung in dem Landkreis machen muss wo man seinen

Wohnsitz hat... da werden sich die Fahrschulen untereinander nicht viel nehmen.... ist zumindest bei uns so!!!

Geschrieben

Ich hab nix gegen eine Gewöhnung an ne größere Maschine und seh auch den Sinn darin, gerade die Übungen sollte man schon ein paar mal gemacht haben.

Und ob der Fahrstil wirklich so gegen die Anforderungen einer Fahrprüfung ist (zumindest wenn ich mich darauf konzentriere) hoffe ich nicht.

Aber im Endeffekt hilft ja alles Jammern nix. Entweder man gönnt sich den Luxus und investiert die paar hundert Euro oder man lässt es. Die 1-2 Fahrstunden mehr oder weniger machen im Endeffekt ja eh nur einen kleinen Teil des Gesamtbetrages aus.

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